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Wenn Merkel`s Plünderdienst kommt... - Teil 1

Oder: Man möchte/sollte sagen dürfen:

Die etwas andere Seite der (schein-)heiligen "Mutti A. ..."

Die elektronische Registrierkasse - ein neuer Judenstern in bislang unbekannter, abstrakter Form?

Können Sie sich noch an Witze zur Bundestagswahl 2017 erinnern? Als das Land rätselte, welche Partei man wirklich wählen kann, um in eine wirklich sichere demokratische Zukunft schauen zu können? Dem Verfasser ist einer von vielen davon ganz besonders in Erinnerung geblieben:

"Wählt Ali Baba!"

"Warum Ali Baba?"

"Da sind es nur 40 Räuber....."

Vorwort

Die Mängel der Gesetzgebung wurden schon hinreichend erläutert. Wer nochmals einen Blick auf die Auswertung weiter unten werfen möchte, der möge diesen Button benutzen.           Diese Seite soll sich allein mit deren Ergebnissen auf der Ebene der Bürger, und hier ganz besonders auf der der steuerpflichtigen Gewerbetreibenden und Selbständigen befassen. Wie die Verwaltung und die Rechtsprechung mit unstimmigen Gesetzen umgehen, und wie sich das für die davon Betroffenen auswirkt. Einen ersten Schritt haben wir damit auf der Seite "In Absurdistan....." bereits vollzogen. Wer dort noch einmal nachlesen möchte, der benutze bitte den nachfolgenden Button.   

        In Absurdistan (Bundesamt für Justiz)...

     Härtefallregelung wird selbst zum Härtefall... 

       

​Genauso großzügig wie der Gesetzgeber seit 35 Jahren den von ihm auf dieser Homepage beschriebenen, produzierten gesetzlichen Pfusch als selbstverständlich und richtig betrachtet, genauso pingelig geht er im proportional umgekehrten Verhältnis mit den Bürgern bei Verstößen und Vergehen um, von denen in Anbetracht der sich aus diesem gesetzlichen Pfusch zwangsläufig ergebenden Missstände zu mindestens 50,1 % nicht dem Verhalten und dem Handeln von Bürgern zugeschrieben werden müssen, sondern dem Gesetzgeber als eigentlichem Verursacher selbst.

Somit handelt es sich hier nach dem Verständnis des Verfassers um einen fortlaufend gepflegten Missbrauch der Wahlaufträge allein mit dem Zweck der willkürlichen Bereicherung von ein oder zwei Berufsverbänden hinter dem Rücken der Bevölkerung.

Wir wissen ja nun auch bereits, dass es im unteren Einkommensbereich nicht um selbst verwirklichte, und damit nicht um vorsätzliche gesetzliche Verfehlungen im Sinne eines Herrn H. geht, sondern um durch Gesetze willkürlich aufgedrängte, an deren Ende im täglichen Existenzkampf auch noch das Ergebnis einer manchmal mehr als dubiosen Bestrafung stehen kann. Zum extremen Kapitalentzug durch fragwürdige Gesetze und weitere Abgaben in die Bereiche des steuerlichen und sozialen Existeznminimums hinein kommen eine Flut von mitunter sinn- und wertlosen Vorschriften, deren hauptsächlicher Sinn und Zweck allein die permantene Schikane der davon Betroffenen, gleichzeitig die willenlose Vermehrung überflüssiger Amtsdiener, und das gesetzlich geregelte Abgreifen der Staatskasse ist.

Der staatlich organisierte Plünderdienst ist vielfältig, und bei Weitem nicht allein auf das Bundesamt für Justiz beschränkt. Alle Regierungen seit mindestens 1982 haben zielstrebig und vielfältig, und von der breiten Öffentlichkeit unbemerkt, an einer Vermehrung dieser beim größten Teil der Gesellschaft weitgehend unbekannten Form der Gestaltung von gesetzlich organisiertem Missbrauch gearbeitet. Wahlversprechen dafür hat es ja nie gegeben. Und mit was für einer blühenden Phantasie staatliche Mitarbeiter hier ungestört und rücksichtslos auch zur Vermehrung ihrer eigenen dienstlichen Meriten arbeiten dürfen, davon sollen die nachfolgenden Beispiele berichten.

Unter den Regierungen Kohl, Schröder und Merkel wurde Teile der Verwaltung in regelrechte Profitzentren umgestaltet.

Dazu gehören auch die Prüf- und Ermittlungsdienste der Finanzverwaltung und des Zolls. Um die Mitarbeiter dort zu erfolgsorientiertem Arbeiten anzuhalten, hat man das Rating eingeführt. Wer auf der Grundlage dieser mangelhaften Gesetzgebung gut prüft und ermittelt, wird befördert, und darf im Außendienst bleiben. Und damit gleichzeitig natürlich auch, wer Bürger zielstrebig in den Bezug von Leistungen nach SGB II(Hartz IV) befördert. Auch wenn darüber nicht öffentlich gesprochen wird, und in den Medien - da natürlich nicht erwünscht - nicht darüber berichtet wird. Wer nur wenig zählbaren Erfolg vorzuweisen hat, muss wieder in den ungeliebten Innendienst. Dass das bei den mittlerweile bekannten Mängeln der Gesetzgebung bisweilen auch mal ganz gewaltig schief gehen kann, davon soll dieser Beitrag berichten.

Gewerbetreibende und Selbständige haben vor allem im unteren Einkommensbereich rund um die Uhr perfekt im Sinne des Gesetzgebers und seiner Verwaltung und deren Gutdünken zu funktionieren. Erst dann erfüllen sie die Voraussetzung, ohne gesetzlich gewillkürte Verfolgung einigermaßen unbeschoren in diesem Land leben zu dürfen.

 

Vielleicht.

Vielleicht auch nur vorerst noch.

Wie weit ist es da noch bis zu Zuständen vor dem 08. Mai 1945?

Kernstück der dafür notwendigen gesetzlichen Änderungen war die weitgehend unauffällige, systematische Abschaffung der Beweispflicht des Gesetzgebers und seiner Beamten, und gleichzeitig einhergehend die Einführung der Beweispflicht von Beschuldigten. Man hat damit ganz gezielt ein wahres Paradies für Verdächtigungs-Spezialisten, Unterstellungs-Theoretikern und Plünder-Künstlern geschaffen. Eine Art Perpeteum Mobile, oder die Quadratur des Kreises. Und auf diesem Wege gleichzeitig eine Art

- man möchte/sollte sagen dürfen: juristische Bananenrepublik kreiert.

Damit auch den sozialen Rechtsstaat der Bundesrepublik Deutschland stillschweigend gewandelt.

Und den einer DDR heimlich wieder eingeführt.

Den der D(eutschen) D(enunzianten) R(epublik)

In der es im Staatsdienst oftmals nicht mehr erforderlich ist, durch qualifizierte Arbeitsleistungen zu überzeugen. Man muss nur das eigene Mundwerk weit genug aufreißen können.

Natürlich perfekt abgestimmt mit der permanent um sich greifenden Bußgeld-Katalog-Kultur, deren stän-dige Erweiterungen das wichtigste Element der politischen Arbeit in den vergangenen 35 Jahren waren.

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Schauen wir uns doch einfach mal die Arbeit von Prüfern der Finanzbehörden und dem Zoll etwas genauer an. Ausge-stattet mit der Machtfülle einer, wie nachgewiesen im unteren Einkommensbereich nicht oder nicht mehr funktionie-renden Gesetzgebung, deren eigentlicher Sinn und Zweck allein die Zerstörung von Existenzen zur Bildung von Bedarf für Leistungen nach SGB II ist. Gewerbetreibende und Selbständige sind, wie wir bereits wissen, in den Augen der Politik und der Verwaltung Lebewesen ohne Anspruch auf ein steuerrechtliches und sozialversicherungsrechtliches Dasein als Privatmenschen. Sie müssen quasi ein Privatleben als gesetzlich geformte Zwitter führen. Ganz bestimmte gesellschaft-liche und damit auch gesetzliche Rechte sollen sie keine haben, aber ordentlich überhöhte Steuern und Beiträge zur Krankenversicherung abführen und natürlich pünktlich begleichen. Selbst dann, wenn das, was zum einfachen Leben im Sinne des SGB II oder der Grundsicherung nicht mehr ausreichend ist, nach dem Willen des Gesetzgebers auch in Form von Steuern, Beiträgen und sonstigen Abgaben abgeführt werden muss. Bis hin zur Pfändung von Sozial-und Kindergeld. Und Registrierkassen müssen sie je nach Art ihres Gewerbebetriebs im Jahr 2018 fast alle haben. Da muss man sich in Anbetracht der aktuell gültigen Gesetzgebung - siehe Tabelle - dann schon mal fragen, was für eine Art demokratischer und sozialer Rechtsstaat das in Wirklichkeit sein soll...

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Die Registrierkassen haben, das ergibt sich aus den Zahlen dieser Tabelle zweifelsfrei, im unteren Bereich des Einkommens mit aktuellem Rechtsstand August 2018 in Anbetracht der verfälschten Wahlaufträge durch die dafür politisch Verantwortlichen und der vorsätzlich hergestellten, nachgewiesen nicht oder nicht mehr funktionierenden Gesetzgebung, allenfalls noch - Vorsicht: Satire an!!! - man möchte/sollte sagen dürfen: "den Wert von virtuellen Judensternen in einer bislang unbekannten, abstrakten Form". Satire aus!!! Vermutlich, damit der Beamtenstaat bei den Gewerbetreibenden und Selbständigen im unteren Einkommensbereich jederzeit prüfen kann, ob die Menschen dort den Weg in den Bezug von Leistungen nach SGB II direkt und ohne Umwege gegangen sind.

Dieser Zustand ist eines wirklich demokratisch und vor allem sozial handelnden Rechtsstaates einfach unwürdig.

Vielleicht lassen sich diese Zahlen, vor allem aber deren Auswirkungen auf den Umgang mit dem davon betroffenen Teil der deutschen Bevölkerung durch die Verwaltung, am besten mit den Worten der AfD-Chefin Alice Weidel erklären, und man möchte/sollte einfach sagen dürfen:

"Dieses Land wird von Idioten regiert".

 

 

Wie Politik und Verwaltung bei diesem massiven Missbrauch von Vertrauen der Wähler da auf den Einfall kommen, dass sich diese gesetzlichen Missstände nicht auf die Einstellung von davon betroffenen Bürgern zu Rechtsstaat und Verwaltung auswirken können, mögen die dafür verantwortlichen Personen doch am besten mal selbst erklären. Und im Zusammenhang mit den gerade laufenden Diskussionen - Stand 31.08.2018 - um die zunehmende Radikalität von Bürgern vor allem in Ostdeutschland möchte der Verfasser hierzu feststellen, dass die hier beschriebenen Probleme des deutschen Rechtsstaates allein das Werk von Politikern hauptsächlich der letzten 35 Jahre ist. Einschließlich dem Handeln ihrer Verwaltung. Die sich dieser Zustände bewußt ist, und soweit durch die täglich anfallende Arbeit auch darüber informiert, in geradezu devoter Pflichterfüllung schweigt. Daher an dieser Stelle eine ganz klare Ansage des Verfassers: "Die aufkommende Unruhe habt Ihr dem deutschen Volk mit Eurer Raffgier und Eurem sozial gelogenen Gesetzesmüll eingebrockt. Nun badet das auch mal schön selbst wieder aus!"

Hinsichtlich seiner Bemerkung zu den Registrierkassen möchte der Verfasser ausdrücklich festhalten, dass er deren Existenz bei einer funktionierenden Gesetzgebung und nicht zuletzt auch aus betriebswirtschaftlichen Gründen durchaus für sehr sinnvoll hält. Nicht aber bei einer Gesetzgebung in der aktuell gültigen Form, deren eigentlicher Sinn und Zweck in der Tabelle sichtbar wird. Die den seit 35 Jahren fortgesetzen, staatlich organisierten Betrug an den Wählern aufzeigt.

Und die von unseren Steuergeldern bezahlten Beamten nutzen dieses bestehende, gesetzlich geförderte Vakuum zwischen Recht und Unrecht mitunter gnadenlos zu ihrem eigenen Vorteil aus. Ohne jeglichen Sinn für Gerechtigkeit. Und vor allem ohne jegliche soziale Verantwortung. Vom Dienstherrrn ausgestattet mit einer gesetzlichen Machtfülle, die im proportional umgekehrten Verhältnis zu dessen eigener Leistung bei der Gesetzgebung steht, wird den Prüfern die rücksichtslose Vernichtung von Existenzen geradezu ausdrücklich nahe legt. Werden doch Fehler der Steuerpflichtigten durch die aktuell gültige, in diesem Bereich miserable Gesetzgebung nachhaltig provoziert und gefördert, und ihnen förmlich aufgedrängt. Geht es doch auch um die Sicherung des Nachschubs bei den Antragstellern für Leistungen nach SGB II. Dienstliche Konsequenzen in einem System, in dem schon jegliche sachlich begründete Kritik an der Arbeit von Kolleginnen und Kollegen nicht nur absolut  verpönt, sondern ein regelrechtes Tabu ist, haben sie nicht zu befürchten.

Damit scheint auch jede noch so sinnvolle Form von Selbstkritik völlig unbekannt zu sein.

Wie bereits geschrieben: Über allem steht eine nachgewiesen nicht funktionierende Gesetzgebung. Organisiert von Menschen, die gewählt wurden, um für das Volk zu arbeiten. Die in den vergangenen 35 Jahren mit diesem Wahlaufträgen das Volk betrogen haben, und immer noch fortlaufend betrügen...

Um zum gewünschten Erfolg kommen zu können, müssen sich Prüfer der Finanzbehörden und dem Zoll nur auf das stürzen, was - gesetzlich vorprogrammiert - und auf dieser Homepage bereits mehrfach beschrieben - überhaupt nicht funktionieren kann. Dann liegt ihnen der Erfolg regelrecht zu Füßen.

Der Verfasser hat sich gewissenhaft bemüht, bei den nachfolgend vorgestellten  Fällen jegliche Hinweise auf beteiligte Personen zu entfernen. Um die Emotionen der Leser unter Kontrolle halten zu können. Und damit Regierung und Verwaltung die Gelegenheit erhalten, die zitierten Fälle selbst erst mal eingehend prüfen zu können. Sollte dennoch an einer Stelle ein Namen übersehen und nicht entfernt worden sein, wird unter info@sozial-und-fair.com höflich um Hinweise gebeten, damit sofort Korrekturen vorgenommen werden können. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Um dem Umfang dieses Kapitels gerecht werden zu können, wurde es auf zunächst vier Seiten verteilt. Spätere Erweiterungen sind durchaus möglich. Es wurden zahlreiche Anker gesetzt, um den Lesern das Navigieren zwischen den Seiten so einfach wie möglich zu gestalten.

Wenn Merkel`s Plünderdienst kommt... - Teil 2

 

Wenn Merkel`s Plünderdienst kommt... - Teil 3

Wenn Merkel`s Plünderdienst kommt... - Teil 4

          - Krankenkassen    

 

Vergleich Selbständig - Hartz IV

 

In Absurdistan...

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In eigener Sache:

Ganz zum Ende des Vorworts noch eine Bemerkung des Verfassers zu seinen Kritikern. Ja, er ist sich durchaus der Tatsache bewußt, dass Angela Merkel nicht allein für einen Zustand verantwortlich gemacht werden kann, der in 35 Jahren und 9 Legislaturperioden von 9 Regierungen und jeweils rund 600 Abgeordneten geschaffen wurde. Nicht allein in Form groß angekündigter Reformen mit durchweg bescheidenem Ende, sondern auch durch zielstrebiges Unterlassen. Und an dem auch in der 10. seit 1982 trotz aller gelogener Wahlversprechen - "Das Handeln nach den Prinzipien des Sozialstaates..." -  unverdrossen weiter gearbeitet wird. Nur - wen anders als die Bundeskanzlerin als Hauptverant-wortliche soll er denn in einem ersten Schritt nennen? Sie ist für ihn auch in ihrer vierten Legislaturperiode die Nummer Eins aller hier verantwortlich Handelnden. Hat sie doch gerade erst in der immer noch laufenden Diskussion um Flüchtlinge (Stand 18.06.2018) zur Unterstreichung ihres Machtanspruchs dem Innenminister mit der "Richtlinienkom-petenz" und damit unterschwellig schon mal mit seiner Entlassung gedroht. Es wäre in seinen Augen und nach seinem Verständnis absolut unverhältnismäßig, wenn er am unteren Ende der Fahnenstange bei den kleinen Beamten in deren Dienststellen und Schreibstuben nach Hauptverantwortlichen suchen würde. Obwohl über deren Mitverantwortung wegen ihrer ganz besonderen Stellung im Staat und ihrer Mitwirkung in einem System, von dem es nicht nur dem Verfasser zunehmend schwerer fällt, es als wirklich demokratisch zu bezeichnen, allein schon der deutschen Vergangenheit vor dem 08.05.1945(West) und dem 09.11.1989(Ost) wegen noch ein klares und deutliches Wort gesagt werden muss. Auch um zu verhindern, damit die in noch unbekannter Zukunft möglicher Weise wieder sagen werden, niemals von all dem gewußt und nie in Kenntnis von den auf diesen Seiten beschriebenen Zuständen gewesen zu sein.

Angela Merkel aber ist und bleibt damit nach dem Verständnis des Verfassers die derzeitige Hauptverantwortliche für eine politische Entwicklung, in der vor allem in den drei zuletzt abgelaufenen Legistlaturperioden allein schon durch die wiederholt völlig unagemessene Erhöhung und damit völlig überzogene Erhebung von Beiträgen für Gewerbetreibende und Selbständige zur freiwilligen Krankenversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung, und der Einführung der Offenlegungspflicht auch für gewerberechtlich abgemeldete Kapitalgesellschaften  ganz markante Eckpunkte für die zielstrebige Enteignung und Entwürdigung von Menschen in diesem Land gesetzt wurden.

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Vorwort
In eigener Sace
Anker 1
Tabelle
Fall Ibrahim
Rechtliche Abwicklung

Kommen wir zum ersten Fall, der bereits seit bald 10 Jahren in den Akten des Verfassers liegt, und der immer noch nicht abgeschlossen ist.

 

Beschreibung Fall 1

Es handelt sich um den einer in Ludwigshafen am Rhein lebenden Familie aus dem Irak, die vor über 20 Jahren mit dem Ziel nach Deutschland kam, hier zu leben, den Broterwerb durch eigener Hände Arbeit zu sichern, und dem Sozialstaat nie zur Last fallen zu wollen. Dass genau das von den politisch Verantwortlichen nicht gewünscht ist, davon hatte sie keine Ahnung. Und es hat ihr natürlich auch niemand erklärt. Bis zu seiner schweren Erkrankung im Jahr 2005 arbeitete der Mann regelmässig, die Frau führte den Haushalt mit damals noch zwei schulpflichtigen Kindern. Durch den Ausfall seiner Nieren, die eine regelmäßige Dialyse erforderlich machten, wurde er als nunmehr Schwerbehinderter zum Sozialfall. Noch im Arbeitnehmerstatus ließ er sich von seiner Hausbank ein längst ordnungsgemäß zurückbezahltes Darlehen bewilligen, um den Sprung in die Selbständigkeit verwirklichen zu können. Dieses Darlehen ist übrigens beim Termin vor dem Landessozialgericht Mainz im Frühjahr 2016, bei dem der Verfasser als geladener Zeuge anwesend war, Gegenstand der gerichtlichen Erörterung gewesen. Eine anwesende Richterin echaffierte sich während der Verhandlung unter Anderem darüber, wie man "so einem Menschen mit so einer Herkunft und so einem gesellschaftlichen Status" überhaupt ein Darlehen gewähren könne. Da lief der hier völlig unangebrachte Standesdünkel hör- und spürbar wie der Rotz. Dass es eigentlich mit dem Willen beantragt worden war, dem Sozialstaat auf gar keinen Fall zur Last fallen zu wollen, interessierte die Dame nicht die Bohne. Der Verfasser hat das als hochgradig diskriminierend verstanden.

Ausgelöst wurde die ganze Angelegenheit durch Ermittlungen des Zolls, nachdem dort ein Hinweis vom Jobcenter Ludwigshafen eingegangen war, die Familie müsse über unbekanntes Vermögen verfügen, und habe vielleicht gar keinen Anspruch auf Sozialleistungen. Von dem in den Ermittlungen erwähnten Darlehen hatte das Jobcenter zuvor keine Ahnung, weil damals die Angabe und vor allem die richtige Abwicklung von betrieblich genutzten Darlehen in den Formularen für die Antragstellung und Weiterbewilligung von Leistungen nach SGB II grundsätzlich nicht vorgesehen, und damit bei den Jobcentern einfach nicht existent war. Das wurde in den "Gründerzeiten von Hartz IV" von den Jobcentern alles ohne Rücksicht auf persönliche Verluste der Leistungsbezieher als Einkommen, Einnahmen oder anrechenbares Vermögen erfasst, was oft genug unberechtigter Weise zum Verlust des Leistungsanspruchs führte. Dass so ein Darlehen, vor allem das von einem Geldinstitut gewährten, mit einer vom Darlehensnehmer zu erfüllenden Rückzahlungsverpflichtung zugunsten des Darlehengebers verbunden ist, hatte noch vor 10 Jahren für viele Mitarbeiter der Jobcenter einen Stellenwert wie "böhmische Dörfer". Damals nicht in den Dienstvorschriften und nicht in den Formularen, und damit in den Vorschriften für die Anwendung durch die Mitarbeiter der Jobcenter real einfach nicht existent. Weil es nach den Vorstellungen unserer "Berliner Sozialexperten" nicht zu existieren hatte. Bedingungsloser Gehorsam und seine Folgen. Darüber wird auf diesem Teil der Seiten noch oft zu sprechen sein.

Gesetzlicher Pfusch eben. Geschaffen auch von Menschen mit fettem Grinsen und dicken Zigarren.....

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Quelle:

http://lh3.ggpht.com/-hnZVOdkXzs8/T1urg9LoUxI/AAAAAAAADvU/Lr8plGBGlb8/Schroeder%252520Zigarre%25255B10%25255D.jpg?imgmax=800

 

Liebe Leserinnen und Leser, an dieser Stelle überdenken Sie mal in aller Stille den nachfolgend beschriebenen Vorgang. Sie haben sich aus irgend einem beliebigen Grund von Ihrer Bank ein Darlehen bewilligen lassen. Dieses Darlehen haben Sie ordnungsgemäß bis auf den letzten Cent zurück bezahlt. Sie haben also das ihnen zur Verfügung stehende Geld im ersten Schritt um das Darlehen vermehrt, und das Ihnen nicht gehörende Geld in kleinen, weiteren Schritten dann Stück für Stück in Höhe der vereinbarten Raten wieder zum Eigentümer zurück gebracht. Bis der Saldo "Null" erreicht war, und Sie keine Schulden mehr hatten. Einschließlich der Bestätigung des Kreditgebers.

Gestohlen haben Sie damit Niemandem etwas.

Ihr Vermögen unrechtmäßig bereichert haben Sie auch nicht.

Ihre Rückzahlungsverpflichtungen haben Sie vollständig erfüllt, Sie haben also auch keinen Menschen geschädigt.

Auf einmal tritt da so ein Wichtelmännchen aus der Verwaltung auf den Plan und beschuldigt Sie, Sie hättten der aktuell gültigen Rechtslage wegen eine Straftat begangen, und die Solidargemeinschaft von Steuerzahlern und Beitragszahlern betrogen. Und er müsse nun im Rahmen rechtsstaatlicher Bestimmungen und gewissenhafter Pflichterfüllung gegen Sie ermitteln. Und das in einem - angeblich - demokratischen Rechtsstaat.....

Wie fühlt man sich dann da als Betroffener?

Wie unter Hitler, Stalin oder Mussolino?

Oder - es mag ja in Anbetracht des Sachverhalts schon beinahe pervers klingen - wie der Bürger eines demokratischen Rechtsstaates, dessen Regierungschefin nach den "Prinzipien des Sozialstaates handelt(oder handeln will...)???

Das war jedenfalls mal Rechtslage bei diesem Fall. Die Sache mit den Darlehen wurde später gesetzlich geändert. Den zuvor von Aburteilung Betroffenen hat es nichts mehr genützt. Und bei ihnen entschuldigt von den dafür politisch Verantwortlichen hat sich auch keiner.

So weit und so viel auch zu den gerade wie immer nicht(!) laufenden(31.08.2018) Fragen zu Ursachen von radikalem Verhalten von Bürgern in Dresden und Chemnitz. Die Betroffenen in diesem Fall sind friedliche Bürger geblieben.

Und genauso liederlich, wie die Rechtsgrundlage in diesem Fall war und in Teilen immer noch ist, hat auch der Prüfer vom Zoll auf der Grundlage des gesetzlichen Pfuschs ermittelt.

Die Unterlagen der Emittlungen befinden sich gemeinsam mit der Gerichtsakte als Kopie in den Akten des Verfassers. "Kernstück dieser Ermittlungen" sind ein paar Seiten Papier, die die Rückzahlungsforderung des Jobcenters an vier Beteiligte (Eltern, zwei damals minderjährige Töchter) über insgesamt bald 90.000,00 Euro auslösten. Auf dem einzig und allein die Einzahlungen auf die Geschäftskonten über einen Zeitraum von rund 30 Monaten aufgeführt werden.

Anmerkung: Es gab deren zwei, nachdem das zuerst geführte aufgelöst und durch ein anderes ersetzt wurde.

Betriebsbedingte Ausgaben wie Mieten für den Geschäftsraum und Abschlagszahlungen an den Energieversroger, die auch tatsächlich angefallen waren, und über die Konten abgeführt wurden, werden in den Aufzeichnungen des Ermittlers nicht genannt. Er hat sich allein mit den finanziellen Zuflüssen befasst, Abflüsse schien völlig tabu gewesen zu sein.

Eine Kapitalflussrechnung, wie sie der Verfasser seinerzeit im Zusammenhang mit seinen eigenen Prüfungen erstellt hat, hat er in der ganzen Gerichtsakte nicht gefunden.

 

Dafür aber jede Menge Unterstellungen und nicht bewiesene Behauptungen. Dass das Darlehen sich auf nur 31.500,00 Euro und nicht auf 63.000,00 Euro belief, darauf kam der Ermittler erst recht spät. Dass es für die Ingangsetzung des Gewerbebetriebs und als Betriebsmittel-Reserve diente, darauf kam er nie. Danach gefragt hat er die Familie auch nie. Aus welchem Grund der Ermittler das Darlehen lange Zeit doppelt gesehen und aufgeführt hat, darüber soll hier nicht spekuliert werden. Dass ein nicht unerheblicher Teil der Einzahlungen von anderen Konten (zeitliche Abhebungen zu zeitgleichen Einzahlungen) kam, und oftmals auch dazu diente, geschäftlich bedingte Aufwendungen auszugleichen, die zuvor hilfsweise von den Privatkonten erfolgten, vor allem damit es keine Rücklastschriften gab, darauf kam er auch nicht. Oder wollte nicht darauf kommen.

 

So wurde zum Beispiel vom Konto des Ehemannes das betrieblich genutzte Darlehen ordentlich und vollständig zurückgezahlt. Warum der dafür dann keinen Anspruch auf Ausgleich seines Privatontos aus Einnahmen des Gewerbebetriebs oder aus der Betriebsmittel-Reserve haben sollte, kann der Verfasser nicht nachvollziehen. Die Berück- sichtigung dieser Ausgaben findet sich im Prüfbericht natürlich auch nicht. Die Einzahlungen auf das Konto aber schon.

Weiterhin wurden die ersten Mieten für den Gewerbebetrieb - da Eröffnung des gewerblich genutzten Kontos erst im September 2006 -  vom Privatkonto bezahlt. Auch darüber findet sich keine Notiz in den Gerichtsakten.

 

Für den Betrachter ganz sicher interessant ist der Vergleich der Aufstellung des Ermittlers von den Geschäftskonten mit der aus der vom Verfasser angefertigen Buchhaltung. Nach vollständiger Buchung mit Soll und Haben - also auch mit den betriebsbedingt verbuchten Ausgaben von rund 57.600,00 wie Miete und der Zahlungen an den Energielieferanten verbleiben nach rund drei Jahren gerade mal 200,00 Euro. Damit haben die rund 57.600,00 Euro Einzahlungen auf die Geschäftskonten den Beschuldigten in voller Höhe grundsätzlich nicht, wie in diesem Verfahren vom "Held der Ermittlungen" behauptet, zur persönlichen, privaten Nutzung zur Verfügung gestanden. Das Landessozialgericht Mainz hat das bei seiner Urteilsbegründung trotz dem diesbezüglichen Vortrag des Verfassers als Zeuge in der Verhandlung nicht interessiert. Das hat sich, wie bereits erwähnt, lieber mit der Suche von Gründen für die Gewährung von Darlehen an in seinen Augen vermutlich "charakterlich ungeeignetes Gesindel" befasst.

Das Jobcenter Ludwigshafen aber hat sich - obwohl dort die Kontoauszüge regelmäßig vorgelegt wurden, und die Lastschriften auf den Geschäftskonten bekannt sein mussten - trotz besserem eigenen Wissen in grob fahrlässiger Weise auf die Darstellungen des Prüfers verlassen, und den Rückzahlungsanspruch in voller Höhe erhoben.

Zudem ergibt sich aus der Akte des Ermittlers nach dem Verständnis des Verfassers jede Menge diskriminierendes Verhalten des Ermittlers gegen den Ehemann der Geschäftsinhaberin. Der zum Zeitpunkt der Geschäftseröffnung bereits schwerstbehindert und von der Dialyse abhängig war.

Dass sich der Ermittler beim Jobcenter danach erkundigt hat, ob noch weitere Beschäftigungen des Ehemannes bekannt waren, oder ob es zum Zeitpunkt der Emittlungen nur diese eine Beschäftigung im Betrieb der Ehefrau gab, betrachtet der Verfasser als völlig normal. Dass er aber bei gleichzeitiger, völliger Ignorierung des tatsächlichen Gesundheitszustands gleich mehrfach nachfragte, ob bei einem Menschen, der drei Mal pro Woche zur Erhaltung seiner (Über-)Lebensfähig-keit mehrere Stunden an einer Maschine hängt, und danach jedes Mal unbedingt einer Erholungsphase bedarf, um seine ohnehin stark eingeschränkte Leistungsfähigkeit wieder herzustellen, noch weitere Beschäftigungsverhältnisse bekannt waren, das versteht der Verfasser als "abseits jeglicher Lebenserfahrung" und "zielorientiert rücksichtslos". Und gleichzeitig als hochgradig diskriminierend. Weil es sich offen gegen die gesundheit-lichen Einschränkungen eines Schwerstbehinderten richtete. Und weil der Mann ausländischer Herkunft ist.

Über diese "zielorientierte Rücksichtslosigkeit" von Ermittlern wird auch noch in anderen Fällen zu berichten sein. Da könnte nach dem Verständnis des Verfassers auch der Zeitpunkt der Erstellung dieses Textes (Juni/Juli 2018) auf gar keinen Fall besser sein. Sind doch unsere "Berliner Sozialexperten" unter gleichzeitiger Ignorierung von Missständen wie den hier beschriebenen wieder mal - natürlich um jeden Preis und unter Mitwirkung der Medien Aufsehen erweckend -  so auffallend intensiv um das Wohlergehen von Flüchtlingen und Fragen rund um die "Dauerbrenner" Migration und Diskriminierung besorgt.

Während sie gleichzeitig ihren, wie auf dieser Homepage gleich mehrfach beschrieben, selbst künstlich erzeugten, "sozialen Müll und Dreck" im Inland wie immer durch Aussitzen unter den Teppich zu kehren gedenken.

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Rechtliche Abwicklung

Interessant ist auch die rechtliche Abwicklung der ganzen Angelegenheit. Kernpunkt in allen Ermittlungen, die der Verfasser bis jetzt gelesen hat, ist die Unterstellung des Betrugs gleich in welcher Form. Nicht angegebenes Darlehen (weil die Angabe von Darlehen überhaupt nicht vorgesehen war). Nicht oder in den Augen der jeweiligen Ermittlung/Prüfung nicht richtig aufgezeichnete Einnahmen, sonstige unrichtige Angaben. Damit wird die Zahl möglicher Gerichtsverfahren sofort mindestens mal verdoppelt. In ein zivilrechtliches vor dem Finanzgericht oder Sozialgericht. Und in ein strafrechtliches. Vorprogrammiert durch den Vorwurf der Verkürzung oder des Betrugs ist auf jeden Fall mal eine Einbahnstraßen-Justiz, denn selbst Widerlegungen mit Nachweis kommen bei den Gerichten - wie hier der Vortrag des Zeugen vor dem Landessozialgericht wegen mangelhafter, unrichtiger und unvollständiger Ausführungen der Ermitttlung - nicht oder allenfalls kaum an. Geht es im Kern der Sache doch nicht um die Wahrheit, sondern um die Meriten von Staatsdienern.

 

Folglich gab es auch in dieser Angelegenheit ein strafrechtliches Verfahren vor dem Amtsgericht Ludwigshafen wegen angeblichem Sozialbetrug, und es gibt ein immer noch laufendes Verfahren vor dem Sozialgericht Speyer. Es ist sehr bemerkenswert, dass das strafrechtliche Verfahren, das zu einer Geldbuße wegen Betrug führte, schon lange vor den Verfahren vor den Sozialgerichten abgeschlossen wurde, obwohl der Rückzahlungsanspruch des Jobcenters aus Sicht der Betroffenen im laufenden Verfahren immer noch streitig ist. Die Zeiten, dass strafrechtliche Angelegenheiten erst nach Klärung von zivilrechtlichen Angelegenheiten, zu denen ja auch Verfahren vor den Sozialgerichten gehören, abgewickelt werden, gehören schon lange der Vergangenheit an. Hier zeigt der Plünderstaat sein wahres Gesicht, weil er nicht einmal mehr abwarten kann, bis eine Schuldfrage zweifelsfrei geklärt ist. Und genau an dieser Stelle beginnt für den Verfasser die bohrende Ungewissheit im Bezug auf den zukünftigen, sicheren Stand der Demokratie in diesem Land, weil die Justiz hier schon zur Aburteilungsjustiz gewandelt wurde. Mit der auch die Radikalisierung der Bürger gefördert wird. Hier rächt sich die beinahe ausschließliche, dauerhafte Besetzung des deutschen Bundestages mit Abgeordneten vorrangig aus den Reihen von nur zwei Berufsverbänden nachhaltig.

Zu berücksichtigen ist hier weiterhin, dass ja einem Teil der Bevölkerung ein Teil der Menschenrechte bereits genommen wurde. Nämlich der Anspruch auf ein steuerrechtliches und sozialversicherungsrechtliches Dasein als Privatmensch.

Hinweise in Gerichtsverhandlungen auf die miserable gesetzliche Gestaltung verhallen in Gerichtsverhandlungen regelmäßig ergebnislos mit der Begründung auf die Pflicht zur Treue gegenüber dem Dienstherrn, ausgelöst durch den Diensteid. Der wie folgt lautet:

„Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und alle in der Bundesrepublik geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe.“ Der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden.

Das "dem Volk zu dienen" hat man abgeschafft. Vermutlich, um schneller abkassieren zu können. Vorsicht IRONIE!!! Auf den Zusatz: "...und beim Volk zu plündern" hat man wohl aus rein wahltaktischen Gründen verzichtet. IRONIE aus!

Die an der Basis sitzenden Beamten, die tagtäglich mit den auf dieser Homepage beschriebenen Problemen konfrontiert werden, schweigen lieber, oder zucken vielleicht mit den Schultern zur Unterstreichung ihres Unwillens, sich an der Behebung dieser Missstände in irgendeiner denkbar möglichen Form mit einzubringen, und berufen sich im denkbar günstigsten Fall zur Betäubung ihres Gewissens auf ihre Pflicht zur Treue zum Dienstherrn und Gesetzgeber. Der im Deutschen Bundestag ja wiederum zu mindestens 50 % aus Beamten besteht. Da findet dann eine Art "Quadratur des Kreises" statt.

 

Im denkbar ungünstigsten aber pflegen sie eigene radikale Einstellungen. Und genau damit beginnt beim Verfasser das Bild des - angeblich - demokratischen und sozialen Rechtsstaates, den "Mutti" Merkel so gerne auf ihren Auslandsreisen in anderer Herren Länder hinausposaunt, ganz erheblich zu wanken. Was haben denn Menschen mit einer radikalen Gesinnung überhaupt im Staatsdienst eines demokratischen und sozial handelnden Staates zu suchen?

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10 Thesen zur aktuellen pol. Situation

10 Thesen zur aktuellen Situation im deutschen Bundestag

Bevor er mit seinen Ausführungen zur Sache fortfährt, möchte der Verfasser mit zehn Thesen auf die aktuelle Situation im deutschen Bundestag aufmerksam machen.

Was aber ist eine These? Dazu einen Auszug von Wikipedia

"Eine These ist ein Gedanke oder Satz, dessen Wahrheitsinhalt eines Beweises bedarf. Der Verfasser einer These behauptet die Wahrheit. Ist die These nicht haltbar, muss sie verworfen werden. Andernfalls kann an der These festgehalten werden. Eine These ist allgemein aufgefasst eine Aussage, die das Wesentliche aus einem Komplex von Aussagen pragmatisch hervorheben bzw. zur Geltung bringen soll. Wenn eine These falsch ist, kann auch keine Art der Beweisführung sie begründen."

Quelle:

https://de.wikipedia.org/wiki/These

1. Der deutsche Beamtenbund stellt dauerhaft mit seinen im deutschen Bundestag quer durch alle Parteien vertretenen Mitgliedern im Hintergrund uneingeschränkt die absolute Mehrheit aller Abgeordneten. Und das nicht erst seit Heute oder Gestern, sondern schon seit 1949. (Nicht zuletzt aus diesem Grund spricht der Verfasser gerne von der "Volkskammer des deutschen Beamtenbundes".)

2. Der aktuell gültige, auf dieser Homepage beschriebene und nachgewiesen katastrophale und miserable Zustand der deutschen Gesetzgebung und ihrer Rechtsprechung ist gleichzeitig auch das einheitliche Spiegelbild der politischen und  sozialen Einstellung dieser Berufsgruppe. Mindestens mal so lange, wie nicht gegenteilige oder anders lautende, vor allem aber glaubwürdige Erklärungen von einzelnen Personen oder Gruppen aus dem Berufsverband der deutschen Beamtinnen und Beamten vorliegen.

3. Bei jedem einzelnen Abgeordneten dieser Berufsgrpuppe gibt es - wie bei allen anderen Menschen auch - ganz persönliche, individuelle Erscheinungsformen hinsichtlich der Einstellung zu demokratischen und sozialen Werten. Geprägt durch Erziehung und Lebenserfahrung.

 

4. Diese persönliche, individuelle Einstellung jedes einzelnen Mitglieds des Bundestags muss sich nicht immer mit den - in seit über 35 Jahren tendenziell abnehmender Form - demokratischen und sozialen Werten decken, dieim Grundgesetz erklärt und von der Politik verkauft werden. Anhand der auf diesen Seiten beschriebenen Probleme und dem Umgang der Politik und ihrer Verwaltung damit ist jedenfalls nicht nachvollziehbar, dass dies in jedem Einzelfall auch tatsächlich so ist.

5. Alle notwendigen Einführungen von Gesetzen, Änderungen von Gesetzen, als auch die gezielten Unterlassungen seit 1949 sind immer die Endergebnisse von mehrheitlichen Entscheidungen gewesen. Also mit immer mindestens 50,1 %. Und die haben, was die auf dieser Homepage beschriebenen, gesetzlichen Zustände betrifft, zweifelsfrei einen radikalen Charakter. Wären es immer nur 49,9 % gewesen, dürfte der Zustand der heutigen Gesetzgebung ein anderer sein. Diese Entscheidungen waren und sind gleichzeitig immer auch das Spiegelbild der Arbeit von Gerichten und der Verwaltung. Ob es sich dabei dann um korrekte demokratische Arbeit handelt, oder um offensichtlich oder verdeckt radikale, hängt also immer von der jeweiligen Vorlage des Gesetzgebers ab.

6. Mindestens auch immer 50,1 % aller Abgeordneten des Berufsverbandes der deutschen Beamtinnen und Beamten haben diese Entscheidungen mitgetragen, und damit auch zu verantworten.

7. Mindestens auch immer 50,1 % aller Abgeordneten aus den Reihen des Berufsverbandes der deutschen Beamtinnen und Beamten sind damit gleichzeitig auch das politische, vor allem aber geistige und charakterliche Spiegelbild von auch wieder mindestens 50,1 % aller deutschen Beamtinnen und Beamten an der Basis. Denn diese Abgeordneten sind und bleiben trotz ihrer politischen Tätigkeit immer die Mitglieder dieses Berufsverbandes. Und wurden nicht zuletzt durch ihn - bei Bedarf auch über Listenplätze und Direktmandate - erst in die politischen Entscheidungsgremien katapultiert. Mitunter auch am Willen der Wähler vorbei.....

8. Mindestens auch immer 50,1 % der Mitglieder des Berufsverbandes der deutschen Beamtinnen und Beamten schweigen lieber in ihrer politischen und sozialen Verantwortungslosigkeit - und verweisen zu ihrer eigenen Entlastung gleichzeitig auf die Kompetenz der Entscheidungen ihrer in diesem Bereich der Gesetzgebung - man möchte/sollte sagen dürfen: "demokratisch und sozial völlig entarteten Kolleginnen und Kollegen" in Berlin als Dienstherr.  Und offenbaren so ganz nebenbei in diesem Bereich damit zwanglsäufig auch noch eine eigene radikale Einstellung. Ob das jetzt mit Vorsatz oder als Irrtum geschieht, ob gewollt oder nicht, braucht den Leser nicht zu interessieren.

​9. Politik mit einer Gesetzgebung wie auf diesen Seiten beschrieben und analysiert, ist in Verbindung mit der hier aufgezeigten politischen und sozialen Verantwortungslosigkeit der Staatsdienerinnen und Staatsdiener eine permanent latente Gefahr für Demokratie und Soziales in diesem Land. Weil sie in dieser Form die Bürger terrorisiert, und gleichzeitig die Radikalisierung der Wähler nachhaltig fördert.

10. Nicht alles, was den Wählern in diesem Absurdistan aus Politik und Verwaltung unter den Begriffen "Demokratie" und "Sozial" verkauft wird, ist dieser Begriffe auch tatsächlich wert. Selbst wenn man unterstellen würde, dass es hinter der Entscheidungsebene im deutschen Bundestag noch eine weitere, wirtschaftlich und gesellschaftspolitisch bestimmende Macht gäbe, und die deutschen Beamtinnen und Beamten als Abgeordnete im deutschen Bundestag nur die Handlanger derselben wären, kann nicht übersehen werden, dass von der zunehmenden Komplizierung des Alltags auch durch die nachgewiesen mangelhaften Teile Gesetzgebung vornehmlich der deutsche Beamtenbund durch die Vermehrung von Stellen für eine teilweise sehr fragwürdige Verwaltungsarbeit der Hauptprofiteur einer hier missratenen und völlig aus den Fugen geratenen Gesetzgebung ist und bleibt. Der zumindest vordergründige Verursacher ist und bleibt er durch die Mehrheitsverhältnisse im deutschen Bundestag ohnehin.

Wenn die Staatsdiener schon heute in einem - angeblich - demokratischen und sozialen Rechtsstaat eine Arbeitsleistung mit dieser Form von Gesetzgebung einschließlich der Verneinung und damit der Verletzung von Menschenrechten und Menschenwürde oder auch nur in Teilen davon erbringen, und das für selbstverständlich halten, weil die Dienstpflicht ruft, wie sieht das dann vielleicht morgen in einem neuen System aus? In  dem die Demokratie nicht mehr existiert? Aber in den Ämtern immer noch die gleichen, schweigenden Beteiligten sitzen? Und übermorgen eine neue, falsche politische Idolfigur wieder den Völkermord in all seinen möglichen Facetten bis hin zur Vergasung einführt? Werden die dann auch eines Tages in noch unbekannter zeitlicher Ferne wieder von all dem nichts gewußt haben wollen?

Da lassen Menschen, die sich gerne wie Moralschwuchteln aufführen, und 95-jährige Mitmenschen wegen deren unglücklich verlaufenen Vergangenheit in deren Zeit noch als Kinder unter Adolf Hitler im Jahr 2018 ins Gefängnis stecken müssen, erkennen, dass ausgerechnet sie selbst es sind, die aus der deutschen Geschichte vor dem 08. Mai 1945 nichts gelernt, oder das daraus Gelernte zugunsten dem Eigennnutz schon wieder vergessen haben.

Eine ganz besonderen Betrachtung soll an dieser Stelle dem liberalen Flügel des deutschen Beamtenbundes zuteil werden, der sich aufgrund der Mehrheitverhältnisse in diesem Berufsverband wohl nur sehr schwer durchsetzen kann. Und damit auch der rücksichtslose Umgang, den der konservative Teil hier ganz offensichtlich mit seinen eigenen Kollegen pflegt. Welche berufliche Erfüllung kann ein wirklich demokratisch orientierter Mensch mit einer ehrlichen sozialen Einstellung und einem gesunden, ungetrübten Gefühl für Gerechtigkeit in so einem Umfeld finden, das durch den fortlaufend gepflegten Missbrauch von Gesetzen geprägt ist? In dem schon jede noch so sachlich begründete Kritik absolut verpönt ist? Von der berechtigten Kritik am Verhalten und Vorgehen von Kollegen und Vorgesetzen wollen wir schon lieber gleich garnicht reden. Sowohl vom liberalen als auch vom konservativen Flügel des deutschen Beamtenbunds ist die genaue Größe unbekannt. Der liberale Teil konnte und kann sich seit 1949 auf immer maximal 49,9 % Stimmenanteil berufen, der konservative auf jederzeit mindestens 50,1 %. Dass es einen liberalen Flügel auf jeden Fall geben muss, ist nicht von der Hand zu weisen. Ist es doch zudem bekannte deutsche Geschichte, dass es ihn sogar im dritten Reich gab. Vor allem unter den strenggläubigen Katholiken und Protestanten, von denen einige ihre meist durch Erziehung und persönliche Überzeugung geprägte Einstellung mit dem Leben bezahlten.

Ganz sicher dürften auch ein Tel der Frühpensionierungen in diesem Berufsverband diesem fragwürdigen Arbeitsklima geschuldet sein. Es wird ja wohl kaum einen Zweifel daran geben, dass die Arbeit unter den genannten Umständen mit der hier schon wieder gewissenlosen Pflicht zur Treue gegenüber dem Dienstherren Menschen vor allem seelisch krank machen muss. Ganz besonders dann, wenn im Einzelfall die Grundlagen der Erziehung und persönlichen Einstellung eine ganz andere sind als das, was durch Gesetze vorausgesetzt wird. Dem Verfasser ist ein Suizid in seiner eigenen Familie bekannt, bei dem sich die Lebensgefährtin eines Verwandten aus einem Fenster des Dienstgebäudes in den Tod stürzte.

Vielleicht lässt sich so auch erklären, warum die zuvor oftmals Schwerstkranken aus dem öffentlichen Dienst nach ihrer Pensionierung dann wie auf wundersame Weise genesen, und mitunter noch einen langjährigen Ruhestand genießen können. Weil sie dann wenigstens im Ruhestand ein Dasein als einfacher, ehrlicher Mensch führen dürfen. Was ihnen zuvor durch die jederzeitige Pflicht zur Treue gegenüber dem Dienstherrn jederzeit verwehrt war.

Und hinsichtlich des konservativen Flügels des deutschen Beamtenbundes möchte der Verfasser ausdrücklich festgestellt haben, dass nicht jeder politisch konservativ orientierte Mensch automatisch gleich eine eigene radikale Gesinnung pflegt. Wenn man aber nun aber die Mehrheitsverhältnisse bei der Gesetzgebung, an der Beamtinnen und Beamte immer mit der absoluten Mehrheit aller Abgeordneten beteiligt waren und sind, und der auf dieser Homepage nachgewiesen radikalen Einstellung hinsichtlich der Wahrung von Menschenrechten und Menschenwürde eines mehrheitlichen Teils von immer mindestens 50,1 % dieser Abgeordneten angemessen berücksichtigt, darf davon ausgegangen werden, dass auch immer mindestens 50,1 % aller Beamtinnen und Beamten in den Dienststellen diese radikale Einstellung teilen. Die Abgeordneten aus diesem Berufsverband wurden ja von den Beamtinnen und Beamtin in den Dienststellen über die Parteien in die politischen Gremien befördert. Nicht zuletzt auch durch Listenplätze und Direktmandate.

Die Gratwanderung zwischen einem vom Volk gewählten, ehrlichen Menschen und einem gesetzlich legitimierten Verbrecher oder Volksbetrüger scheint - durch die auf dieser Website beschriebenen, gesetzlichen Probleme nachgewiesen - auch in der deutschen Politik kaum ein Mensch zu bewältigen. Allein schon der Vetternwirtschaft unter Berufskollegen und des schnöden Mammons wegen.

Hier nachgewiesen durch den seit 35 Jahren gepflegten, sozialen Bankrott aller politisch Handelnden.

Der Gesetzgeber hat es sich und seinen Bediensteten hier sehr einfach gemacht, Moralwächter spielen zu können. Viel zu einfach. Wirklich qualifizierter Arbeitsleistungen, das belegen die Ermittlungen in diesem Fall nachhaltig, bedarf es dazu nicht. Im Gegenteil, durch die Abschaffung der Beweispflicht für den Gesetzgeber als Ankläger und der Einführung des Unterstellungsprinzips hat der Gesetzgeber mit seinen eigenen miserablen Leistungen bei seiner politischen und gesellschaftlichen Arbeit der Phantasie seiner Bediensteten Tür und Tor geöffnet. Und die hier aufgezeigten sind beinahe logischer Weise durchweg von erbärmlicher und miserabler Qualität. Entweder das fehlende oder vom Prüfer für mangelhaft erklärte Kassenbuch, oder nur der Vorwurf des Betrugs an Sozialleistungen, gestatten es dem Rechtsstaat, schnell und zügig aburteilen zu können. Verdächtigen kann man ja grundsätzlich einfach und schnell. Es müssen sich dann nur Gründe finden, die Führung des Kassenbuchs als nicht ordnungsgemäß zu verwerfen. Oder Sachverhalte konstruiert werden, die nur den Verdacht des Betrugs an Sozialleistungen rechtfertigen. Die Konstellation Gewerbetrei-bende als Sozialhilfeempfänger scheint dazu das "Nonplusultra" für alle Unterstellungstheoretiker im Staatsdienst zu sein. Allzu hoher Hürden, der Beweis wurde ja hier geführt, gibt es keine. Selbst nachgewiesen schlampige oder einfach nur unvollständig geführte Ermittlungen/Prüfungen sind kein Hinderungsgrund, mit einer Einbahnstraßen-Justiz nicht doch zügig aburteilen zu können. Und dass sich die allein schon bei einer von Grund auf mangelhaften und liederlichen Gesetzgebung reichhaltig finden lassen, daran wird der Leser allein in Anbetracht des Zahlenmaterials in dem Vergleich von Gewerbetreibenden und Selbständigen mit dem Status eines Beziehers von Leistungen nach SGB II wohl kaum noch zweifeln. Damit werden die Betroffenen automatisch auf eine Stufe mit Kriminellen, Schmarotzern und potientiellen Hinterziehern von Steuern und Beiträgen zur Sozialversicherung gestellt.

Und so ganz nebenbei auch noch auf die geistige Ebene der für diese Gesetzeszustände verantwortlichen Politiker. Was bei den bekannten Mängeln schon für sich alleine betrachtet den Tatbestaand einer tagtäglichen, groben und vorsätzlichen Beleidigung der Betroffenen erfült. Wo bleiben hier Menschenrechte und Menschenwürde??!?

Auf dieser Schiene hat auch das Landessozialgericht Mainz sein Urteil vom 27.04.2016 unter dem Aktenzeichen

L 6 AS 523/14 gefällt. Der Vortrag des Zeugen hinsichtlich des unstimmigen Vortrag des Ermittlers vom Zoll verhallte ungehört. Wie bereits geschrieben - die Betrachtung der Gewährung von Darlehen an in den Augen des Gerichts "charakterlich ungeeignetes Gesindel" und die damit verbundene Loyalität zu den eigenen Kreisen war ihm vermutlich wesentlich wichtiger

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Und nun?

Und nun???

Wo in den Reihen des deutschen Beamtenbundes gerade in diesen Tagen, in denen sich zum deutschen Beamtenbund gehörende Politiker gerne, vor allem aber gerne medienwirksam über Wähler echauffieren, die erklären, die AfD zu wählen oder gewählt zu haben, sichtbares demokratisches Handeln und soziales Verantwortungsbewusstsein notwendig wäre, herrscht derzeit nur Tristesse in Form von Verletzung von Menschenrechten und sozialer Verantwortungslosigkeit. Stattdessen ist kollektives demokratisches und soziales Versagen angesagt. Passend zu Merkel`s  politischer Arbeitsweise des Aussitzens. Darüber können auch die aktuell laufenden Diskussionen über "political Correctness" in allen denkbaren Formen nicht hinwegtäuschen.

Passend zu den hier beschriebenen "Leistungen" von Politik und Verwaltung ging dem Verfasser am 03.04.2018 die Email einer Frau zu, deren Inhalt ihn zutiefst erschüttert hat.

Man kann das auch als eines von vielen möglichen Endergebnissen verstehen, wie es ausgehen kann, wenn demokratisch auftretende Radikale wie - man möchte/sollte sagen dürfen: Amts- und Kassendiebe - ihre Mitmenschen zu anderen Radikalen treiben. Da bedarf es dann nicht einmal mehr Auseinandersetzungen, Streitigkeiten und - wie gerade im Juni und Juli 2018 erlebt - einer künstlich aufgeblasenen Hofberichtserstattung wegen Flüchtlingen, Asylanten und der Schaffung von Einrichtungszentren für die Abschiebung von Menschen.

Passend dazu kam dann ausgerechnet ein Hinweis von der AfD, dass es auch noch andere wichtige Aufgaben vor allem im Inland gibt.

Oder war der ganze Spuk nur ein Sommertheater miesester Machart, um die Wähler davon abzulenken, dass nach der Wahl 2017 halt doch nur im Sinne von "Mutti A." weiter ausgesessen wird?

Dass 9 Legislaturperioden Politiker seit 1982 für den Staat keinen Fortschritt mehr gebracht haben, und sich die Flut von Wahlversprechen, gebündelt mit jeder Menge teurer sozialer Hirngespinste und Fürze, durch die Bank weg als faule Lügen entpuppt haben, das wird vermutlich der Mehrzahl der Leser schon bekannt gewesen sein, oder sie haben es allein schon beim Studium der Tabelle hoffentlich schnell erkannt. Was für eine Meinung aber sollen Bürger von den Staatsdienern eines demokratischen und sozialen Landes haben, die trotz erkennbarer Fehler in der Gesetzgebung mit ihrem Buckeln vor ihrem Dienstherrn und Gesetzgeber auch zum Eigennutz ihrer Pöstchensicherung nachvollziehbar an der Zerstörung demokratischer und sozialer Werte aktiv beteiligt sind? Da rächt es sich gleich mehrfach, dass der deutsche Bundestag nicht zuletzt durch Listenplätze und Direktmandate, über die immer wieder der gleiche politische Pöbel auf die Entscheidungsebene gespült wird, zur Volkskammer des deutschen Beamtenbundes verkommen ist.

Noch Fragen???

 

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