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Offenlegungspflicht - eine neue Form von Leichenfledderei?

Wie bereits an anderer Stelle erwähnt, eignet sich in einer (angeblich) sozialen demokratischen Gesellschaftsordnung keine andere Gesellschaftsschicht so gut für den Missbrauch von Gesetzen mit dem Ziel der Ausbeutung und Ausnutzung bis hin zur Ignorierung von Menschenrechten und Menschenwürde wie die der Gewerbetreibenden und Selbständigen. Einer kaum zu übersehenden Beliebtheit scheint sich dabei die Überschneidung von Gesetzen mit denen anderer Rechtsgebiete bzw. Rechtskreise zu erfreuen, die gleichzeitig trauriges Zeugnis einer miserablen politischen Arbeitsleistung, kombiniert mit einer nicht zu übersehenden Veranwortungslosigkeit der politisch Verantwortlichen ist. 

Als ein Rechtsgebiet oder einen Rechtskreis bezeichnet der Verfasser zum Beispiel das Steuerrecht mit den dazu gehörenden Gesetzen. Andere Rechtsgebiete oder Rechtskreise sind dann zum Beispiel das Sozialgesetzgebuch und das Gewerberecht mit ihren jeweils gültigen Gesetzen.

Über die Probleme beim Steuerrecht und Sozialversicherungsrecht wurde in den Projekten 1 und 4 bereits gesprochen. Doch der Gesetzgeber mit dem "Handeln nach den Prinzipien hat noch viele andere "Schmankerl" geschaffen, um Gewerbetreibenden und Selbständigen das Leben zur Hölle machen zu können. Selbst Menschen, die ihr Gewerbe längst abgemeldet oder ihre Selbständigkeit aufgegeben haben, können davon betroffen sein, und unter Umständen zu Sozialhilfeempfängern werden.

Gemeint ist hier die Pflicht zur Offenlegung von Jahresabschlüssen beim Bundesanzeiger.

Grundsätzlich zu beanstanden ist die Pflicht zur Veröffentlichung des Jahresabschlusses allein schon aus Gründen des Gläubigerschutzes bei aktiv am Markt operierenden Gesellschaften nicht. Allerdings schießt der Gesetzgeber bei Gesellschaften, die ihre Tätigkeit aus welchen Gründen auch immer beendet oder eingestellt haben, hier deutlich über das Ziel hinaus. Und zwar in einer Form, die nach Meinung des Verfassers schon bald an den Holocaust erinnert. Weil sich hier wieder die Gesetze zweier Rechtskreise überschneiden. Und er hier folglich unvollständige und fehlerhafte Arbeit geleistet hat. Wie beim steuerlichen und sozialen Mindesteinkommen, wie dem Leser aus Projekt 1 und 4 vermutlich bereits bekannnt, ja auch.

Dieses bei Gewerbetreibenden relativ oft und von der breiten Öffentlichkeit zumeist völlig unbemerkt vorkommende sich Überschneiden von Gesetzen würde der Müllmann auf der Straße vermutlich auch nicht schlechter zuwege bringen. Nur dass der für sich - im Gegensatz zu unseren Abgeordneten im Deutschen Bundestag - im Normalfall in den allermeisten Fällen keinen hohen Bildungsanspruch erhebt, nicht auf Aufsichtsratssitzungen geht, und keine teuer bezahlten, zudem meist überflüssigen Vorträge hält. Aber es soll ja auch schon Müllmänner mit Abitur und Studium geben.....

Zur Durchsetzung seiner Vorstellungen hat der Gesetzgeber dann mit dem Bundesamt für Justiz so eine Art "Freundeskreis deutscher Plünderkultur" geschaffen, der spiegelbildlich betrachtet denen der Beitreibung und Vollstreckung von Finanzämtern und Krankenkassen gleicht. Und deren Grundsatz bei Gewerbetreibenden und Selbständigen - wie bereits nachgewiesen - in Deutschland Rechtsstand Frühjahr 2017 allein schon durch die mehrfache Überschneidung von Rechtsbereichen nun mal auch die Missachtung von Menschenrechten und Menschenwürde ist.

Denn die Erstellung eines Jahresabschlusses setzt laut Gewerberecht eine gewerbliche Tätigkeit voraus. Mit der wiederholten (mehr als einmaligen) Erstellung kann auch laut Umsatzsteuergesetz eine nachhaltige Tätigkeit unterstellt werden, die automatisch die Umsatzsteuerpflicht auch ohne Gewerbe auslöst. Ohne ein Gewerbe angemeldet zu haben, aber darf eine Person - auch eine juristische - keine gewerblichen Tätigkeiten ausüben, was aber die Erstellung eines Jahresabschlusses zweifelsfrei ist. Auch wenn es nur ein hilfsweiser mit dem zwangsläufigen Ergebnis "0" ist, um hier den Gesetzgeber im Bereich Offenlegung zufrieden stellen zu können, und um einer nachhaltigen Verfolgung durch das Bundesamt für Justiz zu entgehen. Auf der Flucht in den Gesetzeskonflikt...

Quelle: Lutz Borkenhagen, Müggenkampstrasse 5a, 20257 Hamburg

http://www.gewerbe-anmelden.info/gewerbeanmeldung/wann-anmelden.html

Zitat:

"Um ordnungsgemäß ein Gewerbe zu betreiben, muss dieses durch Beantragen eines Gewerbescheins bei der Gewerbeanmeldung den Behörden und zuständigen Stellen angezeigt werden.

Das gilt für jeden, der eine gewerbliche Tätigkeit aufnehmen möchte.
Aber auch für diejenigen, die einen bereits bestehenden Gewerbebetrieb übernehmen, die Rechtsform des Gewerbes ändern, einen neuen Gesellschafter aufnehmen, oder eine Zweigstelle des Gewerbes gründen möchten".

Quelle: juraforum.de

http://www.juraforum.de/forum/t/ausueben-eines-gewerbes-ohne-gewerbeschein.107334/

Ausüben eines Gewerbes ohne Gewerbeschein
 

Zitat:
 

"Wer dies tut, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert eine Geldbuße, § 146 GewO".

Bei beharrlicher Wiederholung droht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe, § 148 GewO.

Somit ist es nach dem Verständnis des Verfassers recht eindeutig, dass die Pflicht auch nur zur fitkiven Anfertigung eines Jahresabschlusses zur Veröffentlichung im Bundesanzeiger in krassem Wiederspruch zum Gewerberecht steht. Und sich die Bestimmungen zweier Rechtskreise zweifelsfrei überschneiden.

Denn das, was laut Gewerberecht unter Androhung einer Geldbuße untersagt ist, wird im Zusammenhang mit der Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses unter Androhung einer Geldbuße eingefordert - die Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit, die im Zusammenhang mit der Erstellung eines Jahresabschlusses zweifelsfrei ja auch erfolgt.

Es ergibt sich der Sachverhalt, dass der Gesetzgeber über die Pflicht zur Offenlegung die gewerbliche Tätigkeit einer GmbH unter Missachtung des Gewerberechts willkürlich verlängert.  Damit sich seine Beamten in dem von ihm hier produzierten gesetzlichen Pfusch suhlen können.

Somit haben wir hier das gleiche Problem wie bei der Erhebung von Steuern in den Bereich des sozialen Existenzminimums und bei der Erhebung von Krankenkassenbeiträgen in den Bereich des steuerlichen Existenzminimums - die Überschneidung der jeweils gültigen Rechtskreise mit seinen Gesetzen. Der es an der Abstimmung mit den Gesetzen anderer Rechtskreise mangelt. Pfusch in Reinkultur. Was wohl der nicht zu übersehenden Geilheit von Politikern geschuldet ist, sich mittels hirnloser Forderungen von Aufgaben und Abgaben für Gewerbetreibende und Selbständige um jeden Preis einen Namen mindestens mal in der Parteihierarchie ihrer Partei machen zu wollen. Bis hin zur Missachtung von Menschenrechten.

"Das Handeln nach den Prinzipien des Sozialstaates..."

In  seiner ganzen Widerwärtigkeit...

Der Umgang der Politik mit Gewerbetreibenden und ehemals gewerblich Tätigen in den unteren Bereichen des Einkommens ist in den vergangenen 30 Jahren ohnehin von einer selten Fragwürdigkeit gewesen, die mit dem Handeln nach den Prinzipien des Sozialstaates und der Achtung von Menschenrechten nie etwas am Hut hatte. An dieser Stelle Grüße an Herrn Recep Erdogan. Das belegen ja auch die Statistiken auf der Willlkommensseite und unter Projekt 1 - "Gewerbetreibende - kein Menschen im Sinne der Gesetzte und der Verfassung?" Nun mag vielleicht der Eine oder Andere argumentieren, der Rechtsmantel einer juristischen Person wie der einer GmbH sei kein menschliches Lebewesen, man müsse da bei der Festsetzung überflüssiger Geldbußen keine Rücksicht nehmen. Und genau so argumentiert das  Bundesamt für Justiz auch. Und übersieht dabei geflissentlich, dass der/die Gesellschafter bei Geldbußen auf jeden Fall persönlich in Haftung genommen werden.

Somit ist gleichzeitig die Frage angebracht, ob denn eine Löschung ruhender Gesellschaften ohne Gewerbeanmeldung und ohne jegliche Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit nach einer Zeit von fünf bis zehn Jahren von Amts wegen nicht das angemessenere Mittel eines sozial handelnden, demokratischen Rechtsstaates wäre.

Und das Ruhen der Pflicht zur Offenlegung allein schon im Hinblick auf das Gewerberecht der klar bessere Weg.

Wie der Rechtsstaat nun im Einzelfall mit dem von ihm selbst erzeugten Problem umgeht, das können die Leser auf der Seite "In Absurdistan" nachlesen. 

Man möchte kaum glauben, dass es sich um die Justiz eines Landes handeln soll, dessen Regierungschefin in ihrer Regierungserklärung das "Handeln nach den Prinzipien des Sozialstaates" erklärt hat. Muss doch schon der bestehenden Gesetzesmängel und der Abkassier-Mentalität der deutschen Behörden der Eindruck entstehen, man habe es hier eher mit einer "Firma Nimm & Stiehl" zu tun.

Mit der EU entstanden auch Probleme im Umgang mit ausländischen Mitbürgern, die Schwierigkeiten im Umgang mit deutschen Gesetzen hatten und haben. Was nicht in jedem Fall mit einer Vorsätzlichkeit verbunden war oder noch ist, sondern auch mit Unwissen über die etwas andere Rechtslage als im Heimatland oder Herkunftsland. Einen Staat kann man in gewisser Weise auch als ein Schiff betrachten. Auf dem sich vor allem dann, wenn die Schiffsleitung Geld ohne jegliche Gegenleistung verteilen lässt, auch schon mal unerwünschte Passagiere befinden. So in etwa darf der Zustand betrachtet werden, wenn in einem Land Menschen nur "pro forma" angemeldet sind, um in den Genuss finanzieller Leistungen zu kommen. Die aber in einem anderen Land aus welchen Gründen auch immer wohnen. Die werden dann "von Amts wegen" kurz und schmerzlos wieder abgemeldet.

Der Verfasser fragt sich an dieser Stelle, warum das mit der "Löschung von Amts wegen" bei den ruhenden GmbHs mit in den allermeisten Fällen ohne noch vorhandenes, eingezahltes Kapital nicht auch möglich sein soll. Sondern man hier unbedingt eine Politik betreiben muss, mit der man auf den Spuren deutscher Vergangenheit wandelt. Und man versucht, ehemalige Gewerbetreibende in einer unauffälligen Form abseits vom öffentlichen Interessse bis hin zur letzten Ruhe auf dem Friedhof um jeden Preis zu brandmarken.

Nochmals Grüße an Herrn Erdogan.

Zudem sich der Staat ohne Insider-Wissen, warum diese oder jene Gesellschaft ihre Tätigkeit eingestellt hat, auf jeden Fall die Anrechnung einer Mit- oder Teilschuld wegen seiner miserablen Gesetze im Bereich Gewerbe allein durch den durch unangemessene Abgaben übermässigen Entzug von Liquidität bei den Gewerbetreibenden und Selbständigen gefallen lassen muss. Ohne wenn und aber. Und der eine oder andere, besser informierte und mit Insider-Wissen ausgestatte Leser könnte vielleicht ja auch zu der Betrachtungsweise neigen, der deutsche Gesetzgeber wolle sich hier im Fall des Abmeldens der gewerblichen Tätigkeit mit diesen zudem unangemessen hohen Geldbußen nur seine eigene Unfähigkeit oder Dummheit ganz besonders honorieren lassen.

Sicher mag das hier Zitierte für den einen oder anderen uninformierten Leser etwas überraschend sein, was aber durchaus verständlich ist, gehören doch die hier beschriebenen Schattenseiten des Sozialstaates nicht zu dem, worüber die Hofpresse gerne und ausführlich berichtet. Und so betrachtet ergibt sich mehr oder weniger eine vielleicht ungewohnte, etwas überraschende, geistige Nähe zum Gedankengut von Politikern wie Recep Erdogan, die nicht gerade als Vorzeige-Protagonisten des aktuellen Zeitgeschehens gelten.

So scheinen wir vom aktuellen Zeitgeschehen in der Türkei mindestens mal in dieser Angelegenheit dann auch nicht so weit entfernt zu sein. Es ist vielleicht der nur kleine Unterschied, dass das Geschrei der politischen Rattenfänger mitsamt dem ihrer Handlanger hier etwas "dezenter" ist.....

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