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Zuletzt bearbeitet am 26.06.2017 - Alle Texte auf dieser Homepage Copyright Hans Peter Krämer

 

Risiken und Nebenwirkungen

unzureichender Freibeträge

 

​​

„Zu Risiken und Nebenwirkungen befragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“

 

Kann dieser Spruch auch bei diesem Thema in abgeleiteter oder abgewandelter Form angewendet werden?

 

Zum Beispiel:

„Zu Risiken und Nebenwirkungen von Steuergesetzen, Sozialversicherungsgesetzen, Abgabenordnung oder Verwaltungsrecht befragen Sie einen Politiker oder Beamten Ihrer Wahl?“

 

Nach Meinung des Verfassers besser nicht. Betreiben Sie lieber aktiven Selbstschutz, und verlassen Sie sich vor allem auf die Aussagekraft von Zahlen. Damit dürften Sie in etwa bei 99,9 % aller denkbar möglichen Fälle und Konstellationen immer auf der sicheren Seite sein.

 

Denn die im Mai 2015 erstellten Auswertungen „Ludwigshafen“ und „Berlin, Frankfurt, München“ des Verfassers belegen auf damaligem geldwerten Stand neben der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Ungleichbehandlung der Gewerbetreibenden im Vergleich mit der übrigen Bevölkerung auch, dass den Gewerbetreibenden durch die aktuell gültigen Gesetze gerade im Anfangsstadium ihrer Existenzgründung durch die Überlagerung von Steuern, Beiträgen und sonstigen Abgaben vor allem im Bereich des Existenzminimums dringend benötigte Liquidität sofort wieder entzogen wird.

Liquidität für die Ernährung ihrer Familie und ohne Hartz IV. Und Liquidität für die Erfüllung gesetzlicher Bestimmungen.

Weil allein die entweder völlig fehlenden oder absolut unzureichenden Freibeträge  als gesetzliches „Programm“ die Unerfüllbarkeit in Form von Zahlungsunfähigkeit schon vorab bewirkt haben. Da bedarf es dann nicht einmal weiterer Fehler. 

Einen am Markt etablierten Unternehmer mit handwerklich orientierten Leistungen oder einen Dienstleister mit 10 oder 20 Beschäftigten, guten Umsätzen, und betriebswirtschaftlich gut aufgestelltem Geschäftsbetrieb wird das vermutlich weniger interessieren. Ihm bleiben am Ende des Jahres nach Steuern und sonstigen Abgaben auf jeden Fall so viel zum Leben, dass er sich keine Gedanken um Hartz IV machen muss.

Dieser Teil der Selbständigen interessiert sich dann eher dafür, wie der Gesetzgeber auf den Einfall kommt, bezahlte betriebliche Steuern bei der Berechnung der Einkommenssteuer nicht als Betriebsausgaben an zuerkennen, und nochmals der Besteuerung des Einkommens zu unterwerfen.

Das sind aber gerade mal 1 % aller Gewerbetreibenden. Bei zum Beispiel 4.000.000 Millionen also gerade mal 40.000.

Jede Hausfrau, die vor dem Einkauf 20,00 Euro im Geldbeutel hatte, und die 20,00 Euro vollständig ausgegeben hat, weiß, dass die 20,00 Euro nicht mehr da sind. Sie kann die 20,00 Euro nicht nochmals ausgeben.

 

Unsere gewählten Volkvertreter allerdings meinen, dass die bei Steuerpflichtigen wie Gewerbetreibenden anzuwendende Berechnung des Einkommens so sein muss, dass dann doch noch etwas da zu sein hat. Was man auch quasi noch wegnehmen kann, auch wenn es schon mal weggenommen wurde. Was bei den ca. 99 % aller Gewerbetreibenden dazu führt, das Steuern, Beiträge und sonstige Abgaben unverdrossen in den Bereich hinein erhoben werden, der eigentlich den privaten Lebenshaltungszwecken dienen sollte.

Und das Bundesverfassungsgericht versucht die hier anhängige Klage um jeden Preis auszusitzen, bis vielleicht doch noch ein Wunder geschieht, und eine darauf ausgerichtete, mathematische Erklärung dies rechtfertigen wird.

 

Aber 1 + 1 wird immer 2 sein und bleiben. Und niemals 1,8 oder 2,3 werden.

Und 2 – 1 wird immer 1 sein und bleiben. Und niemals 0,7 oder 1,2 werden.

 

Für Bürger verständlich und nachvollziehbar. Vor allem dann, wenn der Geldbeutel leer ist.

 

Für Politiker und mindestens einen Teil ihrer Beamten nicht.

Weil sie dieses Geld nicht selbst verdienen mussten. Es anderer Leute Geld ist, das sie ausgeben. Oder über die Zwangsvollstreckung beitreiben wollen.

 

Und genau die Politiker und Staatsbediensteten, die unter Anderem den Zustand bewirkt haben, dass Gewerbetreibende mit kleinem Einkommen im Steuerrecht und im Sozialversicherungsrecht keine Rechte als Privatmenschen haben, beschweren sich nun über politische Erscheinungen wie die AfD.

Selbst wenn man die Frage nach Radikalität bei der AfD weglässt, die nach Meinung des Verfassers keine andere ist als die des Gesetzgebers bei diesem Thema im Umgang mindestens mit einem Teil der Wähler, kann man zu keiner anderen Feststellung kommen als der, dass die Erscheinung der AfD doch nur das ist, wonach diese Politiker vorher sehnsüchtig gerufen haben.

„Die Geister, die ich rief…….“

 

Das muss dann noch nicht einmal etwas mit der Frage der Flüchtlinge als „Standard-Ausrede“ und „Standard-Alibi“ zu tun haben.

 

Vielleicht sollten wir uns bei der nächsten Bundestagswahl mal doch etwas intensiver Gedanken darüber machen, ob die zur Wahl stehenden Kandidaten trotz Abitur und Studium überhaupt des kleinen Einmaleins mächtig und damit für die anstehenden Aufgaben geeignet sind.

Oder ob wir unser Wahlkreuz besser mal bei demokratischen Alternativen mit basisdemokratischer Ausrichtung machen.

Und nach Ablauf der nächsten Legislaturperiode intensiv prüfen, ob wirklich etwas im Sinne der Wähler passiert ist. Oder vielleicht doch wieder nur mit höchstmöglicher Wichtigkeit Elefanten in Afrika gerettet wurden.

 

Sehr interessant ist auf jeden Fall auch die Betrachtung der Arbeit der der im unteren Einkommensbereich tätigen Dienstleister. Der selbständigen Buchhalter/innen zum Beispiel.

 

Da kommen Menschen als Kunden zu Ihnen ins Büro, die haben ein Ziel vor Augen, und wählen dazu die Selbständigkeit. Der Staat aber präsentiert mit der aktuell gültigen Gesetzgebung nichts anderes als die staatlich organisierte Hoffnungslosigkeit.

Gleichzeitig wird von den Bürgern die Gesetzestreue bei der Erfüllung der  Steuerehrlichkeit erwartet, die schon vorher durch Gesetze ausgeschlossen(!) wurde.

An Einfällen dazu hat es dem Gesetzgeber noch nie gemangelt. Auch wenn die noch so absurd und überflüssig waren und sind. Bis hin zur Einführung von Registrierkassen, die für 2017 ansteht.

 

Wir wollen uns an dieser Stelle doch bitte nicht missverstehen. Es geht hier nicht um Millionäre als Vereinspräsidenten, denen die hochqualifizierten Berater „A“ und „B“ der Federale Germanica oder von anderen Banken zur Verfügung standen oder stehen. Was dann nach der Aufklärung durch die Moralwächter der Finanzämter, der Steuerfahndung, aber auch nicht vor Gefängnis schützte, und auch in Zukunft nicht schützen wird. Auch über das gerechte oder ungerechte Strafmaß im jeweiligen Einzelfall soll hier nicht gesprochen werden.

Dem Verfasser geht es allein um den Teil der Bürger, die durch den Staat und seine Gesetzgebung zur Steuerunehrlichkeit gezwungen werden, wenn sie als Selbständige ohne die Inanspruchnahme von Leistungen nach SGB II über die Runden kommen und ihre Familie ordentlich ernähren wollen.

 

Welche Moral glauben denn Staat und Verwaltung, hier überhaupt erwarten zu dürfen? Soziale Gerechtigkeit und Steuerehrlichkeit  in welcher Form sollen hier bewirkt werden?

Mehr Moral als die, die Staat und Verwaltung hier selbst nicht haben, kann nicht verlangt werden.

Gleiches gilt uneingeschränkt für die Beiträge zu den Sozialversicherungen und die sonstigen Abgaben.

Und welches Vertrauen der Bürger will denn der Gesetzgeber ernten, der hier neben der früheren oder späteren garantierten Zahlungsunfähigkeit der Betroffenen in mindestens den vergangenen 30 Jahren nichts als steuerlichen und sozialen Müll und Dreck bewirkt hat?

 

Ihnen als sozial engagierter Dienstleister ist das von Ihrer täglichen Arbeit her wohlbekannt. Ebenso die Forderungsausfälle, die früher oder später regelmäßig auftreten. Von denen ohne detaillierten Einzelnachweis pauschal

50 % der in diesem Bereich völlig versagenden Gesetzgebung angerechnet werden können.

Darüber hinaus wissen Sie, dass durch die aktuelle Gesetzgebung mindestens ein Teil Ihrer Arbeit zur Sozialarbeit in aufgezwungener Form wird, für die Sie wenig bis nichts erhalten. Da sie aber nicht als eingetragener Verein tätig sein können, damit ihre Sozialarbeit auch die richtige Anerkennung findet, will der Staat natürlich auch hier für Ihre Leistungen als nach § 4 Abs. 3 EStG Tätiger 19 % Umsatzsteuer abkassieren, sobald Sie die Forderung in Form von Barzahlung durch den Kunden einnehmen, oder sie auf Ihrem Bankauszug erscheint.

Spätestens jetzt erkennen Sie, welche Auswirkungen diese Form von Gesetzgebung auch auf Ihr Einkommen haben kann.

 

Noch viel interessanter wird das Ganze dann, wenn Sie Bilanzierer und „Soll-Versteuerer“ sind. Da will der Staat die Umsatzsteuer für Ihre Leistungen sofort und auch dann, wenn sie nicht realisierbar ist. Mit einer Erstattung der entrichteten Umsatzsteuer für nicht realisierbare Leistungen können Sie frühestens dann rechnen, wenn die Insolvenz angemeldet und abgewickelt wird. Wird das Insolvenzverfahren aus welchen Gründen auch immer erst gar nicht eröffnet, bleiben Sie darauf sitzen. Und Ihre eigene Liquidität wird zum Wohlergehen der Finanzverwaltung geschmälert.

 

Das kann das Vertrauen der Betroffenen in den in diesem Bereich absolut unsozialen Staat natülich nicht fördern. Seit wann ist es denn üblich, dass sich Bestohlene bei ihren Dieben bedanken???

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