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Fahrtkosten(Kilometer-)pauschale für arbeitswillige Idioten.....

Berechnung Kilometerpauschale    

Das - man möchte/sollte sagen dürfen: "Mietmaul-Urteil" des Bundesverfassungsgerichts 

Warum die Bezeichnung "soziales KZ?"

In eigener Sache 

Wir haben fertig.....!!?!  Neue Stiefel für Soldaten - eine nationale Tragödie???

Und zum Schluss noch ein Hinweis

 

Offener Brief an 709 Mitglieder des deutschen Bundestages in der Angelegenheit Fahrtkostenpauschale 

 

Wer und was ist eigentlich radikal? 

Zuletzt bearbeitet am 29.07.2019 - Alle Texte auf dieser Homepage Copyright Hans Peter Krämer

 

 

Wege aus Hartz IV - gibt es die überhaupt?

Die Frage für einen gewerblich tätigen Arbeitnehmer kann relativ einfach bearbeitet werden - verfügen Sie über einen Arbeitsplatz, der Ihnen ein ausreichendes Einkommen bietet, damit Sie nicht noch als "Aufstocker" Leistungen zusätzlich zu Ihrem Lohn beantragen müssen? Wenn ja, dann ist Hartz IV für Sie Vergangenheit.

 

Ganz anders sieht das bei einem Gewerbetreibenden aus. Der Gewerbetreibende wird sofort nach der Gewerbeanmeldung schon mit Forderungen von Behörden, Krankenkassen und öffentlichen Einrichtungen "zugedeckt" und "abgegriffen", auch wenn er noch keine Einnahmen erzielt hat.

Dahinter steckt Sinn und Methode. Beziehen Sie als Gewerbetreibender oder Selbständiger Leistungen nach SGB II (Hartz IV), dann sind sie schon da, wo der Gesetzgeber Ihre Mitmenschen als Gewerbetreibende und Selbständige noch mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln hinbringen möchte. Mittels völlig realitätsfremden, überhöhten  Beiträgen zur Krankenversicherung besonders in den Bereichen, wo es um die Frage: "Hartz IV - ja oder nein" geht. Oder greift dazu dann die Opferstöcke von Bürgern und Organisationen - siehe "Härtefallregelung wird zum Härtefall"           -  oder zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten über willkürliche, sinnentfremdet verdrehte Gesetze auch schon mal Sozialgeld und Kindergeld ab.  

Beispiele:

Freibeträge zur Industrie- und Handelskammer mit bereits nachgewiesen völlig unzureichenden Beiträgen. Ob ein Betrieb im Jahr seiner Gründung überhaupt so viel abwirft, interessiert kaum jemand.  Zwar kann man Antrag auf Erlass stellen, wenn man den Bezug von Leistungen nach SGB II oder in späteren Jahren ein Betriebsergebnis unter 5.200,00 Euro nachweist. Für die Gewerbetreibenden aber bedeutet das wieder zusätzlicher Verwaltungsaufwand. Zwar ist der Gesetzgeber hier nicht direkt verantwortlich, er steht aber durch die gesetzlich bestimmte Pflicht zur Mitgliedschaft hier in der Aufsichtspflicht. Und da versagt er ganz offensichtlich gewollt jämmerlich......

Überlegen Sie mal, wie die Reaktion der Öffentlichkeit auf den Vorschlag eines Politikers ausfallen würde, alle Menschen einer deutschen Stadt ohne Rücksicht auf das Einkommen zum Beispiel mit einer jährlichen Anwesenheitsgebühr für die kommunale Verwaltung in Höhe von 150,00 Euro zu belasten. Welches Geschrei das unter den Bürgern auslösen würde? Gewerkschaften und Wohlfahrtsverbände würden auf die Barrikaden gehen.

 

Natürlich wird nie ein Politiker so einen Vorschlag unterbreiten. Er müsste befürchten, wegen Schädigung des öffentlichen Ansehens seiner Partei gerügt zu werden. Und natürlich auch von seiner Wählerschaft in Form von Stimmverlusten.

 

Ganz anders ist die Situation bei den Selbständigen, die grob betrachtet gerade mal 10 % aller Berufstätigen ausmachen. Da brauchen Politiker keine Hemmungen zu haben, wenn es um Aufgaben und Abgaben geht, die man Gewerbetreibenden aufdrücken kann. Widerspruch kommt kaum oder wird geflissentlich überhört. Und mit zusätzlich zu erfüllenden Aufgaben unterbunden. Denn Zeit zu ihrer Organisation verbleibt den deutschen Gewerbetreibenden allein schon wegen der Fülle zu erledigender Pflichten kaum. Hinzu kommt in vielen Fällen noch ein deutliches mehr an Arbeitszeit im Vergleich zu den gewerblich tätigen Arbeitnehmern, das sich oftmals belastend auf das Privatleben auswirkt.

Jeder Politiker, der seinem Geltungsbedürfnis ausreichend Genugtuung zukommen lassen möchte, wird also eher nach Möglichkeiten suchen, vornehmlich Gewerbetreibende und Selbständige mit weiteren Aufgaben und Abgaben zu belasten, als die Mehrheit der Wähler als Arbeitnehmer oder Beamten. Weil es für ihn der bequemste Weg ist, an Wählerstimmen zu kommen, und um sich Meriten in der Parteiarbeit zu verdienen. Was man in Anbetracht der ohnehin schon bestehenden, gesetzlichen Schieflage bedenkenlos auch als Schmarotzerkultur bezeichnen kann.

Geringfügige Beschäftigung (Stand Dezember 2018)

Bei allen Arbeitnehmern bis 450,00 Euro möglich. Ab 450,01 beginnt die Sozialversicherungspflicht zur Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung. Gleichzeitig beginnt der Anspruch des Arbeitnehmers auf Teilhabe an Leistungen aus allen vier Systemen. Beitrag des Arbeitnehmers zur Sozialversicherung bei einem Lohn von 8,50 Euro x 54 Stunden = 459,00 Euro je nach Zusatzbeitrag ungefähr 52,00 Euro. Verbleibender Nettolohn ca. 407,00 Euro.

Bei Selbständigen hört die Geringfügigkeit schon bei 375,01 Euro auf, es werden 262,17 Euro für Kranken- und Pflegeversicherung fällig. Es verbleiben dann im günstigsten Fall noch 112,84 Euro.....

Zum Sterben ganz sicher ausreichend.

Zudem muss der Selbständige im Gegensatz zu einem Arbeitnehmer die gesamten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung selbst stemmen. Der Arbeitnehmer entrichtet von seinem Lohn nur den Anteil des Arbeitnehmers. Der Fehler im System wird offenbar.

262,00 Euro (abgerundet) - 52,00 Euro = 210,00 Euro negativer Unterschied!!!

Bei nur der Hälfte der beanspruchbaren Leistungen.....

(Krankenversicherung und Pflegeversicherung)

Folglich müsste die Geringfügigkeit bei einem Gewerbetreibenden oder Selbständigen bis 617,00 Euro (407,00 Euro + 210,00 Euro) gehen, um beim Vergleich der entrichteten Beiträge dann zum gleichen Ergebnis kommen zu können wie ein Arbeitnehmer. Sie hört aber wie geschrieben schon bei 375,00 Euro auf. Anstatt den Spielraum hier wegen der höheren Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung angemessen gleichwertig zu gestalten, wurde er umgekehrt proportional noch deutlich verschlechtert. Vermutlich haben das die steuerlichen und sozialen Müll- und Dreckproduzenten im Deutschen Bundestag einfach übersehen. Mit der Mathematik hat man es dort ja ohnehin nicht so besonders. Vor allem dann nicht, wenn es nicht die eigene Wählerklientel betrifft.....

Verbleibende Liquidität nahe "Null".

Im ungünstigen Fall ist dann auch ein "negatives Einkommen" möglich. Siehe "Projekt 1 - Der Fall Basirat."

Beiträge zu den Sozialversicherungen (Stand Dezember 2018)

Durch die Bank weg bei Gewerbetreibenden und Selbständigen in den unteren Bereichen des Einkommens völlig unangemessen, zudem werden bei Sozialversicherungsgesetzen Werte wie Geringfügig durch den Gesetzgeber so manipuliert, dass beinahe in jedem Augenblick unternehmerischer Tätigkeit dringend benötigte Liquidität entzogen wird.

Sind Sie vielleicht als Dienstleister mit der Kontierung und Verbuchung laufender Geschäftsvorfälle befasst, dann wissen Sie vermutlich nur zu genau, dass Sie Ihren Kunden so lange wie nur irgendwie möglich im Bereich der Leistungen nach SGB II halten müssen, um diese überhöhten Beiträge zur Krankenversicherung abfedern und vermeiden zu können. Ist allerdings das Ende der Leistung erreicht, werden diese Beiträge tatsächlich fällig. Was dann dazu führt, dass ihr Kunde aus dem Blickwinkel der zur Verfügung stehenden Liquidität sofort wieder ins Hartz IV gedrückt wird. Da aber die Beiträge zu den Krankenkassen und Rentenversicherungen keine Betriebsausgaben sind, bleibt er hier Dank unserer unsozialen Regierung im Regen stehen. So kann man einen Teil der Menschen dann auch noch um das betrügen, was für den ganzen Rest gesetzliche Selbstverständlichkeit ist, nämlich ein steuerliches und sozialversicherungsrechtliches Dasein als Privatmensch.

Beispiel: Das Ende der Leistungen von SGB II ist mit einem erzielten Einkommen von 1.001,00 Euro erreicht. Bis 1.000,00 Euro bestand Anspruch auf Leistungen nach SGB II.

Beiträge zu den Krankenkassen oder zu den Rentenversicherungen können, da den Privatbereich des Gewerbetreibenden oder Selbständigen betreffend, wie bereits gesagt nie Betriebsausgaben werden.

Ab sofort muss Ihr Kunde mindestens 262,17 Euro monatlich oder gar 393,26 Euro für Krankenkassenbeiträge entrichten.

Danach noch zur Verfügung stehende Liquidität: Im günstigeren Fall sind es 738,83 Euro, im ungünstigeren noch

607,74 Euro. Dank der Chefmathematiker des deutschen Bundestages.....

Warum dann AfD oder sonst irgendwie "radikal"....???!?

 

Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG

Das deutsche Umsatzsteuergesetz in seiner aktuell gültigen Form verkörpert wie kein anderes deutsches Steuergesetz den Anachronismus, mit dem der Gesetzgeber nach besten Kräften vom Ausstieg aus der Sozialschiene abhält.

Da ist zum einen der völlig unzureichende Freibetrag für die Kleinunternehmerregelung als Teil einer Gesetzgebung, die den Gewerbetreibenden als Privatmenschen nicht kennt oder nicht kennen will.

Und die völlig fehlende Staffelung  bei der dann einsetzenden Umsatzbesteuerung ab 17.501,00 € darf wohl als Lehrbeispiel betrachtet werden, mit welch fragwürdiger Moral der Gesetzgeber gesetzliche Bestimmungen gestaltet, um dann selbst Moral entfalten und einfordern zu können.

Wer 17.500,00 € Umsatz hat, bezahlt 0,00 Euro Umsatzsteuer.

Wer 17.501,00 € anmeldet, muss 2.794,28 Euro Umsatzsteuer abführen.

Und das bei einer vierköpfigen Familie im Bereich von Leistungen nach SGB II, dem steuerlichen Mindesteinkommen und dem Pfändungsfreibetrag nach § 850 ZPO.

Jeder Betriebsprüfer hat doch nichts Besseres zu tun, als den zu prüfenden Umsatz im Rahmen einer Betriebsprüfung irgendwie auf 17.501,00 Euro zu steigern, um so als fleißiger und pflichtbewusster Beamter da zu stehen, und sich Meriten für die nächste Beförderung zu erwerben. Die dann allein schon durch diese Gesetzgebung unter den hier beschriebenen Bedingungen immer nur Meriten auf Schmarotzer-Niveau sein können.

Folglich ergibt sich, dass für kleine Unternehmer und Selbständige der Weg aus dem Bezug von Leistungen nach Hartz IV im Normalfall nicht oder nur kaum möglich ist. Das ist auch so gewollt. Siehe allein schon Projekt 1 - Kapitel: Freibeträge - für was und warum.  

Und gleichfalls im Projekt 1 -  Unzureichende Freibeträge - Auswirkungen  

Und: "Der Bundesfinanzminister - eine Art unerkannter Parasit oder Sozialschmarotzer?"   

Grundgesetz Artikel 3 - Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(Gewerbetreibende und Selbständige mit einem Einkommen vor Steuern und Abgaben unter 5.000,00 Euro monatlich ausgenommen.....)

Der Gesetzgeber war also bis zum heutigen Tag um Einfälle nie verlegen, wenn es darum geht, Selbständigen den Weg in ein Leben ohne gesetzliche Willkür zu erschweren. Im Wissen, dass Selbständige zum Erreichen ihres Ziels auch mal an die Grenzen ihrer körperlichen Leistungsfähigkeit gehen, hat er also zahlreiche Riegel vorgeschoben, um bei den Beziehern von Leistungen nach SGB II "einen gemischten Satz Leistungsbezieher zu haben, und um einer Massenflucht in die Selbständigkeit vorbeugen zu können. Dabei hat er auch nicht davor zurückgeschreckt, Eingriffe in das soziale und steuerliche Existenzminimum gezielt zu steuern. Und zwar derart, dass den davon Betroffenen ein Teil ihrer Menschenwürde verloren geht.

Und "last but not least" ist die Kilometerpauschale ein ganz besonderes "Schmankerl", mit der der Gesetzgeber Arbeitnehmern, Gewerbetreibenden und Selbständigen den Weg aus Hartz-IV nach allen Regeln der Kunst regelrecht blockiert und damit verwehrt. Und gleichzeitig den gesamten Rest der arbeitenden Bevölkerung nach allen Regeln der "Kunst" verarscht. Die darf nämlich für diesen Unsinn finanziell bluten.

Die Diskussionen um die Kilometerpauschale für Berufstätige gibt es schon, seit der Verfasser im Arbeitsleben steht. Das sind jetzt 50 Jahre. Ob sie ausreichend ist, zu niedrig oder zu hoch bemessen. Mittlerweile geht es da um 30 Cent pro beruflich gefahrenem Kilometer.

Wie ehrlich es der deutsche Gesetzgeber mit den Menschen am Rand der Gesellschaft wirklich meint, kann man vielleicht am Besten daran ermessen, wie hoch die Kilometerpauschale ist, die Hartz-IV-Empfänger geltend machen können, wenn sie es tatsächlich wagen sollten, die Flucht aus Hartz-IV mit beruflichen Aktivitäten zu riskieren. 

Denn diesen Menschen steht laut Gesetzgebung Stand 26.07.2019 nur eine Pauschale von 10 Cent pro beruflich gefahrenem Kilometer zu. Gut möglich, dass es vielleicht genau das ist, was unsere Regierung unter "sozial" und "Handeln nach den Prinzipien des Sozialstaates" tatsächlich versteht....

 

 

 

 

 

Spalte B5.2

Wenn Sie nun bedenken, dass eine Pauschale von 30 Cent pro gefahrenem Kilometer vielleicht gerade eben noch ausreichend ist zur Kostendeckung Ihrer beruflich bedingten Fahrten mit Ihrem Privatfahrzeug, dann werden Sie auch als mathematisch vielleicht nur durchschnittlich begabter Mensch wohl recht schnell zu dem Ergebnis kommen, dass es 10 Cent nie sein können. Für alle anderen mathematischen Kunststückchen, mit denen eventuell erfolgreich Abhilfe simuliert werden könnte, sind nur unsere Politiker und Beamten zuständig. Und nicht Sie, der vielleicht in der Schule wirklich gelernt hat, 1 + 1 ordentlich zu addieren.

Wozu führt das denn nun?

Auf jeden Fall dazu, dass Sie als arbeitswilliger Mensch von dem, was auch jedem definitiv arbeitsunwilligen Sozialhilfeempfänger - durch das Bundesverfassungsgericht abgesegnet - als soziales Existenzminimum uneingeschränkt zur Verfügung stehen muss, mindestens zu einem Teil auch noch ihre beruflich bedingten Aufwendungen finanzieren müssen. Da möchte/sollte man dann doch sagen dürfen:

Selbst schuld, Du Idiot!!!

Liebe Leserinnen und Leser - nicht dass wir von Ihnen so denken würden. Nur weil Sie arbeiten und nicht auf Kosten der Steuerzahler sinnlos vor sich hin vegetieren wollen. Es sind unsere dem Sozialwahn verfallenen, diskriminierungswütigen Politiker, die Sie dazu machen.

Dieser gut getarnten, sehr willkürlichen "Strafe" für offiziell unerwünschte Tätigkeiten, die man durchaus auch als diskriminierend betrachten kann, entgeht man doch am einfachsten, indem man untätig Zuhause bleibt, und - wie man in der Kurpfalz sagt: "den Arsch zum Fenster raushängt....."

Dann genießt man bei den Schöpfern dieses Unfugs vermutlich auch noch das meiste Ansehen.....

Damit nun der an das System angepasste Teil der Leser nicht auf den Einfall kommt zu behaupten, es handele sich hier nur um nicht bewiesene Behauptungen des Verfassers, schauen wir uns einfach mal nur die Entwicklung der durchschnittlichen Preise für Kraftstoff in den letzten 10 Jahren an.

 

Quelle: Statista

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/198562/umfrage/verbrauch-von-otto-und-dieselkraftstoffen-in-deutschland/

Das ergibt einen 10-Jahres-Durchschnittspreis (2010 - 2019) von 1,46 Euro pro Liter verbrauchtem Kraftstoff unbeachtlich der verwendeten Kraftstoffsorte. Die Verwendung eines durchschnittlichen Preises von 1,40 Euro für weitere Berechnungen und Erklärungen erscheint dem Verfasser daher sehr angemessen.

Legt man jetzt einen durchschnittlichen Verbrauch von 10 Litern pro 100 km betrieblich gefahrene Strecke zugrunde, und damit auch die bezahlten 14,00 Euro für 10 Liter Kraftstoff, dann kann das hier mit den 100 x 0,10 Euro Pauschale auch ohne die Berücksichtigung weiterer Kosten für Reparatur, Wechsel von Verschleißteilen(Reifen), Steuer, Versicherung und Parkgebühren in Sachen Kostendeckung bei einem Hartz IV-Empfänger schon mal nichts werden. Und Abschreibung oder Rücklage für Ersatz? Vergessen Sie es!

Auf die Betrachtung einer möglichen Verwendung von kostengünstigeren Kraftstoffen wie Diesel verzichtet der Verfasser in Anbetracht der gerade laufenden Umwelt-Diskussion im Zusammenhang mit dem Diesel-Skandal bewusst. Zudem es an der hier beschriebenen Problematik ohnehin so gut wie nichts ändern würde.

Im Vergleich dazu sind die 35 Cent Pauschale für einen öffentlich Bediensteten der pure Luxus.

Der arbeitswillige Hartz IV-Empfänger aber muss Teile des Geldes dafür verwenden, das einem arbeitsunwilligen Bezieher dieser Leistungen laut diesem - man möchte/sollte sagen dürfen: Mietmaul-Urteil des Bundesverfassungsgerichts unantastbar zur Verfügung stehen muss.....

Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Zusammenhang mit dem "Handeln nach den Prinzipien des Sozialstaates" kann hier nicht erkannt werden.

Eher ein Urteil mit - man möchte/sollte sagen dürfen: "Freisler-Qualität..... . Linientreu und bedingungslos angepasst. Wie von einem Pflichterfüllungs-Triebtäter halt....." Vor allem aber hochgradig diskriminierend. Denn jede, vorsätzlich oder versehentlich geschaffene, steuerrechtliche oder sozialversicherungsrechtliche Benachteiligung von Bürgern oder ganzen Gruppen der Gesellschaft ergibt automatisch den Verdacht der Diskriminierung. Kann man beheben, dann war es ein Irrtum. Oder halt einfach weiterhin diskriminieren.....

Ein Zustand so ähnlich wie beim Statusprüfungsverfahren für Gewerbetreibende und Selbständige....

Da geht die Diskriminierung jetzt schon seit Jahrzehnten.....

Gleichzeitig ist das nach dem Verständnis des Verfassers ein recht eindeutiger Beweis dafür, dass es unserer Regierung mit dem "Handeln nach den Prinzipien des Sozialstaates" nicht im Entferntesten darum geht, Menschen möglichst schnell wieder aus dem Bezug von Sozialleistungen zu führen, um sie wirtschaftlich wieder auf eigene Füße zu stellen.

Sondern um sie in den Bezug von Sozialleistungen zu drücken, und sie möglichst lange dort  zu halten, und  im wirtschaftlichen Interesse bestimmter Berufsgruppen abgreifen zu können.

Wie in einem - man möchte/sollte sagen dürfen: KZ mit sozialem und demokratischem Lackanstrich.....

Reiches, armes Deutschland.....

So richtig paradox wird es, wenn Sie Ihr Fahrzeug zum Geschäftsfahrzeug machen, und die anteilige private Nutzung über die Kilometerpauschale abrechnen müssen. Da werden dann auch nur 10 Cent pro gefahrenem Kilometer fällig. Was folglich wiederum zu der Situation führt, dass die Kfz-besitzenden Hartz-IV-Empfänger durch den Gesetzgeber in eine Zwei-Klassen-Gesellschaft aufgeteilt werden.

Wer als Hartz-IV Empfänger sein privates Kfz betrieblich nutzt, der muss ordentlich draufzahlen. Vielleicht, damit er es endlich lernt, gefälligst die Finger von jeglicher Art von Arbeit zu lassen.

Wer dagegen als Hartz-IV Empfänger sein Geschäftsfahrzeug privat nutzt, der wird mit den dann abzurechnenden 10 Cent pro privat gefahrenem Kilometer mit verdeckten Subventionen gefördert und ersichtlich ohne Grund belohnt ohne Ende. Und genießt gleichzeitig eine unbegründete und vermutlich unzulässige rechtliche Bevorzugung auch gegenüber all den Steuerpflichtigen, die keine Leistungen nach SGB II beziehen. Die müssen nämlich 30 Cent berechneten Eigenverbrauch pro privat gefahrenem Kilometer bei der Benutzung des betrieblichen Fahrzeugs gegenüber dem Finanzamt nachweisen und versteuern. Auch auf die Gefahr hin, dass sie dann selbst zu Hartz-IV Empfängern werden könnten. Warum aber haben wir in Deutschland eine derart hirnrissige Gesetzgebung? Vielleicht, damit die Gesellschaft endlich zu glauben beginnt, was für ein soziales Wunder der deutsche Gesetzgeber mit der Einführung von Hartz IV tatsächlich geschaffen haben will? Also - anstatt zur Arbeit besser mit Sozialrabatt in Form von verdeckter steuerlicher Förderung auf Kosten der Steuerzahler ab in den nächsten Freizeitpark! Nur - von welchem Geld dann den Eintritt bezahlen.....??!? Schwarzarbeit?

Spalte B5.1

Auf der einen Seite behindert die aktuell gültige Gesetzgebung Arbeitswillige also nach allen Regeln der "Kunst". Während sie auf der anderen Seite gleichzeitig möglichen Missbrauch nachhaltig fördert.....

Also auch hier Diskriminierung arbeitswilliger Menschen pur....

Ein abschreckendes Beispiel dafür, was sich mit dem gezielten Missbrauch von Wahlaufträgen hinter dem Rücken der Wähler so alles veranstalten lässt. Und wie man die Aufsplitterung sowohl der Gesetzgebung zum Vorteil einiger Teile der Gesellschaft als auch die der Bevölkerung hinter dem Rücken der Wähler gezielt vorantreibt. Während der Vorgang laut Steuerrecht unzulässig ist, weil dort die Gleichbehandlung aller Steuerpflichtigen hinsichtlich der Höhe der Kilometerpauschale in Höhe von 30 Cent Grundsatz ist, werden so im Sozialrecht neben den bekannten Subventionen in Form von Leistungen nach SGB II stillschweigend weitere Steuergelder "unter der Hand" verteilt. Hauptsache, man hat als Hartz-IV Empfänger ein Auto, das zum Geschäftsfahrzeug erklärt wurde. Und das reichlich privat genutzt wird.....

Auch das erfüllt - einhergehend mit der Verletzung von Artikel 3 des Grundgesetzes - den Tatbestand der Diskriminierung. Hier auch den von arbeitenden Menschen, die keine Leistungen nach SGB II benötigen.

Kann man sich dann wirklich noch darüber wundern, dass es in diesem Land Wähler gibt, die nach brauchbaren politischen Alternativen suchen?

Man glaubt sich beinahe zwangsläufig an diesen boshaften Witz über Erfindungen erinnert, und möchte/sollte einfach feststellen dürfen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Noch schlimmer wird es, wenn man den moralischen Teil der Angelegenheit unter die Lupe nimmt. Unsere Damen und Herren Politiker aus den etablierten Parteien CDU/CSU/FDP/SPD und GRÜNE sind doch das ganze Jahr damit beschäftigt, Zuweisungen und Unterstellungen an ihnen missliebige Menschen zu verteilen, die wiederum ihrer Ansicht nach nur damit beschäftigt sind, Menschen zu beleidigen und zu diskriminieren.

Dass sie - wie hier nachgewiesen - in den Randbereichen der Gesetzgebung diese Form von "Volkssport" selbst auch sehr intensiv betreiben, darauf kommen sie bei der selbstherrlichen Betrachtung ihrer selbst natürlich nicht. Weil ehrliche Selbstkritik nicht zu ihrem Repertoire gehört.....

"Denkt man an unsere sozialwütigen und gleichzeitig diskriminierenden Politiker in der Nacht, dann ist man um den Schlaf gebracht......"

Es dürfte wohl am einfachsten und sinnvollsten sein, wenn der Gesetzgeber die Kilometer-Pauschale auch bei Beziehern von Leistungen nach SGB II (Hartz IV) auf das gleiche Niveau anhebt wie für alle anderen Bürger auch. So schnell wie möglich, nicht erst in 10, 20 oder 30 Jahren. Und ohne jegliche Einschränkung. Ob da allerdings die - man möchte/sollte sagen dürfen: "Hardliner- und Erbsenzählertruppe", die offensichtlich die Mehrheit hinter der Parteien-Kulisse stellt, da wirklich zur sinnvollen Mitarbeit bereit ist, darf nicht zuletzt wegen dem bekannten Desinteresse von Politikern für die ernsthafte Arbeit an innenpolitischen Themen und Problemen nachhaltig bezweifelt werden.

Und wie man politische Denk- und Reifungsprozesse für ganz normale Menschen auf der Straße unnötig kompliziert machen, und vor allem überflüssig aufblähen und/oder künstlich verlängern kann, das erfahren wir doch gerade mal wieder beim Thema "Neue Stiefel für Soldaten....." 

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Kilometer-Pauschale
Berechnung KM-Pauschale
Warum die Bezeichnung.....

Warum die Bezeichnung "soziales KZ"?

Der Verfasser ist in den vergangenen Tagen bei Facebook mehrfach wegen der Verwendung der Bezeichnung "soziales KZ" kritisiert worden, und nimmt aus diesem Grund nachfolgend Stellung.

Das Wort "Konzentrationslager" hat in der deutschen Sprache einen sehr schlechten Stellenwert - verursacht durch die Ereignisse in der Zeit des Nationalsozialismus. Die in der bekannten Verfolgung und Ermordung von Menschen in den Einrichtungen mit diesem Namen gipfelte.

Das Wort Konzentrationslager setzt sich aus zwei Wörtern zusammen - nämlich Konzentration und Lager. Dazu findet sich bei Wikipedia Folgendes:

Konzentration

Quelle: Wikipedia

https://de.wikipedia.org/wiki/Konzentration

Konzentration (von frz. concentration), entsprechend Konzentrieren, Adjektiv konzentriert, steht für:

Und zu Lager

Quelle: Wikipedia

https://de.wikipedia.org/wiki/Lager

Lager steht für:

Wichtig für die weitere Betrachtung hier ist beim Begriff "Lager" eigentlich nur der erste Punkt. Menschen eignen sich - das ist geschichtlich nicht nur aus der Nazi-Zeit bekannt - auch zum Lagern in verschieden möglichen Formen. Es sei hier hilfsweise nur das Archipel Gulag genannt. "Gestapeltes" menschliches Material. Auch die Einzugsgebiete deutscher Jobcenter können so im weitläufigen Sinne ein Lager bilden. Nur dann halt ohne Stacheldraht, denn das würde dem Ansehen von Demokratie und der gerade tätigen Regierung doch sehr schaden. Da eignet sich dann der Begriff "sozial" bestens zur Blendung. Zum Ablenken von tatsächlichen Gegebenheiten.....

In Verbindung mit dem Wort "Konzentration" führt das dazu, dass man möglichst viele Menschen räumlich auf einen einzig möglichen Punkt bindet. Unter Mithilfe von Sozialgeld "stapelt". Dazu gibt es - je nach politischem System - wiederum mehrere Möglichkeiten der "Lagerhaltung". Und das kann dann im erweiterten Sinne auch ein Jobcenter mit sozialem Lackanstrich sein. Ob das jetzt mit Stacheldraht und bewaffneten Wachposten, oder mit dem willkürlichen Entzug wirtschaftlicher Möglichkeiten und Kontrolleuren mit Hausbesuchen geschieht, ist völlig unerheblich.

Somit entscheidet nicht der Name, die optische Aufmachung, oder die Verwendung der Buchstaben "K" und "Z" für die  Abkürzung eines Namens darüber, welcher angeblich soziale oder tatsächlich radikale Hintergedanke sich wirklich hinter so einer Einrichtung verbirgt, sondern allein die Zweckbestimmung der dafür gültigen Gesetze.

Mit dem willkürlichen Entzug wirtschaftlicher Möglichkeiten zum Zweck der langfristigen Bindung an das zuständige Jobcenter haben wir es bei der Fahrtkostenpauschale von 10 Cent pro Kilometer bei arbeitswilligen Hartz IV-Beziehern auf jeden Fall zu tun. Daraus wiederum ergibt sich die Radikalität des aktuellen politischen Handelns. Denn es ist hier zweifelsfrei der per Gesetz erklärte Wille des Gesetzgebers, diese Menschen in ihrer wirtschaftlichen Handlungsfähigkeit einzuschränken. Sie auf diesem Wege in die Lagerhaltung durch das für sie zuständige Jobcenter einzubeziehen. Konzentrierte Lagerhaltung also Dank der Regierung mit dem "Handeln nach den Prinzipien des Sozialstaates".

Folglich ist die Verwendung des Begriffs "soziales KZ" nach dem Verständnis des Verfassers durchaus legitim. Und muss nichts mit den Vorgängen in der Nazi-Zeit zu tun haben. Dass das in den Augen vieler Leser  dennoch eine bedenkliche Nähe zu geschichtlich negativ belasteten Ereignissen in der deutschen Vergangenheit darstellt, ist aber nicht das Problem des Verfassers, sondern das der Urheber und Verwalter der hierzu gültigen Gesetze. Die handeln hier nämlich trotz anders lautender Beteuerungen so. Einfach nur radikal. Mit genau der Radikalität, die sie ihren politischen Gegnern gerne unterstellen. Ob versehentlich oder vorsätzlich - wer weiß das schon.....

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In eigener Sache

In eigener Sache

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Wir habe fertig.....!!?!

Wir haben fertig.....!!?!

Zur Abwechslung  ein kurzer Themenwechsel.

Man muss sich diese Meldung, die am 28.08.2019 durch die Presse ging, mal in aller Ruhe vor Augen halten. Sechs Jahre (2016 - 2022) dauert es, bis die Stiefel von der Planung bis zur (dann hoffentlich auch!!!) gebrauchsfertigen Auslieferung an Menschen, die Deutschland im Kriegsfall verteidigen sollen, endlich erfolgen kann. Und das auch nur dann, wenn die Stiefel für die Soldaten auch tatsächlich am 01.01.2022 zur Auslieferung bereit stehen. Andernfalls könnten auch sieben oder acht  oder noch mehr Jahre daraus werden. Der Vergleich mit BER drängt sich auf.

Der zweite Weltkrieg dauerte ein paar Tage länger als fünf Jahre und acht Monate. Da hätte die Wehrmacht dann barfuß durch Rußland marschieren müssen.....

Der erste "nur" vier Jahre und drei Monate. Und das dann ohne Schuhe durch die Schützengräben von Verdun.....?

Im nächsten Schritt überlegen wir mal ohne Krieg. Sie haben Kinder, und es dauert sechs Jahre, bis die ein paar neue Schuhe anziehen können. Glauben Sie, dass das Jugendamt da wegsehen würde? Wohl kaum. Man würde Ihnen doch mit Sicherheit unterstellen, dass Sie nicht in der Lage seien, ordentlich für Ihre Schutzbefohlenen zu sorgen. Der Eingriff des Staates in Ihre privaten Verhältnisse dürfte so sicher sein wie das Amen in der Kirche.

In beiden Fällen sind Ämter mit im Spiel. Zwar nicht ein und dasselbe Amt. Aber ausgestattet mit den gleichen Rechten sind sie allemal. Einerseits bringen sie nichts zuwege, andererseits wollen sie alles ohne Ende kontrollieren. Nur - mit diesen Kontrollen drücken sie den Bürgern auch die Unfähigkeit der politisch Verantwortlichen aufs Auge.

Wie ernst dürfen die Wähler dann Politiker noch nehmen, für die es absolut unverständlich ist, dass sich Menschen in Anbetracht dieser Zustände mit politischen Alternativen beschäftigen? Ob diese Wähler oder die von ihnen angestrebten, politischen Alternativen dann tatsächlich radikal sind oder nicht, spielt bei der hinreichend bekannten, "persönlichen Selbstgefälligkeitskultur" der politisch Verantwortlichen doch überhaupt keine Rolle mehr.

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Und zum Scluss...

Und zum Schluss noch ein Hinweis:

Bevor Sie als arbeitswilliger Mensch den Schritt in die Selbständigkeit wagen, um vielleicht den Schikanen an den Jobcentern ein Ende zu setzen, sollten Sie sich ernsthaft Gedanken machen, ob es nicht eine in Vollzeit sozialversicherungspflichtig beschäftigte Person in Ihrer Verwandtschaft oder Bekanntschaft gibt, die für Sie das Gewerbe im Nebenberuf anmeldet, und somit als Strohmann zu fungieren bereit ist. Ihr neuer "Arbeitgeber" muss ja bei diesem Modell keinen größeren Gewinn erzielen, Sie selbst werden entsprechend dem Betriebsergebnis angemeldet und sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Was zudem den Vorteil hat, dass Sie so Anspruch aus Leistungen aus allen vier Sozialversicherungssystemen erwerben. Und damit die auch im Jahr 2019 immer noch unangemessen hohen Beiträge für Selbständige mit maximal halber Leistung umgehen.

Ist Ihre Geschäftsidee erfolgreich, und haben Sie den Terror des für Sie zuständigen Jobcenters hinter sich gelassen, können Sie zu einem späteren Zeitpunkt immer noch andere Lösungen wie die Umwandlung der Firma in eine UG oder GmbH anstreben, an der Sie als Gesellschafter dann auch ordentlich beteiligt sind. Aber auch da sollten Sie, mindestens so lange, wie Ihr Einkommen in dem Bereich liegt, in dem sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer tatsächlich noch pflichtversichert sind, nie mehr als 40 % des gezeichneten Kapitals besitzen, damit Sie weiterhin sozialversicherungspflichtig beschäftigt werden können. Allein schon der Rente wegen.....

Haben Sie diese Möglichkeit nicht, und Ihr "Berater" beim Arbeitsamt oder Jobcenter schlägt ihnen unverdrossen die Selbständigkeit vor, dann drucken Sie einfach die drei Tabellen auf der Willkommenseite aus, und unterbreiten das ihm als berufliche Alternative zu seiner eigenen Tätigkeit. Vielleicht gehört er auch zu der Sorte Mensch, die die Gewissenlosigkeit der Pflichterfüllung l(i)ebt und nie nachdenkt...

Lesen Sie dazu auch:

Das - man möchte/sollte sagen dürfen: "Mietmaul-Urteil" des Bundesverfassungsgerichts 

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