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Statistiken und die gefährliche Welt des vermeintlich heilen Scheins

Auf dieser Seite möchte sich der Verfasser mit dem Entstehen von Zufriedenheit und Unzufriedenheit bei den Wählern durch den Einfluss von Meinungen durch Informationen befassen.

Durch richtige und unrichtige Informationen? Vorsätzliche oder irrtümliche Informationen? Zufällige oder grundsätzlich zielgerichtete, bewusst gesteuerte Informationen, die den Tatbestand des vorsätzlichen Handelns ergeben, oder nur Irrläufer mit hohem Wirkungsgrad?

Ursachen und Wirkung durch Mittel zum Zweck.

"Social Media" der Politik als Gegenstück zu Faceboook und Twitter?

Die Statistik

Was gerne mitgeteilt wird - und was gerne verschwiegen wird...

"Ich traue nur den Statistiken, die ich selbst gefälscht habe."

Dieser Satz wird - unter anderem - Winston Churchill zugeordnet.

Schauen wir uns im nächsten Schritt doch einfach mal eine Statistik an.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Politische Wohltaten scheinbar ohne Ende - aber ist dem auch wirklich so???

 

Verwenden wir an dieser Stelle noch etwas Zeit für die Betrachtung, aus welchen Werten sich das jährliche Ergebnis dieser Statistik zusammensetzt.

Es werden genannt:

- Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke

- alkoholische Getränke und Tabakwaren

- Bekleidung und Schuhe

- Wohnungsmiete, Wasser, Strom, Gas und andere Brennstoffe

- Einrichtungsgegenstände Haushalt und ähnliches u.s.w.

- Gesundheit

- Verkehr

- Nachrichtenübermittlung

- Freizeit, Unterhaltung und Kultur

- Bildungswesen

- Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen

- andere Waren und Dienstleistungen

Krankenversicherungsbeiträge werden hier nicht genannt. Scheint ja auch selbstverständlich zu sein, ist deren Höhe doch mit 14,9 % gesetzlich geregelt. Somit gibt es wohl nach dem Verständnis der Ersteller(oder der Auftraggeber) dieser Statistik auch keinen Bedarf für deren regelmässige Erfassung in einer Statistik. Es hat sich - ganz allgemein betrachtet - ja auch nichts geändert. Der große Teil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten wird das wohl auch nie anders wahr nehmen, weil für ihn die 14,9 % absolute Gültigkeit haben, und sie sich um den ganzen Rest der Beiträge vermutlich nie Gedanken machen oder machen werden. Die Schiene der in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig Versicherten und deren Beiträge läuft - vom Hauptgeschäft der gesetzlichen Krankenversicherungen kaum beachtet - praktisch unauffällig nebenher. Das ist gut für Statistiken, die nicht alle Werte erfassen. Gut für Politiker, die um die Gunst ihrer Wähler buhlen. Und damit automatisch auch gut für den Missbrauch von Statistiken. Und somit auch gut für Statistikfälscher gleich welcher politischen Coleur.

Von 2010 - 2016 wird in der Auswertung des Statistik-Portals eine Erhöhung der Lebenshaltungskosten von insgesamt 7,4 % ausgewiesen. Wie und warum der Gesetzgeber dann auf den Einfall kommt, im Zeitraum von 2010 bis 2017 die Beitragsobergrenze zur freiwilligen Krankenversicherung für Selbständige um durchschnittlich insgesamt 23,77 % zu erhöhen, ist nicht nachvollziehbar. Und das als "angemessen" zu betrachten? Ist das für "Mutti" Merkel das "Handeln nach den Prinzipien des Sozialstaates"?

Für diejenigen der freiwilligen Beitragszahler, deren Einkommen im oberen Einkommensbereich bis hin zur Beitragsbemessungsgrenze liegt, spielt das auch zunächst einmal überhaupt keine Rolle, weil deren Beiträge aus den üblichen 14,9 % berechnet wird. Bedenken hinsichtlich der gewählten Erhöhungen ergeben sich dennoch. Auf jeden Fall mal, weil hier die Gier des Gesetzgebers nach Beiträgen zur Finanzierung von Leistungen aus der überdurchschnittlichen Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze im Vergleich zur in der Statisktik ausgewiesenen, "durchschnittlichen Erhöhung" der Lebenshaltungskosten bequem ablesbar ist.

Und es kann ja durchaus auch möglich sein, dass unsere gewählten Volksvertreter diese Erhöhung nur aus der zeitlgleichen Erhöhung ihrer Diäten abgeleitet haben.....!!!?!

Im unteren Bereich des Einkommens aber, vor allem dem der Existenzgründer, wirkt sich das verheerend aus.

Davon aber ist in keiner dem Verfasser bekannten Statistik die Rede. Diese Zahlen werden vermutlich so nirgendwo ausgewertet. Weil sie die für diese Zustände Verantwortlichen ganz bestimmt nie lesen wollen...

 

Selbständige mit, vor allem aber die ohne Gründungszuschuss mussten im Jahr 2010 bei einem vom Gesetzgeber fiktiv angesetzten Mindesteinkommen von 1.277,50 Euro von Beginn der Gewerbeanmeldung an auch dann bereits 182,68 Euro für Krankenkassenbeiträge pro Monat bezahlen, selbst wenn sie unmittelbar nach der Gewerbeanmeldung noch keinen Euro Umsatz erzielt hatten. Was bei Neugründungen eigentlich ganz normal ist.

Davon wird in den Existenzgründungsseminaren aber regelmässig nichts erzählt...

 

Hinweis: Das gewerbliche Auftreten vor der Gewerbeanmeldung auch nur zum Zweck der Aquise/Werbung ist untersagt und strafbar.

Im Jahr 2017 werden bei einem fiktiven Einkommen von 1.487,52 Euro für Beiträge zur Krankenversicherung monatlich 226,10 Euro fällig.

Bei einem tatsächlich erzielten Einkommen in Höhe von 1.487,52 Euro ist das durchaus im Bereich des Üblichen und nicht zu beanstanden im Hinblick auf die Gleichheit vor dem Gesetz nach Artikel 3 des Grundgesetzes. Absurd wird es dann, wenn das erzielte Einkommen tatsächlich niedriger ist, und die Höhe der Beiträge nach dem fiktiven Einkommen bestimmt wird. Das kann dann - wie im Projekt 1 im Fall Basirat beschrieben           , dann auch schon mal zu einer Beitragshöhe von 60 % und mehr führen.

Und das in einem Bereich des Einkommens, in dem der Gesetzgeber durch die hier absolut unsoziale Gesetzgebung schon vorher alles enteignet oder gestohlen hat, und das, was ohnehin noch nie da war oder schon nicht mehr da ist, über die Vollstreckung wie Amts- und Kassendiebe dann nochmals beitreiben will.

Spätestens hier ist jede ordentliche Statistik am Ende ihrer Möglichkeiten angelangt. Der Arbeitsbereich der Statistikfälscher beginnt.

Den einen oder anderen Leser wird es vielleicht noch am Rande interessieren, dass die Höhe der Beiträge von 2010 - 2017 wie bereits geschrieben um 23,77 % gestiegen ist, während das fiktive Einkommen an der untersten Grenze des Einkommens im gleichen Zeitraum "nur" einen Zuwachs von 16,44 % zu verzeichnen hatte. Das ändert aber an der ganzen, gesetzlich bedingten Misere nichts.

Von einer nachvollziehbaren Realtitätsferne zeugen aber beide Werte. Es wird auf den Artikel unter Projekt 4 - Wege aus Hartz IV verwiesen.

Und das ist nur die Entwicklung in den letzten sieben Jahren....

Nur in sieben Jahren beim Mindestbeitrag knapp 9 % oberhalb des Durchschnittswerts der Statistik. In 14 Jahren "nur" knapp 18 %? Und in 21 Jahren "nur" knapp 27 %???

Und das in einem Bereich des Einkommens, in dem der Gesetzgeber selbst die Hilfsbedürftigkeit erkannt und durch die Höhe der festgesetzten Sozialleistungen Abhilfe schaffen will? Er also wissen muss, dass seine Bediensteten und die Mitarbeiter der Krankenkassen sich dann bei der Erhebung und Vollstreckung von Steuern, Beiträgen und sonstigen Abgaben in seinem Auftrag vergreifen? Weil seine Vorgaben gar nicht erfüllt werden können....

Gesetzlich definierter Diebstahl als soziale Leistung - der Sozialstaat Anno 2017....

Und beim Höchstbetrag in sieben Jahren "nur" 15%, in 14 Jahren "nur" 30 %, in 21 Jahren "nur" 45 %?

Was darauf schließen lässt, dass sich die Festsetzung und Erhebung der Beiträge für Selbständige und Gewerbetreibende im Gegensatz zu denen der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten gar nicht oder allenfalls kaum mit mathematischen Gesetzesmäßigkeiten erklären lassen wird. Weil dahinter auch eine regelmäßige Sucht des Gesetzgebers nach immer mehr Beiträgen für den weiteren Missbrauch zu stecken scheint, auch wenn die im unteren Einkommensbereich schon rein mathematisch gar nicht realisierbar sind.

Der Leser möge sich doch an dieser Stelle bitte mal Gedanken über mögliche Wahlergebnisse nur der letzten drei Bundestagswahlen machen, wenn man die Beiträge für die Pflichtversicherten "ähnlich" gestaltet hätte.

​Und was weiterhin darauf schließen lässt, dass wirkliche soziale Überlegungen hier einen Einflussbereich von "null bis nix" hatten. Sondern es dem Gesetzgeber hier allein darum geht, die Entstehung für den Bedarf von Leistungen nach SGB II nachhaltig gesetzlich zu untermauern und zu fördern. So etwa nach dem Motto "Gesetzlicher Dreck für noch mehr sozialen Dreck...."

Und dass für den gleichen Zeitraum die Anpassung aller für Gewerbetreibende und Selbständig geltenden und bekannten Freibeträge in genau der Höhe dieser Werte zwingend erforderlich wäre, um hier das soziale Gleichgewicht erhalten zu können. Aber genau das ist schon seit 30 und mehr Jahren nicht mehr geschehen. Anstelle der bei den Freibeträgen  und dem Beginn der Beitragsstellung jährlich fälligen Wartungsarbeiten und damit Anpassung der Beträge an die Entwicklung des allgemeinen Preisindex wie beim Kindergeld zum Erhalt des Werts der Leistung wurde nur der monatlich fällig werdende Beitrag im proportional umgekehrten Verhältnis erhöht. Dass diese Arbeitsweise bei Gewerbetreibenden und Selbständigen allein schon durch den Entzug dringend benötigter, finanzieller Mittel für die Sicherung der Liquidation zu immer mehr und zu immer größeren Problemen führen muss, versteht sich beinahe von alleine.  

"Das Handeln nach den Prinzipien des Sozialstaates...???!?"

Handelt es sich hier um erste Auswüchse einer neuen, bislang unbekannten Form von "Gesellschaftsschichten-Kultur"?

Oder um eine neue, "demokratisch modifizierte Variante" der hier vielleicht wieder auflebenden Arier-Kultur? In einem wirklich demokratischen Rechtsstaat mit tatsächlich gelebten, sozialen Werten hat dergleichen jedenfalls nichts verloren!

Oder sollen die Werte 23,77 % oder 16,44 % insgeheim für die Personen stehen, die man mit dieser Gesetzgebung erfolgreich auch zum Bezug von Leistungen nach SGB II genötigt hat???

Die hier beschriebene Arbeitsleistung der Politik als Einzelfall ist stellvertretend für die vergangenen 30 Jahre insgesamt. Das politische Tagesgeschäft konzentriert sich auf populäre Sachverhalte und konstruiert bei Bedarf unter Mithilfe der Medien ein paar Themen, mit denen sich schnell und einfach Wählerstimmen einsammeln lassen. Vor allem dann, wenn wieder mal Wahlkampf ist. Den ganzen Rest der Bevölkerung lässt man mehr oder weniger einfach auf der Straße im Regen stehen, und im gesetzlichen Müll und Dreck versinken. Oder konstruiert Sachverhalte, die in Kombination mit diesem Müll und Dreck die Selbstbedienung erleichtern.

Da lässt sich für den neutralen Betrachter dann vermutlich viel leichter nachvollziehen, wo die Unzufriedenheit der - wohl meist nur angeblich - Radikalen herkommt. Und man dann in Anbetracht des Sachverhalts beinahe zwangsläufig zu der Feststellung kommen kann oder muss, dass diese Politik die Menschen doch selbst dorthin getrieben hat. Nur - auf diesen Einfall werden die selbstgerechten Moralwächter, die bei dieser abgelieferten Arbeitsleistung in den Augen mancher Betrachter und Kritiker wohl eher den Stellenwert von Moralschwuchteln haben werden, unter der Glaskuppel von Berlin und ihre Erfüllungsgehilfen in den Ämtern wohl nie kommen.

Ist die hier beschriebene Sachlage jemals Gegenstand von Wahlversprechen gewesen, oder haben wir aus diesem Grund diese Politiker gewählt? Die, wie hier nachgewiesen wird, als sozial engagierte Volksvertreter hoffnungslos versagen, dem Betrachter allein schon durch die hier geschilderten Sachverhalte eher wie gewählte Volksbetrüger erscheinen, und als politische Blendgranaten agieren?

Und durch derartiges Handeln selbst die aufkommende Radikalität nachhaltig fördern?

"Ich traue nur den Statistiken, die ich selbst gefälscht habe..."

Im Herbst ist Wahl....

Eine andere Variante gefällig?

Am 15.03.2017 wurde über Regenbogen2 die Mitteilung verbreitet, dass die Zahl der Firmeninsolvenzen in Rheinland-Pfalz deutlich abgenommen habe. Das betrifft zum überwiegenden Teil nur Kapitalgesellschaften. Einzelunternehmen, die ihre Tätigkeit entweder durch Schließung des Betriebs durch Abmeldung des Gewerbes oder durch Zwangsabmeldung des Gewerbeamtes "von Amts wegen" zwangsweise einstellen mussten, sind nicht Teil dieser Statistik. Weil diese auch durch gesetzlichen Pfusch erzeugten Firmeninsolvenzen im Regelfall dann unauffällig über Privatinsolvenzen abgewickelt werden. 

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