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Keine andere Gesellschaftsschicht in Deutschland eignet sich so gut für den gesetzlich organisierten Missbrauch durch Politik und Verwaltung wie die der Selbständigen. Jeder "dauerarbeitsunlustige" Bezieher von Leistungen nach SGB II ist deutlich besser gestellt, und wird von der Verwaltung besser und zuvorkommender behandelt.

Eine von vielen möglichen Ursachen ist der Zustand, dass Selbständige durch den Preisdruck am Markt im Durchschnitt deutlich mehr arbeiten als sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Und ihnen oftmals die Zeit fehlt, sich neben ihrer Arbeit mit einem angemessen notwendigem Zeitaufwand um ihre steuerlichen und sozialen Belange zu kümmern. Der Gesetzgeber trägt durch eine Flut zum Teil völlig sinnloser Verwaltungsarbeit einen ganz erheblichen Anteil daran.

Das lässt sich allein schon durch den Sachverhalt erklären und nachweislich belegen, dass bei Selbständigen Steuern und Abgaben in den Bereich des Sozialgeldes hinein erhoben werden, ohne dass einer der für diesen Zustand Verantwortlichen jemals einen roten Kopf bekäme.

Beispiele: Ausbildungsabgabe in Handwerksberufen, Beiträge zur Industrie- und Handelskammer(IHK), Beiträge zur Handwerkskammer(HWK). Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, überhöhte Beiträge zu den Krankenkassen für Selbständige gerade im untersten Bereich des Einkommens.

Nun wird vielleicht der eine oder andere Einwand kommen, diese Beträge hätten mindestens nicht zum Teil mit Steuern und staatlichen Abgaben zu tun, vielmehr seien die erhebenden Stellen wie IHK oder HWK eigenständige Einrichtungen.

Da bei diesen Einrichtungen wie der Sozialkasse des Baugewerbes, der IHK und der HWK die Mitgliedspflicht (Zwangsmitgliedschaft) der Gewerbetreibenden durch Gesetz bestimmt ist, und die Betroffenen nicht wie bei einer freiwilligen Mitgliedschaft durch eigene Entscheidung austreten können, um für sich privat oder geschäftlich wirtschaftlich sinnvolle Entscheidungen treffen zu können, verletzt der Gesetzgeber hier seine Aufsichtspflicht.

Denn die Aberkennung des Anspruchs auf ein Dasein als Privatmensch im steuerrechtlichen oder sozialversicherungsrechtlichen Bereich, oderdie Kürzung von sozialen Leistungen je nach gesellschaftlicher Zugehörigkeit durch Veranlagung und Vollstreckung in diesen Bereich hinein, ist mit dem Grundgesetz nicht in Einklang zu bringen, sie verletzen die Grundrechte von Bürgern. Unterschiede bei dem, was den Betroffenen letztendlich tatsächlich an Sozialgeld zur Verfügung stehen hat, darf es laut Gesetz nicht geben.

Möglich wird dieser Zustand durch die seit jahren fehlende Anpassung von Freibeträgen für den Bereich des privaten Einkommens, den ja laut Grundgesetz jeder Bürger haben muss.

Näheres zu "Freibeträgen" entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Beitrag.

Aus diesen Gründen wurde am 29.01.2016 die "Klägergemeinschaft zur Verbesserung der steuerlichen und sozialen Situation von Gewerbetreibenden und Selbständigen mit kleinem Einkommen in der Bundesrepublik Deutschland" gegründet.

Sie sind selbst von diesen Zuständen betroffen, oder haben Familienangehörige, Freunde oder Bekannte, die darunter zu leiden haben? Dann treten Sie der Klägergemeinschaft oder dem Förderkreis bei. Formulare für die Beitrittserklärung und die Angaben der Bankverbindung finden Sie auf der Seite "Downloads". Je größer unser Kreis wird, umso größer sind unsere Chancen, dass die Öffentlichkeit aufmerksam wird, und wir politisches Gehör finden.

 

Die Klägergemeinschaft hat ihre Klage beim Bundesverfassungsgericht am 21.03.2017 in den Postweg eingeleitet. Am 05.04.2017 erfolgte die Umarbeitung zur Verfassungsbeschwerde, die am 06.04.2017 vorgelegt wurde.      

Es werden noch Mitstreiter/Beteiligte gesucht!

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