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Sozial-und-fair  Verein

 

Gleichheit vor dem Gesetz - für alle Bürger dieses Landes

Ohne Ausnahmen

Auch für kleine Gewerbetreibende und Selbständige

In Zusammenarbeit mit

Deutsch-indische-Kulturgesellschaft e.V. Ludwigshafen

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Letztmals bearbeitet am 16.10.2018 - Alle Texte auf dieser Homepage Copyright Hans Peter Krämer

Welchen Abschnitt suchen Sie? Vergleich Hartz IV - Selbständig              Kommentar            LW Hessen 2018 

Entwicklung Kleinunternehmerregelung § 19 UStG - Beiträge freiwillig in der GKV 

Der Grundfreibetrag des Steuerrechts           Ziele und Lösungsvorschläge              Staffelung Freibeträge

Wechsel Kleinunternehmerregelung § 19 UStG in die Besteuerung nach UStG § 1

Sabine Zimmermann          Das Dilemma wert - und damit gleichzeitig sinnloser Subventionen 

Stille Bundeskristallnacht - oder was soll das sein???  

                                                                              

                       

                              ​​​ Guten Tag

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Herzlich Willkommen auf der Homepage des Förderkreises Sozial-und-fair Verein.

"Wirklich sozial handelt der, der die sozialen Angelegenheiten seiner Mitmenschen jederzeit auf Augenhöhe mit seinen eigenen betrachtet und behandelt"​

 

Hans Peter Krämer

Wir werden nicht durch unsere Erinnerung an unsere Vergangenheit weise,

sondern durch unsere Verantwortung für unsere Zukunft

Bernhard Shaw

 

 

Diese Homepage wurde gestaltet, um auf die miserable Situation von Gewerbetreibenden und Selbständigen in den unteren Einkommensbereichen in Deutschland aufmerksam zu machen. Sie soll ein warnender Hinweis für alle Mitmenschen sein, die beabsichtigen, sich in Deutschland selbständig machen zu wollen. Selbstverständlich soll sie auch für alle anderen Bürger Deutschlands zur Information dienen über die hier etwas eigenwillige Form von  Arbeitsleistung unserer gewählten Volksvertreter und unserer Verwaltung. Wie man Werte und politische Schlagwörter missbrauchen kann. Ob man den Politiker dieses Landes trauen kann oder nicht. Sollte die Meinung der Leserinnen und Leser nach dem Studium dieser Seiten eine andere sein als zuvor, dann würde uns das nicht allzu sehr wundern.

Auszug aus dem Interview mit einem öffentlich Angestellten am 18.10.2018 im Zusammenhang um Fragen des Datenschutzes bei Klingelschildern:

"Wir wissen, dass es in diesem Teil der Gestzgebung noch viele Mängel und ungeklärte Sachverhalte gibt.....

.....aber das Bußgeld muss auf jeden Fall angemessen sein!"

Die Arbeit unserer Regierung im Jahr 2019. Abkassieren. "Das Handeln nach den Prinzipien des Sozialstaates....."

Das passt in vollem Umfang auch zu den auf dieser Homepage beschriebenen Problemen.

Darüber hinaus befassen wir uns gleichzeitig mit den Schwachstellen des deutschen Sozialsystems. Ob es wirlich so sozial ist, wie der Name verkündet. Oder ob der Name nur Makulatur ist. Und es im Kern der Sache vielleicht ganz anderen Zwecken dient. Denn nicht alles, was in diesem Land unter dem Begriff "sozial" vermarktet wird, verdient diesen Namen auch. Lassen Sie sich überraschen.

Leben wir doch mittlerweile in einem Land, in dem die Beleidigung von arbeitenden Menschen für die politisch Verantwortlichen und ihren Handlangern in den Ämtern zur täglichen Gewohnheit und damit zur Selbstverständlichkeit geworden ist. Weil in den Augen der Politiker die Arbeitsleistung von Bürgern ganz allgemein betrachtet keinen Wert mehr hat. Und sie durch ihre politische Tätigkeit mit dier aktuell gültigen Gesetzgebung den Willen von Bürgern zur Leistung als deren eigenem Beitrag zur Gesellschaft zielstrebig entwerten. Wie sonst soll man auch die Erhebung von Steuern, Beiträgen zur Krankenversicherung und weiteren Abgaben bei Gewerbetreibenden und Selbständigen in das steuerliche und soziale Existenzminimum hinein einschließlich der Vollstreckung bis hin zur Pfändung desselbigen verstehen? Oder einen Mindestlohn für gewerbliche Arbeitnehmer, der zu Einkommen führen kann, die nur knapp über dem Sozialhilfesatz liegen? Die Betroffenen also die "Auswahl" haben, für sehr viel Arbeit relativ wenig Einkommen, und je nach Art ihrer Tätigkeit auch noch jede Menge Ärger zu bekommen. Oder für "Null" Arbeitsleistung den Bezug von Sozialhilfe zu "bevorzugen"?

 

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Arbeitswillige Menschen - Freiwild für Regierung und Verwaltung?

Unsere Regierung und ihre Verwaltung scheinen arbeitswillige Menschen zu hassen wie die Pest.

Anders lässt sich der Zustand, warum Leistungsunwillige auf Kosten der Gemeinschaft von Steuern- und Beitragszahlern ein weitgehend ungestörtes Leben führen dürfen, während vor allem gewerblich tätige und selbständige Steuer- und Beitragszahler bis weit in die Bereiche des steuerlichen und sozialen Existenzmimuns hinein mit Steuern, Beiträgen und sonstigen Abgaben zugedeckt werden, damit auch sie nach Erfüllung ihrer Pflicht zur Abführung aller Abgaben auf jeden Fall zu Beziehern von Leistungen nach SGB II werden, wohl kaum erklären. Und wer vermag schon in einer Zeit permanent zunehmender Rechtsmängel eine zuverlässige Prognose zu stellen, ob das nicht eines Tages dann doch wieder die gleichen Ausmaße annehmen wird, wie einst bei der Verfolgung der Juden durch die Nazis?

Stille Bundeskristallnacht - oder was soll das sein?

Umsatzsteuer - die neue Geißel für kleine Gewerbetreibende und Selbständige?

Vergleich Hartz IV-Selbständig

Eine gesetzliche Katastrophe - Offenlegungspflicht für abgemeldete Kapitalgesellschaften

"Wir wollen Sie als Bezieher von Leistungen nach SGB II(Hartz IV) sehen."

Richter an einem deutschen Gericht zu einem Gewerbetreibenden.....

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Auf den Einfall, dass Menschen es als beleidigend oder erniedrigend empfinden könnten, wenn sie zu ihrem Einkommen aus einer Vollzeit-Beschäftigung beim Staat noch um Sozialleistungen betteln gehen müssen, scheint aus dieser - man möchte/sollte sagen dürfen "selbsternannten, sozialen berliner Ganzjahres-Narrentruppe" noch kein Mensch gekommen zu sein.

Ziele und Wünsche

Ziele und Lösungsvorschläge

Das Ergebnis der Landtagswahl in Hessen 2018 ist für uns Anlass, unsere Forderungen und Wünsche an den deutschen Gesetzgeber in Punkten zu konkretisieren. Was nach unseren Vorstellungen notwendig ist, um den sozialen Frieden und damit den Fortbestand der Demokratie in diesem Land dauerhaft sichern zu können.

Keine Erhebung von Umsatzsteuer und Gewerbesteuer in das steuerliche Existenzminimum von Gewerbetreibenden und Selbständigen

Sofortige Einstellung der Verfolgung von Selbständigen und Gewerbetreibenden durch die Erhebung von anderen Steuern als der Einkommenssteuer in die Bereiche des steuerlichen und sozialen Existenzminimums hinein, die im Augenblick noch bis hin zur Vollstreckung von Sozialgeld, Kindergeld und Halbwaisenrenten reichen kann. Zu berücksichtigen ist hier, dass die Gewerbesteuer nicht vom Bund, sondern von den Kommunen entsprechend den gültigen Hebesätzen der jeweiligen Kommune direkt erhoben wird. Allerdings steht der Bund als oberster Gesetzgeber des Landes in der Pflicht, dafür Sorge zu tragen, dass die Einhaltung der Verfassung und die von Gesetzen bundesweit auch durch Länder, Kreise und Kommunen erfolgt. Diese Pflicht verletzt er bei der Gewerbesteuer schon seit Jahrzehnten. Auch aus diesem Grund ist der aktuell gültige Freibetrag bei der Gewerbesteuer völlig unzureichend.

Zudem ist es möglich, dass bei Einkommen aus Gewerbebetrieb oder Selbständigkeit in den unteren Bereichen des Einkommens weitere Einkommen aus anderen Einkommensarten (Minijob, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) diese Einkommen zur Erfüllung der völlig widersinnigen Vorstellungen des Gesetzgebers mit abgegriffen werden.

Beispiel:

Es gibt noch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, weil der Steuerpflichtige im Besitz einer vermieteten Eigentumswohnung ist, für die noch ein Darlehen bedient werden muss. Zudem muss Hausgeld mit Rücklage bezahlt werden. Und der Eigentümer muss eine Rücklage für eigene Renovierung schaffen. Wird hier nun die Mieteinnahme zur Erfüllung von Forderungen des Gesetzgebers auch nur anteilig abgegriffen, dann werden gleichzeitig auch die Mittel für Kapitaldienst, Hausgeld und die Renovierungsrücklage gekürzt.

Unser Lösungsvorschlag:

Anpassung des Freibetrags für Gewerbesteuer, Erhöhung des Höchstbetrags der Kleinunternehmerregelung nach § 19 Umsatzsteuergesetz am Fallbeispiel einer vierköpfigen Familie auf 55.000, - 70.000,00 Euro.

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Änderung der Offenlegungspflicht für Kapitalgesellschaften

 

Sofortige Einstellung der Verfolgung von Gesellschaftern/Geschäftsführern von Kapitalgesellschaften, die das Gewerbe abgemeldet haben, durch das Bundesamt für Justiz. Die werden mit Bußgeldbescheiden zur Veröffentlichung von Jahresabschlüssen gezwungen, obwohl ihnen die Anfertigung von Jahresabschlüssen gewerberechtlich untersagt ist.

Unser Lösungsvorschlag:

 

Gewerberechtlich ruhende Kapitalgesellschaften müssen von der Pflicht zur Veröffentlichung von Jahresabschlüssen befreit werden.

 

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Korrekte Staffelung der Freibeträge

Die ist dringend erforderlich, um die Erhebung von anderen Steuern als der Einkommenssteuer, Beiträge zur Krankenversicherung und weiteren Abgaben in das steuerliche und soziale Existenzminimum hinein zu vermeiden. Werfen wir einen Blick auf das, was Sozialhilfeempfängern im Fall einer vierköpfigen Familie wie beschrieben laut Gesetz unbedingt und damit ohne jegliche Einschränkung zustehen muss.  Das sind laut Angabe der Hartz IV-Hilfe Offenbach im Monat rund 2.200,00 Euro. Dazu kommen noch die bezahlten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Auch bei gewerbetreibenden und selbständigen Hartz IV-Aufstockern. Zudem muss der Erwerbstätigen-Freibetrag von 356,00 Euro monatlich laut Angabe Hartz IV-Hilfe Offenbach bei der Emittlung der notwendigen Freibeträge angemessen berücksichtigt werden.

 

 

 

 

Was muss bei der Gestaltung der Freibeträge beachtet werden? Welche Steuern, Beiträge und sonstige Abgaben müssen zuerst berücksichtigt werden? Was darf erst ganz zum Schluss in die Betrachtungen und damit in die Berechnung mit einfließen? Vor allem aber - wie kann erreicht werden, dass generell leistungsunwillige Sozialhilfe-Empfänger am Ende dann auch noch mehr Geld zur Verfügung steht als den Menschen, die mit dem Einsatz ihrer Arbeitskraft versuchen, finanziell wieder auf eigenen Beinen zu stehen?

Vorrangig betrachtet werden müssen nach dem Verständnis des Verfassers Steuern, Beiträge und sonstige Abgaben, die alle Bürger unabhängig von ihrem beruflichen Status zu entrichten haben. Das sind bei den Arbeitnehmern die Beiträge zur Sozialversicherung und die Lohnsteuer, bei Gewerbetreibenden und Selbständigen die Beiträge zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung und die Einkommenssteuer. Folglich sollten auch die allein unmittelbar über dem im jeweiligen Einzelfall höchsten Sozialhilfe-Satz Berücksichtung finden. Davon kann auch nach der Änderung der Beiträge zur freiwiligen Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse zum 01.01.2019 immer noch lange nicht die Rede sein.

Und erst wenn deren Betrachtung und Würdigung komplett abgeschlossen ist, können Steuern, Beiträge und sonstige Abgaben, die nur bestimmte Teile der Bevölkerung zu entrichten haben, Berücksichtigung und Würdigung bei den notwendigen Freibeträgen finden.

Durch die permanente Erhöhung der Sozialhilfe-Sätze und der einhergehenden Unterlassung der Anpassung von Freibeträgen für Gewerbetreibende und Selbständige wurde die eigentlich notwendige Betrachtungsweise systematisch regelrecht auf den Kopf gestellt.

Dass das als gesetzlich gepflegter Missstand gerade bei der Umsatzsteuer nicht funktioniert, ergibt sich aus dem Blick auf den Höchstbetrag der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG. Denn spätestens ab einer dreiköpfigen Familie wird beim Beispiel der Hartz IV-Hilfe Offenbach Umsatzsteuer in das steuerliche und soziale Existenzminimum erhoben und vollstreckt. Am Gleichstellungsprinzip des Grundgesetzes vorbei, laut dem jedem Sozialhilfe-Empfänger zum Bestreiten seines Lebensunterhalts Sozialgeld in genau der gleichen Höhe und ohne jegliche Einschränkung zur Verfügung stehen muss. Und genau damit beginnt nach dem Verständnis des Verfassers die Missachtung von Menschenrechten und Menschenwürde in diesem Land. Die bei Gewerbetreibenden und Selbständigen in der Vollstreckung und Pfändung von Sozialgeld, Kindergeld, Elterngeld bis hin zu Halbwaisenrenten gipfelt.

Beiträge für gesetzlich gewillkürte Mitgliedschaften in der IHK, den Handwerkskammern oder ähnlichen Einrichtungen müssen nahezu alle Gewerbetreibenden entrichten, solange sie nicht den Bezug von Leistungen nach SGB II nachweisen. Gleiches gilt für die Ausbildungsabgaben, soweit die für das ausgeübte Gewerbe vorgesehen sind.

Freiberuflich Tätige wie zum Beispiel Architekten, Ingenieure, Steuerberater, Journalisten, Lotsen u. A., und stationäre oder ambulante Pflegedienste müssen ebenso keine Gewerbesteuer entrichten wie niedergelassene Ärzte.

Ärzte müssen allenfalls für zusätzliche Leistungen Umsatzsteuer entrichten, normale ärztliche Leistungen sind umsatzsteuerfrei. Ebenso keine Umsatzsteuer entrichten müssen Handwerker, die Leistungen nach § 13 b des Umsatzsteuergesetzes erbringen. Der ihnen trotzdem zustehende Vorsteuer-Abzug soll hier keine Berücksichtigung finden.

Der Verfasser hat sich nun zum Zweck der weiteren Betrachtung und Berechnung für die Reihenfolge

            Beiträge - sonstige Abgaben - Gewerbesteuer - Umsatzsteuer - entschieden.

Und jetzt schauen Sie sich bitte mal in aller Ruhe an, wie hier die gesetzliche Realität eigentlich aussehen sollte/müsste.

Nur ganz kurz einige Erklärungen/Feststellungen zur Tabelle:

Die Ermittlung der Gewerbesteuer im umgekehrten Verfahren, also von "unten" nach "oben" führt nur zu einem ungenauen Ergebnis. Die Tabelle wurde - Stand 05.11.2018 - noch keiner Schlußprüfung unterzogen.

Weder die Höchstgrenze der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG über 17.500,00 Euro noch der Freibetrag für Gewerbesteuer über 24.500,00 Euro sind hier ausreichend, um bei Umsätzen/Erlösen unter 56.000,00 Euro die Erhebung von Steuern in das steuerliche und soziale Existenzminimum hinein verhindern zu können.

Die Absenkung des Mindestbemessungsbeitrags zur freiwilligen Krankenversicherung ab dem 01.01.2019 verpufft hier beim Beispiel einer vierköpfigen Familie völlig wirkungslos, weil sie in einem Bereich liegt, in dem Menschen Anspruch auf Leistungen nach SGB II haben, und diese Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts auch auf jeden Fall in Anspruch nehmen müssen.

Die vollständige soziale Absicherung in allen vier Systemen der Sozialversicherung würde den dafür in Frage kommenden Personenkreis im Jahr ungefähr 200,00 Euro günstiger kommen. Seit Jahren arbeitet die Politik hinter dem Rücken der Wähler mit einer völlig sinnlosen und absurden Gesetzesflut daran, um genau das auf Kosten der Steuerzahler zu verhindern.

Madame Merkel und ihr "Handeln nach den Prinzipien des Sozialstaates".

Wer versteht jetzt immer noch nicht, warum die Wähler nach brauchbaren demokratischen Alternativen suchen. Und mitunter leider auch nach anderen?

Siehe auch Kommentar

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Keine überhöhten Beiträge Gewerbetreibender und Selbständiger für die Sozialversicherungssysteme

Zwar führt der Mindestbemessungsbeitrag zur Berechnung von Beiträgen zur freiwilligen Krankenversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse ab dem 01.01.2019 zu einer deutlichen Entlastung des betroffenen Personenkreises. Alle tatsächlich bestehenden Probleme sind damit noch lange nicht vom Tisch. Steht doch unter anderem auch noch die Frage von Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung an. Und die würde unter den auch ab 01.01.2019 für die Beiträge zur freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse gegebenen Bedingungen letztendlich nur zu einer Wiederherstellung alter Probleme führen. Grundsätzlich sollte die Mindestbemessungsgrenze für die Erhebung von Beiträgen zur freiwilligen Krankenversicherung von Gewerbetreibenden und Selbständigen auf das gleiche Niveu gesetzt werden wie bei sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmern. Also ab 450,01 Euro. Einhergehend damit wären die gesetzlichen Bestimmungen für geringfügig beschäftigte Selbständige an die Bedingungen der übrigen Minijobber anzupassen.

Natürlich bleibt zu berücksichtigen, dass der Arbeitgeberanteil je nach Höhe des tatsächlichen Einkommens aus Gewerbe oder Selbständigkeit vom freiwiilig Versicherten selbst getragen werden muss. Der muss zu dem, was ein Arbeitnehmer zu entrichten hätte, dann noch hinzu addiert werden.

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Gleichstellung von Gewerbetreibenden und Selbständigen in allen 4 Sozialversicherungssystemen mindestens bis zu einer bestimmten Höhe Einkommen aus gewerblicher Tätigkeit und Selbständigkeit.

Bis zu einem Einkommen von derzeit 6.000,00 oder 7.000,00 Euro monatlich sollten Gewerbetreibende und Selbständige bei gleicher Beitragshöhe entsprechend dem tatsächlich erzielten Einkommen wie alle Arbeitnehmer in allen vier Sozialversicherungssystemen pflichtversichert sein. Im Falle der Aufgabe des Gewerbebetriebs oder der Selbständigkeit würde das bei entsprechender Dauer der Versicherung dazu führen, dass dieser Personenkreis dann nicht sofort zum Kreis der arbeitsuchenden Sozialhilfeempfänger gehört, sondern zum Kreis der Bezieher von Arbeitslosengeld I. Aus dem Bezug dieser Leistungen heraus fällt die Aufnahme einer neuen Tätigkeit erheblich leichter. Gleichzeitig wäre die Frage von Beiträgen zur Rentenversicherung Gewerbetreibender und Selbständiger auf die denkbar einfachste Weise gelöst.

Unser Lösungsvorschlag:

Herstellung der Pflichtversicherung in allen 4 Sozialversicherungssystemen für den betreffenden Personenkreis entsprechend den Bedingungen für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte plus Arbeitgeberanteil.

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Keine Erhebung von Abgaben durch Sozialkassen, IHK und Handwerkskammern in die Bereiche des steuerlichen und sozialen Existenzminimums von Gewerbetreibenden und Selbständigen hinein.

Gleich der Erhebung von Gewerbesteuer und Umsatzsteuer in das steuerliche Existenzminimum hinein werden diese Abgaben durch viel zu niedrige Freibeträge im Bereich des steuerlichen und sozialen Existenzminumums eingefordert. Zwar tritt der Gesetzgeber hier nicht bei der Höhe der Beiträge und weiterer Abgaben selbst als Gestalter auf, er verletzt aber seine als Folge von gesetzlich definierter Zwangsmitgliedschaft die ihm obliegende Aufsichtspflicht geradezu sträflich.

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​Mindestlohn

Erhöhung des Mindestlohns, um mehr arbeitswilligen Menschen die Möglichkeit zu geben, das Jobcenter nicht mehr als "Aufstocker" in Anspruch nehmen zu müssen. Bei dann möglichem Mehreinkommen fallen auch mehr Lohnsteuer und mehr Beiträge zur Sozialversicherung an.

Die derzeit gesetzlich bestimmten, in den unteren Bereichen des Einkommens hoffnungslos überhöhten Abgaben für Selbständige und Gewerbetreibende bilden einen Würgegriff für den Arbeitsmarkt. Die bereits geforderte Entlastung dürfte eine Signalwirkung zur Förderung der Beschäftigung auslösen, weil diesem Personenkreis dann bereits in den unteren Bereichen des Einkommens auch mehr Geld für die Einstellung und Bezahlung von Personal zur Verfügung steht.

Weiterhin würde das auch dazu führen, dass gekündigte Arbeitnehmer bei entsprechender Dauer ihres letzten Arbeitsverhältnisses nicht sofort in den Bezug von Leistungen nach SGB II und damit den Kommunen zur Last fallen.

Unser Lösungsvorschlag:

Einhergehend mit der steuerlichen Entlastung von Gewerbetreibenden und Selbständigen könnte eine Erhöhung des Mindestlohns für alle gewerblichen Arbeitnehmer auf 11,75 Euro erfolgen. So viel erhält derzeit ein ungelernter Bauarbeiter laut Manteltarifvertrag des Bauhauptgewerbes.

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Erhöhung der Kilometer-Pauschale für arbeitswillige selbständige Sozialhilfe-Empfänger

Gewährt werden für einen Bezieher von Leistungen nach SGB II (Hartz IV) aktuell 10 Cent pro tatsächlich gefahrenem und durch Fahrtenbuch nachgewiesenem Kilometer. Das führt dazu, dass bei diesen Menschen tatsächlich angefallene Kosten auf das Sozialgeld abewälzt werden müssen. Das aber muss laut Grundgesetz jedem Betroffenen in gleicher Höhe ohne weitere Einschränkungen gewährt werden. Sozialgeld wird bekanntlich auch den Beziehern dieser Leistung gewährt, die nicht arbeiten können oder nicht arbeiten wollen. In der aktuell gültigen Gesetzesvorlage wird das zum "Selbstbedienungsladen des Gesetzgebers", über den er gewährte Sozialhilfe gleich wieder abgreifen kann. Wie er das zur Verhöhnung arbeitswilliger Selbständiger und Gewerbetreibender mit der Erhebung von Steuern in das steuerliche Existenzminimum hinein ja auch macht. Und damit selbst zu einer von vielen möglichen Ursachen der Wanderung von Wählern hin zu alternativen Parteien wird.

Unser Lösungsvorschlag:

Anpassung der Kilometerpauschale im Bereich von Leistungen nach SGB II auf den Betrag, den jeder Bürger in Anspruch nehmen kann, der keine Sozialhilfe bezieht.

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Straffung der Verwaltung im Bereich Arbeitslosigkeit/Sozialgeld

Solange eine Person ALG I bezieht, gleichzeitig aber Leistungen zum Aufstocken zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II erforderlich sind, sollten alle amtlich notwendigen Tätigkeiten von einer einzigen Stelle abgewickelt werden. Weil Bewerbungen aus dem Bezug von ALG I heraus erfolgversprechender sind, sollten alle Tätigkeiten, soweit das nicht schon geschieht, für die Dauer des Anspruchs auf ALG I auch von da aus als alleinverantwortlicher Stelle abgewickelt werden. Andernfalls ist zu befürchten, dass zur Sicherung des Lebensunterhalts von Betroffenen in naher oder ferner Zukunft fünf oder zehn verschiedene Behörden aufgesucht werden müssen.

An diesem Textabschnitt wird noch gearbeitet

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Staffelung
Vergeich Hartz IV - Selbständig

Vergleich Hartz IV - Selbständig

Schauen wir uns im nächsten Schritt einfach mal den tabellarischen Vergleich zwischen dem an, was einem Gewerbetreibenden oder Selbständigen im unteren Bereich des Einkommens nach den Vorstellungen unserer Berliner Sozialexperten nach Abzug aller Abgaben noch zum Leben verbleiben soll, und was einem Empfänger von Leistungen nach SGB II, auch bekannt als Hartz IV, laut Gesetz unbedingt zustehen muss. Am Beispiel von je einer vierköpfigen Familie, zwei schulpflichtige Kinder im Alter von 14 und sieben Jahren.

Tabelle I Stand Mai 2015

 

 

 

Wie aber kommen diese Zahlen zustande? Warum werden bei Gewerbetreibenden und Selbständigen noch Steuern, Beiträge und sonstige Abgaben erhoben und vollstreckt, wenn bei anderen Bürgern auch ohne den Willen zur eigenen Arbeitsleistung schon längst das Sozialstaatsprinzip wirkt? Sie also nur Nehmen, aber nichts Geben wollen. Bis hin zur sozialen Hängematte. Während gleichzeitig arbeitswillige Menschen vorsätzlich in den Bezug von Sozialleistungen gedrängt, und um jeden Preis darin regelrecht per Gesetz virtuell kaserniert werden. Auch ohne Wachposten und Stacheldraht. Was funktioniert hier nicht? Und warum lassen unsere gewählten Volksvertreter solche Zustände erst entstehen? Auch damit beschäftigt sich diese Homepage.

Und wir können auf jeden Fall schon jetzt klar und deutlich erkennen: Es ergeben sich jede Menge Fragen hinsichtlich des Werts von Arbeitsleistung der Bürger in den Augen unserer Politiker. Wie auch über den tatsächlichen Zustand der Demokatie in diesem Land.

Damit der Leser besser verstehen kann, wie so eine Entwicklung über Jahre und Jahrzehnte hinweg von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt möglich ist, hat der Verfasser das Zahlenmaterial der Tabelle I bei den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung und den Leistungen der Jobcenter wegen der in den letzten drei Jahren deutlich gestiegenen Mietpreise auf Stand September 2018 aufgefrischt. Es kann also die Entwicklung in den letzten drei Jahren betrachtet werden. Ausgehend von den Angaben der AOK Rheinland-Pfalz zu den Beiträgen 2018 einschließlich Zusatzbeitrag. Und mit einer Mehrleistung der Jobcenter von 50,00 Euro monatlich wegen der deutlichen gestiegenen Mietpreise. Die bei den Leistungen nach SGB II verwendeten Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung entsprechen genau denen, die ein Selbständiger bei diesem Einkommen bei normaler Berechnung ohne fiktives Mindesteinkommen auch zu entrichten hätte. Ein Anspruch auf die absolute Richtigkeit der Zahlen im jeweiligen Einzelfall kann natürlich nicht erhoben werden. Weniger wegen des verwendeten Zahlenmaterials, sondern wegen der ganz natürlichen Unterschiedlichkeit hinsichtlich des tatsächlichen Bedarfs an Sozialleistungen im jeweiligen Einzelfall.

Tabelle II Stand September 2018

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Am sinnvollsten dürfte es sein, wenn sich die Leserin/der Leser auf den Vergleich der Zahlen aus der rechten Spalte der Tabellen beschränkt. Die Werte für Kranken- und Pflegeversicherung, die der Gesetzgeber für den Bezieher von Leistungen nach SGB II aufbringen muss, sind rein rechnerische und damit ohne jegliche gesetzliche Berücksichtigung.

Wann wird es bei diesem Beispiel soweit sein, dass bei kleinen Gewerbetreibenden selbst ein Jahresumsatz von 100.000,00 Euro nicht mehr ausreichend sein wird, um nicht noch Leistungen nach SGB II beantragen zu müssen?

Ein anderer Grund als der, mit dieser Art von Gesetzgebung, die hier eher als gesetzlicher Übergriff zu verstehen ist, Menschen auf jeden Fall in den Bezug von Leistungen nach SGB II (Hartz IV) treiben zu wollen, ist für den Verfasser nicht ersichtlich. Zudem ergibt sich durch die nachgewiesenen Mängel in der Gesetzgebung die Aufspaltung der Bezieher dieser Leistung in eine Zwei-Klassen-Gesellschaft.

Nämlich den Teil, der diese Leistungen ohne weitere Übergriffe des Gesetzgebers erhält.

Und dem anderen Teil, bei dem in die Bereiche des steuerlichen und sozialen Existenzminimums zusätzliche Steuern und Beiträge erhoben und vollstreckt werden. Dem je nach Bedarf also Sozialhilfe, Kindergeld, Elterngeld und Halbwaisenrenten per Gesetz gleich wieder gestohlen werden.

Auch Dank Frau Merkel und Frau Nahles!

"Das Handeln nach den Prinzipin des Sozialstaates....."

 

Es dürfte wohl kaum eine Grund geben um nicht daran zweifeln zu können, dass diese über Jahre und Jahrzehnte mehr oder weniger hinter dem Rücken der Wähler aufgebauten Zustände auch eine Ursache von mehreren sind, warum sich Wähler zunehmend für politische Alternativen interessieren. Die von den für diese gesetzliche Misere Verantwortlichen dann gerne gleich allesamt als "Radikale" abgestempelt werden.

Aber ganz so einfach dürfen unsere gewählten Volksvertreter es sich hier nicht machen, wenn sie nicht Gefahr laufen wollen, dass die Wähler sich diese Zahlen, vor allem aber deren Auswirkungen auf den Umgang mit dem davon betroffenen Teil der deutschen Bevölkerung durch die Verwaltung, am einfachsten und gleichzeitig vielleicht auch am besten mit den Worten der AfD-Chefin Alice Weidel erklären, und sie einfach möchten sagen dürfen/einfach sollten sagen dürfen:

"Dieses Land wird von Idioten regiert".

​​

 

Es ist ja durchaus möglich, dass sie - allein was das Zahlenmaterial der beiden Tabellen betrifft - damit der Wahrheit sehr schnell sehr nahe kommen könnten.....

An der mathematischen Realität kommt hier ohnehin kein Betrachter vorbei.....

Die gesetzlich organisierte Entwertung der Arbeitsleistung von Bürgern durch das Unwesen Sozialstaat.

"Das Handeln nach den Prinzipien des Sozialstaates" in einer etwas anderen Form. Unter Missachtung von Menschenrechten und Menschenwürde.

 

Gegenstand von Wahlversprechen sind diese Zustände jedenfalls nie gewesen.

Die Grundidee der Besteuerung des Einkommens war mal die, dass nach Entrichtung der Steuer, die alle Bürger gleichermaßen zu entrichten haben, nämlich der Einkommenssteuer, je nach Höhe des erzielten Einkommens allen Bürgern als Ergebnis einer einheitlichen Besteuerung das gleiche Geld zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts zur Verfügung stehen solle. Um so eine steuerliche Gerechtigkeit und damit die Gleichstellung aller Bürger vor dem Gesetz herstellen zu können. Wie sie das Grundgesetz vorsieht.

Ein gewerblicher Arbeitnehmer ohne Grundbesitz und ohne Kapitalvermögen hat von seinem Lohn die Lohnsteuer plus aktuell noch den Solidaritätsbeitrag und die Hälfte der Beiträge zur Sozialversicherung zu entrichten. Die werden vom Arbeitgeber einbehalten und an das Finanzamt und die Krankenkasse des Arbeitnehmers abgeführt.

Weil nun aber Gewerbetreibende und Selbständige neben der Einkommenssteuer auch noch andere Steuern, deren Pflicht zur Begleichung sich aus ihrer Selbständigkeit ergeben, zu entrichten haben, wurden dafür ursprünglich mal Freibeträge zur Vermeidung der Überschneidung von Abgaben geschaffen, die schon seit Jahren und Jahrzehnten nicht mehr an die Entwicklung des allgemeinen Preisindex angepasst wurden. Was von den Politikern regelrecht akribisch gepflegt wird, um den sich aus der Tabelle ergebenden, volkswirtschaftlichen Unsinn überhaupt erst entstehen zu lassen. Was steckt dahinter? Und vor allem wer? Wer sich darüber informieren möchte, rufe bitte diese Seite auf:

Freibeträge - für was und warum?

Geradezu spielerisch leicht lässt sich aber anhand der Tabelle erkennen, dass die Arbeitsleistung von Bürgern in den Augen der politisch Verantwortlichen dieses Landes keinen Wert mehr hat. Und der wirkliche Wert der Demokratie dieses Landes nach dem gerade zu Ende gehenden, unwürdigstem politischen Sommertheater 2018 die Politiker nicht wirklich interessiert. Denn es gibt neben den hier beschriebenen noch jede Menge weitere, wichtige Probleme, die die Wähler gelöst sehen möchten. Und die von unseren Poltikern in ihrer politischen und sozialen Verantwortungslosigkeit nach wie vor ausgesessen werden. Als wenn diese Probleme nicht existent wären. Und so die ohnehin schon große politische Brisanz weiter erhöhen.

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Entwicklung § 19 UStG - Beiträge GKV

Die Entwicklung der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG im Vergleich zu den Beiträgen zur freiwilligen Krankenversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse

 

Im nächsten Schritt wollen wir mit dem Vergleich der Kleinunternehmerregelung nach § 19 des Umsatzsteuergesetzes und den Beiträgen von Gewerbetreibenden und Selbständigen zur freiwilligen Krankenversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse darstellen, welche Entwicklung die fortlaufend gepflegte, fehlende Anpassung von Freibeträgen nehmen kann.

Bis zu einem Höchstbetrag von 17.500,00 Euro Umsatz jährlich können Gewerbetreibende und Selbständige die Kleinunternehmerregelung als Wahlmöglichkeit anwenden.

1) 1Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansässig sind, nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.

Dieser Paragraph ist seit dem 01.01.2002 gültig, und seither nicht mehr geändert worden. Mindestens mal nicht, was den Betrag von 17.500,00 Euro betrifft. Die Leser können erkennen: Eine Entwicklung im Bezug auf die Anpassung zu den allgemeinen Preissteigerungen im gleichen Zeitraum hat - aus welchen Gründen auch immer soll uns im Augenblick noch nicht interessieren - hier also nicht stattgefunden.

Im nächsten Schritt wollen wir uns die Entwicklung der Beiträge von Gewerbetreibenden und Selbständigen zur freiwilligen Krankenversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse betrachten.

Im Jahr 2002 betrug der Beitrag etwa 180,00 Euro allein für die Krankenversicherung. Stand 01.09.2018 beträgt er zum Beispiel bei der AOK Rheinland-Pfalz einschließlich Zusatzbeitrag 342,56 Euro. Der Beitrag für die Pflegeversicherung ist hier noch nicht berücksichtigt. Das entspricht vorbehaltlich eines möglicherweise richtigeren Wertes des Beitrags 2002 einer Steigerung in 16 Jahren von 97,3 %. Eine stolze Summe. Schaut man sich die Entwicklung der allgemeinen Lebenshaltungskosten für den gleichen Zeitraum an, dann kommt man vielleicht auf eine Zahl zwischen 20 und 25 %. Hätten unsere gewählten Volksvertreter den Höchstbetrag für die Kleinunternehmerregelung an die Entwicklung der Beiträge zur freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse angepasst, dann müsste der Höchstbetrag bei der Kleinunternehmerregelung nach § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG) sich auf derzeit mindestens 34.527,50 Euro belaufen.

Noch nicht berücksichtigt sind hier die deutlich größeren Steigerungen bei den Beiträgen zur Pflegeversicherung.

Siehe auch: Statistiken und die gefährliche Welt des vermeintlich heilen Scheins....

Hinweis in eigener Sache:

Sollte unter den Leserinnen und Lesern jemand sein, der noch im Besitz eines Beitragsbescheids seiner gesetzlichen Krankenkasse aus dem Jahr 2002 ist, dann bitten wir höflich um Überlassung einer Kopie. Eigene Recherchen dazu im Internet sind bis jetzt leider erfolglos verlaufen.

Man kann allein schon an diesem Beispiel eine deutliche gesetzliche Schieflage zu Ungunsten von kleinen Gewerbetrei-benden und Selbständigen erkennen. Und derartige, "politisch absichtlich generierte Baustellen" im unteren Bereich des Einkommens gibt es gerade bei dieser Gesellschaftsschicht einige. Denn sowohl die ständigen, weit über dem Durch-schnitt der allgemeinen Preissteigerung liegenden Erhöhungen der Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegever-sicherung einerseits, als auch die völlig fehlenden Anpassungen von Freibeträgen zur Vermeidung der Überschneidung von Abgaben andererseits haben vor allem in den letzten 20 Jahren dazu geführt, dass Gewerbetreibende und Selbstän-dige in den unteren Bereichen des Einkommens willkürlich an den Rand der Gesellschaft gedrängt wurden und immer noch werden. Und so automatisch auch zu einer Quelle möglicher radikaler Einstellungen von Bürgern werden können.

Wie zum Beispiel auch die Erhebung und Vollstreckung von überhöhten Beiträgen zur freiwilligen Krankenversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse bei Gewerbetreibenden und Selbständigen in den Bereich des steuerlichen Existenzminimums hinein.

 

Bei einem sozialversicherungspflichtig beschäftigen Arbeitnehmer fallen nach Abzug der Lohnsteuer und dem arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung keine weiteren Abgaben an. Bei einem Gewerbetreibenden oder Selbständigen aber werden in den Bereich des steuerlichen Existenzminimums hinein überhöhte Beiträge zur Krankenversicherung erhoben und vollstreckt. Weil es an den entsprechenden Freibeträgen zur Vermeidung dieser Zustände einfach mangelt. Es wird vermutlich kein Politiker oder Beamter erklären können, warum das steuerliche Existenzminimums eines Selbständigen oder Gewerbetreiben ein anderes sein soll als das eines sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Und wie das dann aussehen könnte. Und ob das überhaupt mit dem Grundgesetz im Einklang steht.

Oder auch die Erhebung und Vollstreckung von Steuern aus gewerblicher oder selbständiger Tätigkeit bei Gewerbetreibenden und Selbständigen in den Bereich des sozialen Existenzminimums hinein.

Selbst bei der Veranlagung und Erhebung sich ergebende Steuern bei negativem Einkommen schreckt die Verwaltung nicht davor ab, die dann fällig werdenden Steuern auch tatsächlich zu erheben und zu vollstrecken.

Siehe der Fall Basirat  

Weil das steuerliche Existenzminimum nach der Vorstellung des Gesetzgebers und seiner Verwaltung nur für die Einkommenssteuer gelten soll, nicht aber für Umsatzsteuer und Gewerbesteuer. Damit kann dann die Verwaltung die davon Betroffenen drangsalieren, und zu den Radikalen treiben. Dabei geben die Erklärungen von Wikipedia zum Grundfreibetrag und zum sächlichen Existenzminimum Anlass zu der Vermutung, dass der Gesetzgeber hier seine eigene Gesetzgebung durch die Verwaltung missbräuchlich anwenden lässt. Geschuldet ist dieser Zustand vermutlich dem Begehren des rechten Flügels des Deutschen Beamtenbundes.

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Der Grundfreibetrag des Steuerrechts

Quelle:

Wikipedia

https://de.wikipedia.org/wiki/Grundfreibetrag_(Deutschland)#S%C3%A4chliches_Existenzminimum

Dort findet sich gleich zu Beginn der Erklärung der folgende Satz:

"Der Grundfreibetrag stellt seit 1996 in Deutschland sicher, dass das zur Bestreitung des Existenzminimums nötige Einkommen nicht durch Steuern gemindert wird."

Von einer Beschränkung allein auf die Einkommenssteuer ist hier nichts zu lesen. Im Gegenteil - es wird durch die Verwendung des Plurals ausdrücklich von Steuern gesprochen.

Das war also vor 22 Jahren und somit noch zu einer Zeit, als die gesetzliche Schieflage durch die fehlende Anpassung von Freibeträgen zur Vermeidung der Überschneidung von Abgaben bei Gewerbetreibenden und Selbständigen noch lange nicht so eklatant war, wie sie es heute ist. Dazu die völlig unangemessene Erhöhung der Beiträge für diesen Teil der Bevölkerung zur freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse um rund 100 % in nur 16 Jahren noch nicht vorhersehbar war.

Und die Bevölkerung noch keine Ahnung davon hatte, welch vorsätzlich fehlgesteuerte Entwicklung der Sozialstaat nehmen würde.

"Dem Einkommensteuerpflichtigen muss nach Erfüllung seiner Einkommensteuerschuld von seinem Erworbenen soviel verbleiben, als er zur Bestreitung seines notwendigen Lebensunterhalts und desjenigen seiner Familie bedarf („Existenzminimum“).[8] Maßgröße für die Bemessung des steuerfrei zu stellenden sächlichen Existenzminimums ist das sozialhilferechtlich definierte Existenzminimum, das über-, aber nicht unterschritten werden darf.[9][8][10][11] Die existenzsichernden Aufwendungen müssen nach dem tatsächlichen Bedarf realitätsgerecht bemessen werden, steuerfrei muss das bleiben, was zur Schaffung der Mindestvoraussetzungen für ein menschenwürdiges Dasein benötigt wird."

Hier wird erklärt, wer in den Genuß des Grundfreibetrags kommen soll - der Einkommensteuerpflichtige. Von einer Beschränkung aber allein auf die Einkommenssteuer ist auch hier nicht die Rede. Ebenso wenig bei dem, was steuerfrei bleiben muss. Die Pflicht zur Abgabe der Einkommenssteuererklärung kann sich auch aus anderen Steuerarten ergeben.

Zudem ist die Steuerfreiheit des Existenzminimums des Steuerpflichtigen und seiner unterhaltsberechtigten Familie ist im Rahmen des subjektiven Nettoprinzips ein Verfassungsgebot.

Im Detail liest sich das bei Wikipedia so:

Sozialhilfe als Basis für die Bemessung des Grundfreibetrags

Die Ermittlung des steuerfrei zu stellenden sächlichen Existenzminimums erfolgt auf der Basis des geltenden Sozialhilferechts (Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch, Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz). Folgende sozialhilferechtlichen Bedarfskomponenten werden berücksichtigt:

  1. Regelbedarf

  2. Bedarfe für Bildung und Teilhabe von Kindern

  3. Kosten der Unterkunft (Bruttokaltmiete bzw. vergleichbare Aufwendungen für Haus- oder Wohnungseigentum in angemessener Höhe)

  4. Heizkosten einschließlich Kosten für Warmwasserbereitung

Allerdings - das ist der Knackpunkt bei dieser Beschreibung - ist hier nur von der Erfüllung der Einkommenssteuerschuld die Rede. Und nicht von sich aus der jeweiligen Gesetzgebung als Folge nicht angepasster Freibeträge ergebenden, weiteren Steuerschulden aus anderen Steuerarten. Etwa in Form von Umsatzsteuer oder Gewerbesteuer. Hier argumentieren sowohl die Verwaltung und die Gerichte, dass die Schuldverpflichtungen von Bürgern aus allen anderen steuerlichen Schuldverhältnissen grundsätzlich erfüllt werden müssen. Ohne Rücksicht auf das steuerliche Existenzminimum. Der Teil der Bürger, der auch Verpflichtungen aus anderen Steuerarten als der Einkommenssteuer hat, scheint hier für den Gesetzgeber nicht existent zu sein. Hinweise auf die seit Jahren und Jahrzehnten fehlende Anpassung der Freibeträge für Gewerbetreibende und Selbständige, mit denen die Überschneidung von Steuern, Beiträgen und sonstigen Abgaben eigentlich vermieden werden sowohl von der Verwaltung als auch von den Gerichten gewissenhaft ignoriert. Mit der Beitreibung und Pfändung solcher Steuern im Bereich des steuerlichen und sozialen Existenzminimums stiehlt man anteilig auch den Bedarf für Bildung und Teilhabe von Kindern. Hilfesweise erklärt man sich als nicht nicht zuständig dafür. Und auch nicht verantwortlich. Und übersieht dabei leider gleichzeitig das eigene radikale Outing. Einhergehend mit menschlichem und sozialem Versagen. Wie - man möchte/sollte sagen dürfen: soziale Nieten halt.

Aus welchem Grund aber das sächliche Existenzminimum von der Art der steuerlichen Verpflichtung, der sich im Bereich dieses Existenzminimums daraus ergebenden Höhe oder gar der Steuerart abhängig sein soll, ist nicht nachvollziehbar. Es ist auch im Gesetz selbst nicht begründet. Denn einen grundsätzlichen Anspruch darauf hat jeder Mensch, der ein Einkommen hat. Unabhängig von der sich aus seinem Einkommen ergebenden, jeweiligen Steuerart, solange die sich im jeweiligen Einzelfall mitsamt allen sich daraus ergebenden Werten und weiteren Verpflichtungen des einzelnen Bürgers primär oder sekundär zur Besteuerung des Einkommens herangezogen wird. Der Anspruch auf ein sächliches Existenzminimum kann also nicht durch die Art der jeweiligen steuerlichen Verpflichtung gemindert werden, wie das die Politik mitsamt Teilen ihrer Verwaltung derzeit bei Gewerbetreibenden und Selbständigen bis hin zur Pfändung von Soziai- und Kindergeld handhaben. Auch um die anhaltende Nicht-Arbeitsleistung und das allein bereits mit der Tabelle nachgewiesene, absichtliche oder unabsichtliche Versagen des Gesetzgebers in diesem Bereich zu kaschieren.

Wie sich die von unseren politisch Verantwortlichen, die hier eher wie politisch Verantwortungslose handeln, seit Jahren und Jahrzehnten gepflegte Nichtanpassung von Freibeträgen zur Vermeidung der Überschneidung von Steuern, Beiträgen und sonstigen Abgabenseit bei Gewerbetreibenden und Selbständigen in den unteren Bereichen des Einkommens auswirkt, möchte der Verfasser mit der Entwicklung des Grundfreitbetrags erklären.

Quelle:

https://de.wikipedia.org/wiki/Grundfreibetrag_(Deutschland)

Bei einem erklärten Jahresumsatz von 17.499,00 oder 17.500,00 Euro ist die Kleinunternehmerregelung nach

UStG § 19 noch anwendbar. Bei 17.501,00 Euro gilt UStG § 19 nicht mehr, es werden nach UStG § 1 gleich 2.794,28 € fällig. 17.501,00 € - 2.794,28 € = 14.706,72 €. Schon bei diesem Beispiel wird klar, dass durch anderer Steuern als der Einkommenssteuer schon seit 2017 das sächliche Existenzminimum bei einem Ehepaar ohne Anspruch auf Kindergeld und damit auch ohne Anspruch auf den Kinderfreibetrag allein schon bei der Erhebung der Umsatzsteuer nicht mehr gebührend und angemessen berücksichtigt wird. Bis zum Ende des Jahres 2016 war das unbeachtlich vielleicht noch weiter fällig werdender Steuern, Beiträgen und sonstigen Abgaben allein bei der Betrachtung fällig werdender Umsatzsteuer gerade eben noch der Fall.

 

Interessanter Weise findet sich bei dieser Darstellung von Wikipedia auch noch ein nachrichtlicher Vermerk, dass der in der Tabelle angegebene Kinderfreibetrag ohne den Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs-, oder Ausbildungsbedarf ist. Haben die Steuerpflichtigen nun aber Kinder, und die damit Anspruch auf einen Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf, dann bedeutet das im Klartext nichts Anderes, als dass der Gesetzgeber mit dem 2013 erklärten "Handeln nach den Prinzipien des Sozialstaates" mit dieser Form von Besteuerung gleichzeitig auch noch die davon betroffenen Kinder um ihre Zukunft bestiehlt. Wie er das als - man möchte/sollte sagen dürfen: "Dienstherr in der Republik der Amts- und Kassendiebe" - bei dieser Gesellschaftsschicht beim Sozialgeld, Kindergeld und bei Halbwaisenrenten mit hier in seinem Auftrag sozial völlig verantwortungslos handelnden Beamten und Bediensteten sonst ja auch sehr gerne macht.

 

 

Das ist also für diesen Teil der Gesellschaft dann nur der nächste kleine Schritt hinein in die bereits begonnene Entsozialisierung dieses Landes.

Lesen Sie dazu auch: Wenn Merkel`s Plünderdienst kommt... - Teil 3

                               "Demokratische" Radikale in Politik und Verwaltung     

Bis zu diesem Punkt wurde bei diesem Beispiel nur die Problematik der einsetzenden Umsatzsteuerbesteuerung als Folge eines schon jahre- und jahrzehntelang nicht angepassten Höchstbetrags der Kleinunternehmerregelung betrachtet. Nehmen wir mal an, dass der Jahresumsatz von 17.501,00 € auch gleich der Gewinn aus gewerblicher oder selbständiger Tätigkeit ist, und keine weiteren Betriebsausgaben zu berücksichtigen sind, was im Normalfall eher selten vorkommen wird. Dann können wir von einem monatlichen Einkommen von rund 1.460,00 Euro aus gewerblicher oder selbständiger Tätigkeit ausgehen.

 

Wir wissen an diesem Punkt auch schon, dass unsere Politiker/innen, Beamtinnen und Beamten und Mitarbeiter/innen der Krankenkassen nichts davon wissen wollen, dass bei diesem Beispiiel allein schon mit der Betrachtung einer einzigen Abgabenart das steuerliche Existenzminimum der Betroffenen nicht gewährleistet ist. Das laut Grundgesetz aber jedem Bürger zustehen muss, der Einkommen hat.

Dank völlig fehlender oder völlig unzureichender Freibeträge fallen bei bei Gewerbetreibenden und Selbständigen nun aber noch noch weitere Steuern, Beiträge und Abgaben im Bereich des steuerlichen Existenzminimums an. Die nicht nur erhoben, sondern auch beigetrieben und vollstreckt werden.

Im Klartext - Gewerbetreibende und Selbständige haben in diesem Bereich des Einkommens nach Auffassung von Politikern, der Verwaltung und der Gerichte keinen Anspruch auf ein menschenwürdiges Dasein. Die Zahlen der Tabellen belegen das klar und deutlich. Das ist deutscher Rechtsstand 2018

Fazit: Auch so kann man für Nachschub bei - angeblich - Radikalen sorgen...

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Der Grundfreibetrag
Wechsel von § 19 nach § 1

Übergang Kleinunternehmerregelung § 19 UStG nach UStG § 1

Sehr "speziell" und damit sehr eigenartig ist auch der Übergang von der Kleinunternehmung nach § 19 UStG in die normale Besteuerung des Umsatzes nach § 1 Umsatzsteuergesetz (UStG). Ein wahres Paradies auf Kosten des Steuerzahlers, das sich unsere gewählten Volksvertreter da ausgedacht haben, um neben der Pöstchenbeschaffung für volkswirtschaftlich völlig sinnlose und überflüssige Staatsdiener auf Kosten der Steuerzahler auch Menschen in den Bezug von Leistungen nach SGB II treiben zu können.

Über die seit 16 Jahren völiig fehlende Anpassung des Höchstbetrags der Kleinunternehmerregelung an die Entwicklung der Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse wurde auf dieser Seite bereits geschrieben. Zu diesem "Extra" zu Lasten einer kleinen Bevölkerungsschicht hat sich der Gesetzgeber auch noch etwas "ganz Besonderes" einfallen lassen, um den davon betroffenen Menschen den Alltag nach allen Regeln der Kunst vermiesen zu können.

Schauen wir uns dazu einfach mal eine selbsterklärende Skizze an......

 

Man kann sehr schnell erkennen, um was es dem deutschen Gesetzgeber hier wirklich geht. Einerseits, um Menschen in den Bezug von Leistungen nach SGB II(Hartz IV) zu treiben. Und andererseits, um Fluchtwege aus dem Bezug dieser Leistungen ausdrücklich zu unterbinden. Steuerliche Gerechtigkeit und steuerliche Ehrlichkeit sind bei dieser Form von Gesetzgebung auf jeden Fall mal nicht gefragt. Die hat der Gesetzgeber mit seiner "Nicht-Arbeitsleistung" ja schon bei sich selbst ausdrücklich ausgeschlossen.

Denn eine sinnvoll einsetzende Besteuerung des Umsatzes wie etwa bei der Einkommenssteuer gibt es nicht. Dafür aber ein Terrain, auf dem sich Steuerprüfer fragwürdige Meriten auf dem Rücken von Betroffenen erwerben können.

Im Kern der Sache aber wird von den dafür verwortlichen Politikern und ihrer Verwaltung mit eigenen radikalen

Einstellungen bei den Wählern möglicherweise die Entstehung von radikalem Gedankengut nachhaltig gefördert.

Ob aber unsere Volksvertreter schon jemals darüber nachgedacht haben, dass sie mit einer Gesetzgebung in dieser Form Grund- und Menschenrechte verletzen? Und ob es im Bereich des Möglichen sein könnte, dass die Beschimpfungen von Politikern mit  Wörtern wie "Volksbetrüger" auch hier ihren Ursprung haben, und nicht allein bei Themen wie Flüchtlingen? Sie im Kern der ganzen Sache damit eigentlich permanent Wahlwerbung für angeblich und tatsächlich radikale Parteien auf Kosten der Steuerzahler betreiben? Und das in einem Umfang, in dem die angegriffenen Parteien diese indirekte Wahlwerbung nie aus eigenen Mitteln finanzieren könnten? Hat "Mutti" Merkel etwa das mit dem "Handeln nach den Prinzipien des Sozialstaates gemeint? Und wir Wähler haben es mal wieder nur falsch verstanden???

Oder nicht verstehen wollen?!?

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SZ

Sabine Zimmermann (Partei "Die Linken")

"Passend" zu diesem Thema kam dann einer der letzten wirklich brauchbaren Beiträge ausgerechnet von einer Politikerin der Partei Die Linken, Sabine Zimmermann, und datiert vom 20.10.2015. Zudem aus einer politischen Ecke, aus der man es am allerwenigsten erwartet hätte, kümmert sich diese Partei sonst doch vornehmlich um die Interessen von Arbeitnehmern.

 

Leider befasst sich diese Pressenotiz ausschließlich mit der aktuellen finanziellen Situation der Gewerbetreibenden und Selbständigen, und kann sich allein schon wegen der Kürze  der Mitteilung nicht mit den Ursachen befassen. Und ob diese Form der Mitteilung durch Weglassen von wichtigen Informationen zum Thema vielleicht auch ganz einfach "nur" dem aktuell gültigen "Political Correctness", was immer das auch gerade sein soll, geschuldet ist, das wollen wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt mal offen lassen. Dennoch kann man ihr "zwischen den Zeilen" deutlich entnehmen, dass sich die Situation dieser Gesellschaftsschicht in den letzten fünf bis zehn Jahren nicht allein wegen der "Höhe der Honorare" und ähnlichen Ursachen, sondern vor allem wegen der aktuell gültigen Gesetze deutlich verschlechtert hat. Für die weitere, intensive Betrachtung und Ursachenforschung soll ja auch diese Website hilfreich sein.

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Das Dilemma....

Das Dilemma wert- und damit gleichzeitig sinnloser Subventionen

Die Auswirkungen einer völlig verwahrlosten Gesetzgebung

Im nächsten Schritt wollen wir uns mal anschauen, was für eine Meinung Bürger von dieser gesetzlichen Misere haben. Beschäftigen uns einhergehend dazu mit dem Wert von Subventionen. Und verwenden dazu eine Email, die dem Förderkreis am 08.09.2018 von der Redaktion einer Hartz IV-Hilfe Offenbach zuging.

 

 

Da uns der Ausdruck unübersichtlich erschien, haben wir das Ganze dann in 10 Punkte aufgeteilt, um dazu Stellung nehmen zu können.

Den Text unserer Antwort finden Sie nachfolgend.

Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,

 

vielen Dank für Ihre Stellungnahme, auf deren Inhalt wir uns in diesem Beitrag beziehen.

 

1. Ihre Einstellung zum Thema Arbeit im Sinne von Karl Marx teilen wir. Allerdings ist für uns jede Arbeit eine gesellschaftlich nützliche Arbeit, die eine „ehrliche Arbeit“ im Sinne von Marx ist. Die dazu dient, dass sich ein Mensch in dieser Gesellschaftsordnung wie ein Mensch und nicht wie ein Tier verhält, und die von ihm ausgeführte Arbeit ab einer bestimmten Menge erbrachter Arbeitsleistung auch die Ernährung eines Menschen mitsamt seiner Familie sichert. Ohne dass er Transferleistungen/Subventionen in Form von Sozialhilfe, Kindergeld, Erziehungsgeld oder Ähnlichem in Anspruch nehmen muss, die bei einem Hartz IV-Empfänger als Einkommen angerechnet werden.

 

2. Ob Hartz IV-Empfänger nun zu viel oder zu wenig an finanziellen Mitteln bekommen, ist nicht Gegenstand unserer Betrachtungen. Uns beschäftigt vielmehr, warum arbeitswillige Menschen in diesem Bereich des Einkommens am Ende ihrer tatsächlich erbrachten Arbeitsleistung noch weniger Geld zur Verfügung haben als Menschen, die keine Wertschöpfung im Sinne von ehrlicher Arbeit betreiben können oder betreiben wollen. Und weiterhin diesen arbeitenden Menschen, die allesamt Gewerbetreibende oder Selbständige sind, dann in Form von gesetzlicher Willkür auch noch Sozialhilfe, Kindergeld und Halbwaisenrenten gepfändet werden. Natürlich haben auch diese Menschen Anspruch auf Leistungen nach SGB II. Das ist uns bekannt. Ebenso der Grund, warum dem so ist. Der hauptsächlich entsteht, weil sie der Gesetzgeber im Vorfeld mit hoffnungslos überhöhten Abgaben vorsätzlich dahin getrieben hat. Daran wird auch das ab dem 01.01.2019 geänderte Mindesteinkommen zur Beitragserhebung für die freiwiliige Krankenversicherung von Selbständigen in der gesetzlichen Krankenkasse vorerst nichts ändern, wenn nicht weitere gesetzliche Missstände behoben werden. Doch dazu später mehr.

3. Ihre Ausführungen zum Thema Selbständigkeit an der Höhe der Subventionen in Form von Existenzgründungsbeihilfen oder dergleichen festmachen zu wollen, sind für uns unverständlich. Unverständlich nicht etwa, weil wir grundsätzlich Gegner oder Feinde von Subventionen sind. Sondern weil die bei der aktuell gültigen Gesetzgebung nie zu einem brauchbaren Ergebnis führen können. Wert- und sinnlos gemacht durch durch die Bemühungen des Gesetzgebers, Menschen um jeden Preis in den Bezug von Leistungen nach SGB II drängen zu können. Brauchbare Ergebnisse sind für uns allein solche, die dazu führen, dass Menschen dauerhaft ohne Subventionen leben können.

Wir vermuten einfach mal, dass Sie mit uns einer Meinung dahingehend sein werden, dass der erste Schritt in die Selbständigkeit ungeachtet zukünftig fällig werdener Einnahmen und Einkommen aus dieser Selbständigkeit erst mal geschafft werden muss. Und schauen uns gemeinsam mal die von unseren Politikern aufgebauten Hemmnisse und Hindernisse an, um genau das verhindern zu können.

 

Verwenden wir für einen ganz einfachen Vergleich das von Ihnen genannte Zahlenmaterial, und unterstellen mal, dass einem ALG I oder einem Hartz IV-Empfänger, der sich gerade eben selbständig gemacht hat und einen Gründungszuschuss (ALG I) oder Einstiegsgeld (Hartz IV) erhält, ein Einkommen von 26.412,00 Euro ((2.200 + 1,00) x 12)  zu Beginn seiner Selbständigkeit in Form von Einkommen aus Gewerbebetrieb bereits zur Verfügung stehen Den Freibetrag für Erwerbstätige erhält er ja nicht mehr. Also genau in der Höhe + 1,00 Euro, in der er zuvor ALG I oder Hartz IV erhalten hat. Vielleicht, weil er vorher schon mit Erfolg Werbung für seine zukünftige Selbständigkeit gemacht hat.  Was laut Gewerberecht übrigens streng verboten ist. Und jetzt erklären Sie uns bitte mal genau , wie hoch in diesem Fall der Existenzgründungszuschuss sein muss, damit der zu dem Ergebnis führt, dass keine Sozialleistungen mehr benötigt werden. Selbst wenn er genauso hoch ausfallen würde wie das, was bei diesem Beispiel als fiktives Einkommen in Höhe von 26.412,00 Euro bereits da ist, besteht bei dem Beispiel einer vierköpfigen Familie am Ende bei dann 52.824,00 Euro Einkommen insgesamt immer noch ein Anspruch auf Leistungen nach SGB II. Der auch in Zukunft mit immer weiter zunehmender Tendenz(!) bestehen muss, weil die Abgaben insgesamt, die ein Selbständiger zu entrichten hat, in diesem Bereich des Einkommens ganz einfach viel zu hoch sind.

 

Die Ursache ist darin zu sehen, dass die aktuell gültige Gesetzgebung in diesem Bereich des Einkommens die Arbeitsleistung von Menschen gleich in welcher Form völlig wertlos gemacht hat. Da darf sich der Gesetzgeber dann auch nicht wundern, dass Bürger, die von den politisch Verantwortlichen dann gerne alle gleich als „Radikale“ abgestempelt werden, nach politischen Alternativen suchen.

Mit unserer Darstellung der aktuellen Gesetzeslage sollte zunächst mal der Weg in den Bezug von Leistungen nach SGB II beschrieben werden. Es gibt dazu auf unserer Homepage auch Überlegungen, wie denn der umgekehrte Weg – also aus dem Bezug dieser Leistungen heraus – aussehen könnte. Schauen Sie bitte unter Projekt 4 – „Wege aus Hartz IV – gibt es die?“ nach.

Für uns drängt sich an diesem Punkt auch die Frage auf, was für einen Sinn und Zweck in Anbetracht dieser gesetzlichen Missstände Subventionen wie Gründungszuschuss und Einstiegsgeld eigentlich haben sollen. Sie werden mit der aktuell gültigen Gesetzgebung als Steuern und Beiträge sofort wieder abgegriffen. Und dieses Abgreifen hört bei der gewähren Subvention noch lange nicht auf, sondern geht bei diesem Teil der Gesellschaft weiter tief in das steuerliche und soziale Existenzminimum hinein. Wirkliche Hilfen im Sinne von Sozial können sie so ja nie sein. Das Ziel, dass am Ende dieser Subventionen auch tatsächlich die finanzielle Unabhängigkeit der Menschen steht, die diese Subventionen in Anspruch nehmen, kann Dank gesetzlich vorprogrammierter Ergebnislosigkeit wohl nur in den seltensten Fällen erreicht werden. Im Gegenteil. Der Versuch, aus dem Bezug von Leistungen nach SGB II heraus zu kommen, wird bestraft.

Wirklich subentioniert werden hier eigentlich nur der Fortbestand sozialer Missstände und der Unterhalt volkswirtschaftlich wert- und sinnloser Arbeitsplätze in der Verwaltung. Über die die Betroffenen dann auch noch schikaniert und genötigt werden. Der ganze Rest ist nur triviales Unterhaltungsprogramm auf dem Niveau unterster Schublade.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrachten wir die Sache zunächst mal mit einem Gründungszuschuss in der bereits genannten Höhe von 26.400,00 + 1.800,00 Euro (6 x 300,00) für die Krankenversicherung, und erhöhen die Einnahmen aus gewerblicher Tätigkeit oder Selbständigkeit so, dass wir lt Beispiel auf einen Gewinn vor Abgaben von 50,000 Euro kommen. Und schauen, was nach Abführung aller fällig werdenden Abgaben nach bezahlten Steuern und Abgaben nach den Vorstellungen unserer "sozail handelnden Politiker" noch verbleiben soll. Das sind dann laut Tabelle Stand September 2018 mit dem um nicht abzuführende Umsatzsteuer für den Eingliederungszuschuss oder für das Einstiegsgeld berichtigen Einkommen noch

 

30.320,77 Euro.

Da sowohl der Gründungszuschuss als auch das Einstiegsgeld nach SGB II bei der Berechnung der Einkommenssteuer nicht berücksichtig werden, muss eine weitere Berichtigung des zu versteuernden Einkommens vorgenommen werden. Was dazu führt, dass maximal

32.000,00 Euro

als zur Verfügung stehendes Einkommen verbleiben.

Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass die ermittelten Werte ausschließlich im Jahr der Gründung gültig sind. Im Jahr nach der Gründung greifen die in der Tabelle Vergleich Hartz IV - Selbständig ermitteilten Werte in vollem Umfang.

Dann verbleiben für ein Jahr Arbeit in der gleichen Situation dann noch

23.156.07 Euro.

Da wird dann der Gründungszuschuss nach ALG I zur "Subvention mit Rückführgarantie..."

Ein Hartz IV-Empfänger ohne eigenen Antrieb zur Arbeitsleistung hätte im gleichen Zeitraum ohne gesetzliche Schikanen und vorprogrammiertem Ärger mit Behörden

30.156,80 Euro

 

erhalten. Einfach so.....

Eine richtige Motivation kann man das ja wirklich nicht nennen. Das ist ein Alibi-Programm. Nicht mehr, nicht weniger.

Liebe Frau Merkel und Konsorten im Deutschen Bundestag, und alle politisch Denkenden und Handelnden, die gerade aufgeregt dabei sind, das Ergebnis der Landtagswahl in Bayern aufzuarbeiten, da bleibt dann eigentlich nur noch die Frage zu klären

Warum und für was arbeiten, wenn für Sie die Arbeitsleistung von Bürgern keinen Wert mehr hat?

Vielleicht helfen Ihnen diese Zahlen auch, um sowohl das Wahlergebnis in Bayern am 14.10.2018, als auch die letzten vorangegangenen und vielleicht auch die zukünftigen ein kleines bisschen besser zu verstehen. Auch ohne Probleme wie Migration oder Diskriminierung. Die Diskriminierung von Teilen der Bevölkerung, die Sie mit dieser Politik permanent betreiben, steht bei Ihnen ohnehin nie auf der Tagesordnung.

Arbeitende Menschen sind für Sie nur Manövriermasse, um den Aufwand für die Bürokratie in den Ämtern, vor allem aber in den Jobcentern rechtfertigen zu können! Soziales Handeln à la Merkel! Richtig bösartig betrachtet kann man das auch als rücksichtslose - man möchte /sollte sagen dürfen: Pflege von sozialer Nieten-Kultur auf Kosten des arbeitenden Teils der deutschen Bevölkerung verstehen. Da brauchen Sie sich dann auch nicht mehr so scheinheilig über die letzten Wahlergebnisse ingesamt wundern, über die sich wohl vor allem arbeitende Menschen in dieser Form eindrucksvoll für Ihre Arbeit bedankt haben. Aus Sicht der Demokratie: Leider!

 

Schade auch, dass es durch die Verantwortungslosigkeit der politisch Verantwortlichen überhaupt erst so weit kommen muss!

Schauen wir uns im nächsten Schritt an, wie das bei einem Hartz IV-Empfänger mit Einstiegsgeld aussieht. Und werfen dazu einfach einen Blick auf die Ausführeungen von Wikipedia.

Gewährt werden maximal 75 % zusätzlich zum Bezug bisheriger Leistungen. Wenn sie überhaupt gewährt werden.....

Ergibt bei 22.400,00 Euro also 16.800,00 Euro, und damit maximal

39.200,00 Euro

zur Verfügung stehende Mitteil pro Kalenderjahr. Für Privat und Geschäft. Wenn sie überhaupt gewährt werden.....

Dauerhaft(!) mindestens 150 % müssten es hier sein, wenn bei einem gleichbleibendem Jahresumsatz über 60.000,00 Euro unter den genannten Bedingungen die Folgen einer völlig mangelhaften Gesetzgebung überwunden werden sollen.

Eine richtige Motivation kann man auch das wirklich nicht nennen. Das ist ebenfalls ein Alibi-Programm. Nicht mehr, nicht weniger.

Wir werden doch hoffentlich einer Meinung dahingehend sein, dass es in diesem Land einem Menschen bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von 5.000,00 oder 6.000,00 Euro möglich sein sollte, ein Leben ohne die hier gesetzlich aufgedrängte Hinterziehung von Steuern und Beiträgen und weiterhin ohne die aufgedrängte Inanspruchnahme von Transferleistungen in Form von Hartz IV zu führen.

Bevor wir diesen Abschnitt beenden, möchten wir Sie noch auf eine weitere gesetzliche Unstimmigkeit hinweisen. Die Höhe der Kilometer-Pauschale für Pendler und pauschal abrechnende Geschäftsreisende ist schon seit mindenstens 10 Jahren Gegenstand von Diskussionen. 30 Cent pro gefahrenen Kilometer gelten als nicht ausreichend zur Abdeckung aller anfallenden Kosten einschließlich der Wertminderung durch Abnutzung.

Gerade mal 10 Cent werden von den Jobcentern ankerkannt. Was mit Ausnahme der dauerhaften Inhaftierung von Betroffenen in diesem - man möchte/sollte sagen dürfen: "sozialen virtuellen KZ" - kann denn da tatsächlich bewirkt werden?

 

Daher nochmals:

Liebe Frau Merkel und Konsorten im Deutschen Bundestag, und alle politisch Denkenden und Handelnden, die gerade aufgeregt dabei sind, das Ergebnis der Landtagswahl in Bayern aufzuarbeiten, da bleibt dann eigentlich nur noch die Frage zu klären

Warum und für was arbeiten, wenn für Sie die Arbeitsleistung von Bürgern keinen Wert mehr hat?

4. Was die von Ihnen genannten, nicht nachvollziehbaren Zahlen betrifft, sehen wir uns veranlasst, diese Frage zu differnzieren.

Soweit es sich um Zahlen von auf der Grundlage gesetzlicher Bestimmungen zu entrichtenden Abgaben handeln soll, sind die allesamt im Internet recherchierbar. Man muss dazu nur die entsprechenden Seiten aufrufen.

 

Was die von uns genannten Erlöse betrifft, war Ausgangspunkt unserer Überlegungen für die Anfertigung der Tabelle der, dass der Start in die Selbständigkeit ganz besonders beim vorherigen Bezug von Leistungen nach SGB II nicht mit dem finanziellen Erwerb bereits erfolgreich am Markt operierender Unternehmen beginnt, sondern mangels Geld "ganz unten" am "Punkt Null". Andernfalls könnte ja unterstellt werden, dass infolge vorhandenem Vermögen Leistungen zu Unrecht bezogen wurden. Uns fällt zudem auf, dass Sie bei allen Betrachtungen immer vom mathematisch Möglichsten ausgehen. Volle Auslastung aller vorhandenen Ressourcen und höchstmögliche Stundensätze sind bei Ihnen Standard. Bei einem Existenzgründer, der von Grund auf neu anfängt, und auch noch verstärkt Aquise machen muss, ist das wohl eher in den selteneren Fällen so. Weil der Aufwand für Aquise zunächst mal auch ordentlich Zeit und auch Geld kostet, aber noch keine oder noch nicht ausreichende Erlöse bringt. Da schrumpfen die durchschnittlich erzielten Stundensätze, so tatsächlich schon Leistungen in Form von Umsätzen abgerechnet wurden, dann mitunter ganz gewaltig.

5. Der Mindestlohn Bau beträgt seit dem 01.05.2018 genau 11,75 Euro. Gerade der Bereich Bau ist ein einziger Sumpf, in dem in Heerscharen auftretende "Auftragshändler" die Preise zielstrebig von oben weg "Abwärts-Subventionieren". Das System des "Sub-vom Sub-vom Sub-vom Sub.... Mit regelrechten "Hierarchie-Ebenen und -Rechten". Nach unten hin und nach unseren eigenen Erkenntnissen bis hin zur Schwarzarbeit von Hartz IV-Empfängern mit Stundensätzen von 5,00 Euro.

Vornehmlich ausländische Arbeitgeber am unteren Ende der Fahnenstange erhalten noch "Werkverträge" mit kalkulierten Stundensätzen von 16,00 Euro abwärts. Mit den 35,00 Euro für einen deutschen Bauarbeiter plus 10,00 Euro Spesen wird das hier also nichts. Ganz abgesehen davon, dass es deutsche Bauarbeiter mit Ausnahme auf der obersten und oberen Hierarchie-Ebene so gut wie nicht mehr gibt. In unserem Archiv befindet sich mindestens eine Vertrag, von dem wir definitiv sicher sind, dass er vom Auftraggeber mit einer gefälschten Unterschrift versehen wurde. Oder von einem deutschen Gehilfen unterschrieben wurde.

Von einer Großbaustelle am Mannheimer Hauptbahnhof ist uns von einem gut deutsch sprechendem, ausländischen Auftragnehmer die nicht prüfbare Information zugetragen worden, dass von der obersten oder einer unmittelbar darunter liegenden Hierarchie-Ebene die Anweisung ergangen sein soll, grundsätzlich nur Aufträge auf der untersten Ebene an ausländische Bewerber zu vergeben.

6. Die von Ihnen genannten Stundensätze lassen sich nur dort erzielen, wo sich in Rechnungen einzeln aufgeführte Positionen auch tatsächlich als Stundensatz abrechnen lassen. Aus diesem Grund zwingt der Gesetzgeber zum Ausschluss des Verdachts von Scheinselbständigkeit Unternehmen dazu, Abrechnungen unter Angabe von Einheiten wie  Quadratmeter, laufender Meter, Kubikmeter und der dafür verbrauchten Mengen zu erstellen. Tatsächlich abgerechnete Arbeitsstunden dürfen nur im Ausnahmefall und nur in einem bestimmten Prozentsatz im Verhältnis zur Rechnungssumme abgerechnet werden. In vielen Bereichen des Einzelhandes und Dienstleistungen kommen die Selbständigen auf die von Ihnen gennannten  Stundensätze nie. 2 x Schneiden der Haare trocken à 18,00 Euro bei einem männlichen Kunden bringen einen Stundensatz von 36,00 Euro(von hier aus herzliche Grüße an den Toni! Hoffentlich liest er es.). Sowohl für den Betriebsinhaber als auch für die beschäftigte Friseurin oder den beschäftigen Frisör. Das sollte Ihnen eigentlich als Alltagserfahrung bekannt sein. Oder geben Sie oder einer der von Ihnen betreuten Hartz IV-Empfänger für einen 30 minütigen Haarschnitt 37,50 Euro aus?

Das dürfte doch wohl auch in Berlin, Hamburg, Frankfurt oder München eher seltenst vorkommen, und damit der absolute Ausnahmefall sein. Oder können gerade Hartz IV-Empfänger das tatsächlich ohne Schwarzarbeit doch bezahlen?

So betrachtet steht Ihre Aussage hierzu leider nur auf dem Niveau der von der Regierung zu diesem Thema verbreiteten Plattitüden. Viel fauler Wind, nichts Brauchbares. Eigentlich schade.

7. + 8. Wie schon erklärt, geht es uns nicht darum zu behaupten, Gewerbetreibende und Selbständige müssten von weniger als Hartz IV-Empfänger leben. Es geht uns vielmehr um die Frage, warum der Gesetzgeber arbeitswillige Menschen erst derart mit völlig überzogenen Forderungen so belastet, damit sie auf jeden Fall dort ankommen, und auch von Hartz IV leben müssen. Es geht zwar um den gleichen Sachverhalt, ist aber eine völlig andere Betrachtungsweise.

9. Hinsichtlich Ihrer Ausführungen zu Punkt 9 möchten wir uns auf die Aussage beschränken, dass nicht jeder Osteuropäer dumm und ungebildet ist. Leben wir doch selbst in einer Gesellschaft, in der gravierende Bildungsmängel einhergehend mit sozialem Egoismus der alltägliche Standard zu sein scheinen. Durch den Terror des Förderalismus im deutschen Schulsytem wurde eine tiefe Schneise geistiger Verblödung durch die deutsche Bevölkerung gezogen. Zum direkten Vergleich – der Großteil unserer derzeit in Berlin tätigen Politiker scheint ja nicht einmal das kleine 1x1 und damit die Grundlagen der einfachen Mathematik zu beherrschen. Oder will es nicht....

10. Woher Sie das Zahlenmaterial zu Punkt 10 haben, ist nicht nachvollziehbar. 50.000,00 Euro x 12 = 600.000,00 Euro durchschnittliches Einkommen von Selbständigen pro Jahr. Ergibt bei 200 Arbeitsstunden pro Monat einen Stundensatz von 250,00 Euro als Nettoeinkommen ohne Abgaben. Mit Abgaben wie Steuern und Krankenkassen-Beiträge als Brutto-Einkommen müssten es dann etwa 500,00 Euro sein. Das kann auf jeden Fall mal nicht das Ergebnis abgerechneter Handwerker-Leistungen sein. Auch nicht das von kleinen Gewerbetreibenden und Selbständigen. Und mag vielleicht für die Wohlstands-Stadtteile von München, Frankfurt, Berlin oder Hamburg zutreffen. Nicht aber für Ramersdorf-Perlach(München), Bonames(Frankfurt), Marzahn-Hellersdorf(Berlin) oder Altona-Altstadt(Hamburg), wo die Armut in Deutschland ihr Zuhause hat. Nicht nachvollziehbar ist diese Aussage auch im Bezug auf die Leerstände von Gewerbeeinheiten in nahezu allen Stadtteilen deutscher Großstädte. Ganz besonders gravierend ist der aktuelle Zustand mittlerweile in manchen ländlichen Gebieten geworden, wo es in stark zunehmender Tendenz in vielen  Gemeinden nicht einmal mehr eine Gaststätte oder einen Gasthof gibt. Von einem Handwerker ganz zu schweigen. Alle leerstehend oder geschlossen wegen Reichtum? Oder doch nur zu faul zum Arbeiten? Lieber pauschale Vorurteile anwenden? Oder doch ein ernsthaftes und intensives Auseinandersetzen mit der gesetzlichen Realität?

 

Sollte es sich bei dem von Ihnen zitierten Einkommen um einen "Zahlendreher" handeln, dann müssten da eigentlich 5.000,00 Euro oder 500.000,00 Euro Einkommen monatlich gemeint sein. 500.000,00 Euro monatliches Einkommen als Durchschnitt aller(!) Gewerbetreibenden und Selbständigen erscheint nun wirklich sehr unrealistisch, dann kann es sich eigentlich nur um 5.000,00 Euro monatlich handeln. Mit diesem Betrag befinden Sie sich allerdings schon inmitten der von uns beschriebenen Problematik. Und damit auch beim gesetzlich gewillkürten Hartz IV. "Willkommen im Club!" Haben Sie vorher wirklich mal darüber nachgedacht? Oder gibt es doch noch anderes, aussagekräftigeres und realistischeres Zahlenmaterial?

Zusammenfassung

Es ging uns bei unseren Ausführungen zu Ihrer Mail zu keinem Zeitpunkt darum, ihr persönliches Wohlgefallen zu finden. Oder Sie kränken zu wollen. Es ging uns allein darum, Überzeugungsarbeit für unseren Standpunkt zu diesem Thema zu leisten, indem wir Sachverhalte klar und deutlich aufzeigen. Wir würden uns sehr freuen, wenn wir Sie im einen oder anderen Punkt durch rein sachliche Argumentation überzeugt haben.

Zu Mitwirken an dem Ziel "Behebung dieser gesetzlichen Missstände" sind wir gerne bereiit.

Herzliche Grüße nach Offenbach.

Sozial-und-fair Verein

in Zusammenarbeit mit der Deutsch-indischen Kulturgesellschaft Ludwigshafen e.V.

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Es zieht sich seit mehr als einem Jahr auffällig wie ein roter Faden durch alle Gespräche mit Familienangehörigen, Freunden, Bekannten, Kunden und Geschäftspartnern - die sich in der Gesetzgebung dieses Landes ausdrückende, fehlende Anerkennung der Arbeitsleistung von Bürgern durch die politisch Verantwortlichen. Fragen oder Meinungen zu Themen wie Migration und Diskriminierung gibt es dagegen kaum. Das lässt darauf schließen, dass sich die Bevölkerung einerseits und die politisch Verantwortlichen andererseits in zwei völlig unterschiedlichen und zwei voneinander völlig unabhängigen Welten bewegen. Die zudem nach wie vor zielstrebig auseinander zu driften scheinen. Für den Fortbestand der Demokratie in diesem Land dürfte es kaum schlechtere Ausgangsbedingungen geben.

Quo Vadis Demokratie in Deutschland? 

Nachdem uns ein Jahr lang seit der letzten Wahl durch Frau Merkel vorgelebt wurde, dass der gesellschaftliche Fortschritt in diesem Land durch Aussitzen wie bisher erfolgen soll, ist wohl auch dem letzten Wähler klar geworden, dass politische Lösungen her müssen. Etwas anderes als Aussitzen hat die Kanzlerin gerade in der Innenpolitik auch nie gezeigt. Was den Wählern berechtigen Anlass zu der Vermutung gibt, dass sie da auch gar nichts anderes kann, als dem gesamten konservativen Teil des deutschen Bundestages wie ein kleines Hündchen Folgsam und Gehorsam zu leisten.

Nicht nur das Wahlergebnis in Bayern hat klar und deutlich belegt, dass die Wähler von einer Politik der Hypes und Fürze zum Ablenken von wirklichen Problemen in diesem Land die Nase gestrichen voll haben, und nach brauchbaren Alternativen suchen. Etwas anderes, als diese Menschen allesamt gleich als Radikal abzustempeln, hat man in Berlin bis jetzt noch nicht geschafft. Und ohne die notwendigen Reparaturen und Reformen bei der deutschen Gesetzgebung wird sich an der Einstellung der Wähler vermutlich auch nichts mehr ändern.

In der Spitze der größten deutschen Volkspartei ist es nun zu ersten Bewegungen gekommen. Die Abwahl von Volker Kauder als Vorsitzender der CDU/CSU Bundestagsfraktion könnte ein erster Schritt gewesen sein, der alle Parteien überlagernden, horizontalen Herrschaft des konservativen und teilweise auch radikalen Flügels aller Bundestagsabgeordneten ein Ende setzen zu wollen. Der wohl gerade im Hinblick auf die gesetzlichen Missstände bei Hartz IV und der völlig unbrauchbaren, steuerlichen Situation von Gewerbetreibenden und Selbständigen in den unteren Bereichen des Einkommens noch weit mehr als nur dringend notwendig zu sein scheint.

Denn ohne die hier schon seit Jahren und Jahrzehnten überfälligen Reformen, mit der bei den Bürgern wieder das Gefühl geweckt werden kann, wirklich eine wichtiger Teil dieses Staates und dieser Demokratie zu sein, und nicht nur geduldeter Zuschauer bei einer miesen Klamotte billigster und einfallslosester Unterhaltung, steht vor allem die Demokratie mittel- und langfristig auf verlorenem Posten.

Muss es wirklich erst so weit kommen?

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Landtagswahl Hessen

Landtagswahl in Hessen 2018 - Apokalypse in schwarz, Götterdämmerung in grün, oder was sonst noch???

Die Landtagswahl in Hessen 2018 hat die allerbesten Aussichten, zur vorerst wichtigsten Landtagswahl in der deutschen Nachkriegsgeschichte überhaupt zu werden. Sie hat durch die gegenwärtige, für die Wähler zunehmend unbefriedigende, innenpolitische Situation die allerbesten Voraussetzungen, Wegweiser für die zukünftige Entwicklung der Republik zu werden. Steht doch nicht nur die schwarz-grüne Koalition in Hessen möglicherweise vor dem Aus, sondern auch die Groko in Berlin. Und dass bei entsprechendem Wahlergebnis dann endlich auch in Berlin das längst überflüssige Rollen von Köpfen beginnt, daran wird wohl kaum noch einer der politisch interessierten Beobachter zweifeln.

Die Wähler nicht nur in Hessen sind die Politik des Aussitzens innenpolitischer Probleme leid. Das hat schon das Ergebnis der bayerischen Landtagswahl klar und deutlich gezeigt. Es handelt sich somit um einen deutschlandweiten Trend.

Und sie sind es auch leid, wegen ihrer Suche nach brauchbaren, möglichen politischen Alternativen gleich allesamt als Radikale abgestempelt und so von Poltikern angepöbelt zu werden.

Zumindest die Reaktion von Politikern in Bayern und ihre Analyse des Wahlergebnisses dort lässt allerdings Zweifel daran aufkommen, ob die die Entscheidung ihrer Wähler wirklich richtig verstanden haben. Oder haben verstehen wollen...! Zu offensichtlich sind in deren Stellungnahmen die Versuche, das Wahlergebnis mit außenpolitischen Themen wie Migration oder allgemeinen Themen wie Diskriminierung erklären zu wollen, und gleichzeitig seit Jahren und Jahrzehnten ausgesessene innenpolitische Probleme aus dem Fokus der Wähler ausgrenzen zu wollen. Und dazu noch vom bekannten "schwarzen Bonus" profitieren zu wollen, der in Bayern nicht zuletzt durch die erkennbare, viel zu enge Zusammenarbeit von Staat und Kirche einen Teil der Wähler dort permanent davon abzuhalten scheint, beim Ausfüllen des Stimmzettels den gesunden Menschenverstand walten zu lassen, und nicht hier völlig irrelevante Fragen des katholischen Glaubens.

Die Wähler in Hessen aber haben schon in der Vergangenheit den Mut zum Wechsel bewiesen. Folglich sind auch die Politiker dort nicht so sehr von der in Bayern üblichen Politiker-Krankheit der "Sessellitis" befallen. Genau das aber könnte dem hessischen Landesvater Bouffier jetzt zum Verhängnis werden, obwohl die Bewertung seiner Arbeitsleistung in seiner Zeit als hessischer Ministerpräsident durch die Wähler in Hessen deutlich über der der Herren Seehofer und Söder in Bayern und genauso deutlich über der von Frau Merkel in Berlin liegt.

Zwar sind Landtagswahlen keine Bundestagswahlen, aber der Zusammenhang der politischen Arbeit in Berlin und deren Auswirkungen auf den Alltag der Wähler in den Ländern, Kreisen und Kommunen ist bei den Wählern bekannt. Ebenso, dass die Länder, Kreise und Kommunen bei den Gesetzen, die in Berlin geschaffen werden, weisungsgebunden sind. Und deren negative Auswirkungen die Entscheidungen von Wählern ebenso beeinflussen wie positive.

Die meisten Landesregierungen haben in den letzten Jahren den ihnen zugestanden Freiraum zur Gestaltung der Länder reichlich genutzt. Der zu einem guten Teil gleichzeitig sinnlos verpufft ist, weil die Regierung unter Frau Merkel in der Innenpolitik immer nur das getan hat, was Frau Merkel innenpolitisch kann. Ausssitzen. Und weil sie innenpolitisch sonst nichts kann, und folglich auch nichts zuwege gebracht hat, wird das Volker Bouffier als Erster ausbaden dürfen. Trotz überdurchschnittlicher Arbeitsleistung auf Landesebene.

Es rächt sich, dass die auf Landes- und Kreisebene und in den Kommunen tätigen Mitglieder seiner Partei sich das Unwesen ihrer in Berlin tätigen Parteimitglieder haben aufdrücken lassen, anstatt selbst für richtungsweisende Änderungen zu sorgen. Anstatt den Terror aller konservativ und zumindest teilweise gleichzeitig auch radikal handelnden Abgeordneten im Deutschen Bundestag zu beenden. Einem Terror, der bis hin zur Entwertung der Arbeitsleistung von Menschen in diesem Land geführt hat.

Ob die Wanderung der Wähler weg von den Altparteien hin zu den GRÜNEN ausreichen wird, umd das bewirken zu können, wird die Zeit zeigen. Oder ob es nur zur einmal mehr enttäuschend endenden Hoffnung der Wähler wird. Sie allein scheinen mindestens mal im Augenblick die Hoffnung der Wähler auf eine Ende des Aussitzens innenpolitischer Probleme zu sein. Durch ein Zurückdrängen der Zahl konservativer und mitunter auch radikal handelnden Abgeordneten im Deutschen Bundestag. Ob sich das allein durch die Wahl der Partei "Die GRÜNEN" bewirken lässt, bleibt abzuwarten.

Weitere Betrachtungen zu einem möglichen Wahlergebnis kann man sich mindestens mal im Augenblick(28.10.2018,

8:30 Uhr) ersparen. Weil die Verärgerung der Wähler über die politische Arbeit in Berlin das Resultat der politischen Arbeit auf Landesebene alle denkbar möglichen Wahlergebnisse viel zu sehr überlagert.

 

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