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Letztmals bearbeitet am 26.07.2017 - Alle Texte auf dieser Homepage Copyright Hans Peter Krämer

 

Wann wird eine Härtefallregelung selbst zum Härtefall?

Sie werden im ersten Augenblick vielleicht denken, die Überschrift muss ein Irrtum sein.

Wie kann ein Mensch auf den Einfall kommen, so etwas zu schreiben?

Der Verfasser möchte sich hier mit der Arbeit der Handwerkskammern und der Sozialkasse des Bauhauptgewerbes (SOKA-Bau) befassen, bei denen man immerhin versucht, mit so genannten "Härtefall-Regelungen" (SOKA-Bau) oder Beitragserlass auf Antrag (Handwerkskammern) die durch den Gesetzgeber verursachte Problematik in den Griff zu bekommen. Leider erfolglos, wie die nachfolgenden Ausführungen belegen. Denn über allem steht der erklärte Willen des Gesetzgebers, definitiv bestehende Probleme nicht in den Griff bekommen zu können.

Oder es nicht zu wollen.

"Das Handeln nach den Prinzipien des Sozialstaates........"

Der Verfasser hat gemeinsam mit einem Kunden, der zugleich Mitglied des Förderkreises ist, am 12.12.2016 um 11:30 Uhr an der Verhandlung vor dem Arbeitsgericht Wiesbaden unter dem Aktenzeichen 4 Ca 1759/16 teilgenommen, in der es allein um die neu eingeführte Ausbildungsumlage, hier erhoben durch die SOKA-Bau, ging. Und für den er für den Kunden im Vorfeld den Widerspruch gegen den Mahnbescheid organisiert hatte. Der Termin wurde als Verhandlung gleich gelagerter Fälle geführt, sodass etwa 10 beklagte Parteien mit oder ohne rechtlichen Vertreter gleichzeitig anwesend waren, die jede für sich kurz zu ihrer Sicht der Dinge angehört wurden. Eine jederzeit sehr sachlich und objektiv geführte Verhandlung, in der jede beklagte Partei als menschlicher Einzelfall betrachtet, und nicht als gesetzlich verunstaltete Massenware abgehandelt wurde. An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an den vorsitzenden Richter.

Der Kunde steht am Anfang seiner gewerblichen Tätigkeit, und bezieht zu seinem noch kleinen Einkommen aus Selbständigkeit als "Aufstocker" Leistungen nach SGB II (Hartz IV). Der letzte Leistungsbescheid des Jobcenters Ludwigshafen wurde gemeinsam mit dem Antrag auf Prozesskostenhilfe vorgelegt.

Der vorsitzende Richter erkannte nach wenigen Sätzen und der ersten Einsicht in die von dem beklagten Kunden vorgelegten Unterlagen, dass es sich hier um einen Fall handeln könnte, bei dem die neue "Härtefallregelung" der SOKA-Bau greifen müsste. Die dem Verfasser bis dahin noch unbekannt war, da erstmalige Veröffentlichung dieser Neuerung nur wenige Tage zuvor am 03.11.2016. Er begann zu überlegen.......

Immerhin orientiert sich die SOKA-Bau hier erstmalig am "jeweiligen einkommensteuerrechtlichen Grundfreibetrag des § 32 a Abs. 1 Nr. 1 EStG". Weiterhin wird zitiert, dass §§ 31 ff. EStG (Familienlastenausgleich) sowie die Ehegattinnen-Regelungen bei Zusammenveranlagung, §§ 26, 26b, 32a Abs. 5 EStG entsprechende Anwendung finden sollen (Beispiel: Der Betriebsinhaber wird gemeinsam mit dem Ehepartner und Kindern veranlagt).

Bei der SOKA-Bau hat man also endlich erkannt, dass auch Gewerbetreibende mindestens mal Menschen mit einem steuerrechtlichen Anspruch auf einen Privatbereich sein müssen. Was man bei den Verwaltern des Steuerrechts, den Beamten der Finanzämter, nach wie vor nicht auf die Reihe bekommen will. Und dass die Sache mit dem Wert "Null" als Freibetrag, wie im Diagramm auf der Seite "Freibeträge"            im Projekt 1 dargestellt, so nicht funktionieren kann. Ebenso wenig wie die mehrfache Überlagerung von Steuern und Abgaben in einem Bereich, der eigentlich den privaten Lebenshaltungskosten dienen sollte. Weil das Menschenrechte verletzt. Diskriminiert. Und die Gesellschaft aufspaltet.

Die Härtefallregelung der SOKA-Bau ist somit - ganz allgemein betrachtet - auch eine ganz klare und eindeutige Ansage an die politisch Verantwortlichen dieser Republik, hier endlich die Menschenrechte zu achten, und mittels einer adäquaten Gesetzgebung auch nachdrücklich dafür zu sorgen.

So einfach könnte das Leben sein. Wenn die politisch Verwantwortlichen nicht von dem Zwang befallen wären, sich hier als Opferstock-Diebe präsentieren zu müssen.....

Denn wirklich etwas bewegt werden kann damit bei der aktuell gültigen Gesetzeslage nichts!

Siehe dazu auch: Gewerbetreibende - keine Menschen im Sinne der Gesetze? 

Leider ist die Härtefallregelung der SOKA-Bau zunächst mal ebenso unvollständig wie die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG des Steuerrechts. Wer nur einen Euro mehr verdient als das einkommensteuerrechtliche Mindesteinkommen ausweist, der muss sofort die volle Umlage bezahlen - und wird somit Kraft Satzung gleich wieder zum Sozialfall. Zur Erinnerung: Bei Eintreten der Umsatzsteuerpflicht nach § 1 Abs. 1 UStG will unser "sozialer Staat" als Folge einer völlig fehlenden Staffelung ja auch gleich ca. 2.500,00 Euro Umsatzsteuer kassieren. Während es bei einem Euro Umsatz weniger noch 0,00 Euro sind.....

Politiker als Menschen mit Abitur und Studium - und die Hürden der Mathematik.....

Die Orientierung der SOKA-Bau am pfändungsfreien Mindesteinkommen wäre da nach diesseitigem Verständnis wesentlich sinnvoller gewesen. Aber nachdem man bei der SOKA-Bau abweichend von der nach den "Prinzipien des Sozialstaates handelnden Regierung" schon so weit gekommen ist, geht da vielleicht doch noch was.....

Und dann liegen im Bereich des steuerlichen Existenzminimums mindestens auch noch die Freibeträge von IHK und HWK, bei denen man derzeit noch nicht so weit ist wie die SOKA-Bau. Bei den Handwerkskammern wird derzeit der Beitrag im Einzelfall auf Antrag erlassen, wenn der Leistungsbescheid des Jobcenters vorgelegt wird. Das war bis jetzt mal so auf Antrag bei der Handwerkskammer Rheinland-Pfalz der Fall. Bundeseinheitliche Regelungen gibt es hier anscheinend nach wie vor nicht. Bei der IHK beginnt man - Stand Juli 2017 - ganz allmählich nachzuziehen, obwohl man bereits vor jetzt über 2 Jahren auf die Situation aufmerksam gemacht wurde.

Dort ist man gedanklich anscheinend immer noch sehr nahe an dem Rechtsstand von 2011

https://www.heise.de/resale/artikel/IHK-Beitraege-muessen-Existenzminimum-nicht-beruecksichtigen-1397562.html

Klar - wie denn auch, wenn es schon der Gesetzgeber selbst nicht auf die Reihe bringen kann oder will...???!?

Was dann dazu führte, dass der Verfasser den Geschäftsführer der IHK Ludwigshafen schriftlich einen "teuer bezahlten Unnütz" nannte.

Insgesamt betrachtet kann die Härtefallregelung der SOKA-Bau zum gegenwärtigen Zeitpunkt leider nie mehr als nur ein Signal sein, dass man sich nicht länger an dieser menschenunwürdigen Politik der Regierung mit dem Motto "Handeln nach den Prinzipien des Sozialstaates" beteiligen möchte. Wirkliche Wirkungen aber gehen davon Stand 03.11.2016 keine aus. Es können gar keine davon ausgehen. Warum?

Von so einer sozialen und menschenrechtsfreundlichen Einstellung wie bei der SOKA-Bau ist man in Berlin und bei den Hardlinern der Finanzbehörden und Krankenkassen noch meilenweit entfernt. Denn die veranlagen und vollstrecken nach wie vor ungerührt in den steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Privatbereich hinein. Und genau an diesem Punkt wird die Härtefallregelung selbst zum Härtefall. Weil das Geld, das die SOKA-Bau ihren Mitgliedern seit dem 03.11.2016 für den privaten Bereich zugesteht, von anderer Stelle durch Amts- und Kassendiebe in Verbindung mit tumber Pflichterfüllung ohne wenn und aber rücksichtslos weiterhin veranlagt, eingezogen oder gepfändet wird. Denn die vollstrecken gleichzeitig weiter ungenierlich in den Bereich des Sozialgeldes und des steuerlichen Existezminimums. Und damit in einen Bereich, der bei allen übrigen Bürgern unpfändbar und damit tabu ist.

Gewerbetreibende und Selbständige halt ausgenommen.....

Und die Härtefallregelung somit wirkungslos verpufft! Ausgelöst durch die Gesetzgebung, ist der vom Ansatz her gute Wille der SOKA-Bau zu einer sozialen Einstellung und fairem Umgang mit Mitmenschen mit dieser Regelung spätestens nach dem Durchzug der vollstreckenden Amts- und Kassendiebe im Auftrag eines hier höchst unsozial handelnden Gesetzgebers restlos verwirkt.

Hinweis des Verfassers:

Zu beachten bleibt noch, dass die durch den Gesetzgeber bewirkte Wirkungslosigkeit nicht an bestimmte Branchen gebunden ist.

 

Lesen Sie passend dazu:

Der Fall Basirat 

"Das Handeln nach den Prinzipien des Sozialstaates...." - und die nackte Realität!

Lesen Sie passend dazu auch:

"Soziale" Realitäten 

Wenn Hinterbliebenen Sozialgeld und Kindergeld gepfändet wird..... 

Das hat dann auch nichts mehr mit den in den Namen beider Regierungsparteien vorhandenen Werten "christlich" und "sozial" zu tun. Die hier allenfalls für das Handeln in der Vergangenheit stehen bleiben können. Und mit dem Handeln nach den Prizipien des Sozialstaates schon garnichts. Da bleibt für die Gegenwart dann nur noch die vorsätzliche Täuschung der Wähler übrig.

Auch eine Form von fortgesetztem, wiederholten Betrug.

Warum sieht sich der Gesetzgeber nicht in der Pflicht, seine Aufgaben in Form von steuerlich gerechten und sozial verantwortungsbewussten Gesetzen zu erfüllen?

Anstatt sich hier als Opferstock-Dieb zu präsentieren?

"Das Handeln nach den Prinzipien des Sozialstaates....."

Und diese Politiker möchten nun in diesem Jahr wieder gewählt werden...???!?

Hat dieses Land wirklich nichts Besseres verdient als diese ganz offensichtlich extrem autistisch veranlagten  Selbstbediener und Berufsexhibitionisten, die nicht einmal die Menschenrechte und Menschenwürde ihrer Wähler und Mitmenschen auf die Reihe bekommen?

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