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Gesetzliches Glatteis

Die Arbeit von sozialen Nieten 2020

Man möchte/sollte sagen dürfen: "Wie Raffgeier und Plünderwichser....."

Merkel`s Umsatzsteuer-Würger

Verletzung von Grundrechten in Deutschland 2020

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Nackte Tatsachen.....

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Die Angst von Betrügern vor Betrügern

Amtliche Zerstörungswut 2019/2020

Nackte Tatsachen

Nackte Tatsachen.....

"Nach den Prinzipien des Sozialstaates" hat Frau Merkel das deutsche Volk nach einer von ihr gewonnenen Wahl mal wissen lassen, wolle die von ihr geführte Regierung arbeiten. Wie das dann schlussendlich wirklich ausgesehen hat, wissen wir ja nun durch die Tatsache, dass Gewerbetreibende und Selbständige im unteren Bereich des Einkommens überhaupt keine Altersvorsorge leisten können, weil ihne durch Merkel`s - man möchte/sollte sagen dürfen: "staatlicher Raffgeier -und Plünderwichsertruppe" in hoffnungslos überzogener Form gleich alles wieder abgenommen wird. Für diesen Teil der deutschen Gesellschaft ist also die Altersarmut als tatsächliche soziale Leistung des Systems Kohl und Merkel gesetzlich vorprogrammiert. Auch, weil Gewerbetreibende und Selbständige als Privatpersonen im deutschen Abgabenrecht nicht existieren.

Bereits beschrieben wurde das schon auf der Seite "Amtliche Zerstörungswut 2019/2020" im Abschnitt "Merkel`s Geistesfurz vom Handeln nach den Prinzipien des Sozialstaates". Die Excel-Tabellen mit den nachgewiesenen, selbst in ersichtlich reduzierter Form mehrfachen  Überschneidungen von Abgaben finden Sie hier nochmals.

Was sich unsere Politiker bei dieser Form von gesetzlicher Gestaltung - wenn überhaupt - tatsächlich gedacht haben, werden die Wähler in diesem Land vielleicht niemals erfahren. Es muss sie auch nicht unbedingt interessieren. Und wer wird auch schon gerne angelogen? Zudem hier die Wiederherstellung des gesetzlichen Normalzustandes erheblich wichtiger zu sein scheint.

Allein schon zur Erhaltung des inneren Friedens dieses Landes.

Richtig interessant wird die ganze Sache, wenn man sich mal vor Augen hält, welche Bereiche insgesamt von dieser gewaltigen gesetzlichen Pleite betroffen sind.  Denn es sind ja nicht alleine die Finanzämter mit der völlig wertlosen Kleinunternehmerregelung, die hier zählen. Nein, es geht schon los bei einer ganz banalen, kleinen, und zugleich doch meistverhaßten Abgabe für alle Bürger - der Rundfunkgebühr. Warum ist das so? Und wie sieht das denn bei einem sozialversicherungspflichtig beschäftigten, gewerblichen Arbeitnehmer aus?

Ab einem Einkommen von 450,01 Euro moantlichem Einkommen entrichtet ein Arbeitnehmer Beiträge zur Sozialversicherung. Gleichzeitig erwirbt er damit Ansprüche für seine spätere Rente. Das gleiche Recht muss einem Gewerbetreibenden und Selbständigen nicht zuletzt durch das im deutschen Grundgesetz verankerte Gleichstellungsprinzip auch zustehen.

Funktioniert hier aber nicht. Im Gegenteil, die Tabellen belegen zweifelsfrei, dass bei Gewerbetreibenden und Selbständigen die Belastung in Form von völlig überzogenen Abgaben gerade in dem Bereich besonders hoch ist, der unmittelbar über der Obergrenze von Hartz IV liegt. Also genau da, wo sie als Ergebnis ihrer Arbeitsleistung eigentlich "in die Puschen kommen sollten", werden sie durch diese überzogenen Abgaben oftmals gleich ganz gezielt ruiniert. Die bei den Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung doppelt so hohe Zahllast - sozialversicherungspflichtig Beschäftigten wird bei der Lohnabrechnung ja nur der Arbeitnehmeranteil abgeogen - interessiert den deutschen Gesetzgeber nicht.

Somit ist allein das schon verfassungswidrig. Auch wenn es sich hier noch in einem Bereich des Einkommens abspielt, der durch die Sozialleistungen des Hartz IV-Gesetzes bestimmt wird. In dem die GEZ und die Krankenversicherung ja noch vom Sozailamt bezahlt werden. Beiträge zur Rentenversicherung allerdings schon seit Jahren nicht mehr.

Nehmen wir jetzt das Beispiel der vierköpfigen Familie, und schauen mal, was da zuerst fällig wird, wenn es keine Sozialleistungen mehr gibt. Richtig - die GEZ. Auch diese Abgabe steht bei Gewerbetreibenden und Selbständigen im unteren Bereich des Einkommens der Bildung einer Altersvorsorge im Wege. Verweigern geht nicht - Merkel`s Plünderdienst kommt garantiert! Mit der Aufgabe der Vollstreckung sind ja die Gemeindeverwaltungen dieses Landes beauftragt! Wahrscheinlich, damit nicht so auffällt, wer hier tatsächlich plündert! Gleiches gilt für die Beiträge zur Handwerkskammer oder IHK ja auch. Somit sind auch diese Abgaben in diesem Bereich des Einkommens allesamt verfassungswidrig! Weil sie daran beteiligt sind, die Möglichkeit der Bildung einer Altersvorsorge zu verhindern.

Denn die muss - wie bei den gesetzlich Versicherten auch - als Grundrecht von Bürgern immer gemeinsam mit den Beiträgen zu anderen Sozialversicherungssystemen vor allen anderen Abgaben erfolgen.

Als nächstes fallen mal wieder die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung auf. Und zwar vor allem mit dem Teil des zu entrichtenden Betrags, der nicht durch ausreichende Freibeträge zur Berücksichtigung der doppelten Zahllast von Gewerbetreibenden und Selbständigen vor anderweitigen Zugriffen abgeschirmt ist. Also auch hier die vorsätzliche Verhinderung der Bildung einer Altersvorsorge durch den deutschen Gesetzgeber in Form von Beiträgen zu anderen Sozialversicherungssystemen. Und ist damit auch verfassungswidrig.

Und vergessen Sie bei der Betrachtung der Tabellen nie: Hier werden nur Beiträge zur Sozialversicherung und die Umsatzsteuer genannt. GEZ, Beiträge zur IHK oder Handwerkskammer, Ausbildungsabgaben für bestimmte Berufsverbände und Sozialverbände und die Gewerbesteuer werden hier nicht erwähnt. Die Abwärtsspirale geht also noch weiter.

Trauriger Höhepunkt dieses ganzen sozialen Debakels aber ist und bleibt die Umsatzsteuer. Hier zeigen sich die Auswirkungen des modernen Raubrittertums in voller Blüte. Der Tätigkeitsbereich von Merkel`s Umsatzsteuer-Würgern. Der arbeitene Mensch vegetiert hier als Sklave einer raffgierigen Finanzverwaltung, die ihn als Privatmensch nicht kennen will. Diese Verhältnisse sind durchaus - man möchte/sollte sagen dürfen: vergleichbar mit denen vor 1945, denn was sich hier abspielt, ist finsterstes Deutschland. Und wohl kaum in einem anderen Bereich treffen die Worte Helmut Schmidt`s "Wir haben uns moralisch nicht verbessert" so zu wie hier.

Man bedenke - das Nichtabführen von Umsatzsteuer ist mittlerweile eine Straftat, für deren Ahndung der Staat derzeit  täglich tausende von Prüfern auf die Pirsch schickt. Und das bei den in den Tabellen ausgewiesenen Zahlen. Was ist denn das für eine Moral, die da an den Tag gelegt wird? Die pseudomoralische Erfolge mit künstlich hergestellten und aufgerichteten Hindernissen kreiiert? Wie weit weg sind wir denn wirklich noch von den Zuständen vor dem 08. Mai 1945???

Sie verfolgen täglich die Nachrichten aufmerksam? Und haben vielleicht noch in Erinnerung, dass im Zusammenhang mit der Coronakrise die Senkung des Mehrwertsteuersatzes für einige Berufsgruppen von 19 auf 5 % eingeführt wurde zur Belebung der Wirtschaft? Der Verfasser hat aus diesem Grund in seinem Archiv gekramt, und noch eine Tabelle gefunden und bearbeitet. Und oh Wunder über Wunder - in der Tabelle mit 7 % Umsatzsteuer erscheint auf einmal in der Spalte ganz rechts unten eine schwarze Zahl.

Liebe Leserinnen und Leser - welche Beweise brauchen Sie jetzt noch um zu erkennen, dass der Staat in den vergangenen 40 Jahren ganz gezielt am Wohlergehen aller Bürger vorbei gewirtschaftet hat?

Es wäre also eigentlich nicht so schwierig, hier wirklich etwas Soziales zu leisten. Nur - es geschieht mal wieder nichts. Wahrscheinlich, weil sich die Hardliner im deutschen Bundestag nicht mit der umfassenden, schon seit mindestens 30 Jahren überfälligen Überarbeitung ihres Fettnäpfchens Umsatzsteuer anfreunden können, sondern lieber arbeitende Bürger nach allen Regeln der Kunst mit diesem geistigen Dünnschiss traktieren. Was aber sollen die Wähler jetzt mit der Aussage der Politik zur Bildung einer Altersvorsorge für Gewerbetreibende und Selbständige in der Koalitionsvereinbarung anfangen? Nur wichtigtuerisches Geschwätz von sozialen Nieten, die gerne als soziale Helden auftreten, um bei den Wählern punkten zu können? Was wollte die Politik tatsächlich bezwecken mit diesem Punkt der Koalitionsvereinbarung?

Sollte da wirklich mal etwas Soziales bewirkt werden? Wenn man sich die Entwicklung der letzten Jahre betrachet, ist das eigentlich kaum vorstellbar.....

Oder sollte da auf dem Rücken der Bürger doch wieder nur ein neues, künstlich geschaffenes Betätigungsfeld für Bußgeldspezialisten und - man möchte/sollte sagen dürfen: amtlich bestellte Plünderwichser entstehen???

"Das Handeln nach den Prinzipien des Sozialstaates." Von Menschen, die in den vergangenen 35 Jahren Deutschland sozial ruiniert und die Altersarmut wieder eingeführt haben!!!

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Suche nach Lösungen

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Wie bereits festgestellt, gibt es für Gewerbetreibende und Selbständige bis zu einem Einkommen von ca. 120.000,00 Euro vor Steuern, Beiträgen und sonstigen Abgaben keine Möglichkeit zur Bildung einer Altersvorsorge, weil ihnen durch hoffnungslos überzogene Abgaben die dafür notwendigen Mittel willkürlich sofort entzogen werden. Was zur Missachtung ihrer demokratischen und sozialen Grundrechte durch den Gesetzgeber führt. Und folglich verfassungswidrig ist. Denn die Bildung einer Altersvorsorge ist demokratisches und soziales Grundrecht, das jedem Bürger ohne die geringste Einschränkung zur Verfügung stehen muss. Hier ist das aber nicht der Fall. Folglich kann alles, was auch nur die kleinste Einschränkung dieser Rechte bewirkt, unter dem Gesichtspunkt der Verfassungswidrigkeit betrachtet werden. Von der GEZ-Gebühr bis hin zur Umsatzsteuer restlos alles!

Die Arbeit für Randgruppen der Gesellschaft erfreut sich bei Politikern nicht gerade großer Beliebtheit. Zu viel Arbeit und vielleicht auch zu viel Unmus für zu wenige Wählerstimmen..... . Übrigens - die Juden in Deutschland waren nicht nur in der Nazizeit auch eine Randgruppe der deutschen Gesellschaft. Und die in der Zeit des kalten Krieges ihr Leben riskierenden Mauerflüchtlinge in der ehemaligen DDR als Republikflüchtige auch. Folglich ist das absolut nichts Neues in Deutschland. Da bekommt dann auch die fehlende Möglichkeit der Altersvorsorge plötzlich ein Gesicht, und der eine oder andere Leser wird für sich dann vielleicht still und leise meinen, "es sei alles schon einmal dagewesen. Oder scheine sich alles zu wiederholen....." Weil bestimmte Parallelen einfach nicht mehr zu leugnen seien. Wie die schon wieder tätigen, amtlich bestellten  Pflichterfüllungstriebtäter auch. Oder verantwortungslose Politiker. Und die Missachtung von Menschenrechten generell.

Typisch für die Situation der deutschen Gewerbetreibenden und Selbständigen im Jahr 2020 ist der durch den enormen Arbeitsdruck als Folge völlig überzogener Abgaben und die permanente Flut von gesetzlichen Änderungen, Neuerungen und Auflagen entstandene Zeitmangel, sich überhaupt mit einer angemessenen Zeit richtig um seine eigenen Angelegenheiten kümmern zu können. Keine Zeit zum Nachdenken. Das ist auch vom deutschen Gesetzgeber so gewollt, um diese Menschen systematisch vor sich hertreiben zu können.

Folglich bewegt sich jeder der Gewerbetreibenden und Selbständigen wie ein Einzelkämpfer Geballte Aufmerksamkeit wie bei den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten kann so natürlich nie erreicht werden.

Wie aber kann man in dieser Zeit, in der besonders die Prüfer der deutsche Finanzämter auftreten wie die neue Generation deutscher Herrenmenschen, und schon wieder - wie 1938 - unter dem Deckmantel angeblichen demokratischen Handelns willkürlich zerstören, was ihnen gerade in den  Sinn kommt, demokratisch sinnvolle Reformen überhaupt noch bewegen? Noch erreichen? Wie lassen sich Änderungen dieses unwürdigen Zustands bei dem in Anbetracht der auf dieser Website beschriebenen Probleme ganz offensichtliich mehrheitlich radikal eingestellten Teil der deutschen Politiker tatsächlich bewirken?

Eine Möglichkeit könnte nach Meinung des Verfassers darin zu sehen sein, mit jedem Einspruch auf die gleichen verfassungsrechtlichen Mängel in der deutschen Gesetzgebung hin zuweisen. Um auf diesem Wege die deutsche Verwaltung aus ihrem selbstgerechten Tiefschlaf zu holen. Und um sie so zur Mitarbeit im demokratischen Sinne zu zwingen. Vielleicht als Grundstock für einen denkbar möglichen Erfolg hat er sich den folgenden Text ausgedacht, zu dessen jeder denkbar möglicher Verbesserung die Leserinnen und Leser herzlich zur Mitarbeit eingeladen sind. Der natürlich - jede denkbar mögliche Form von gewerblicher Rechtsdienstleistung ist ja untersagt - zur Weiterverwendung auch völlig kostenlos kopiert oder  heruntergeladen werden kann. Allein schon zur Umgehung der üblen Nachrede durch - man möchte/sollte sagen dürfen: "Merkel`s Plünderwichsertruppe"...

Ausdrücklicher Hinweis: Nur im Bereich der verhinderten Bildung einer Altersvorsorge anwendbar!

Und hier nochmals die Tabellen als Beleg zum Download.

 

 

 

 

Wie bereits erklärt, verzichtet der Verfasser auf die ihm zustehende Inanspruchnahme des Urheberrechts in diesem Fall ausdrücklich, und gibt dieses Dokument zur jeder denkbar möglichen, weiteren Verarbeitung und Nutzung ausdrücklich frei. Im Falle der Bereitschaft von Leserinnen und Lesern zur weiteren Zusammenarbeit bittet er um die Unterbreitung von Verbesserungsvorschlägen unter Verwendung der Email-Adresse von info@sozial-und-fair.com

Für den Fall, dass Sie der Ansicht sein sollten, unser Engagement verdiene der Aufmerksamkeit und Anerkennung, dann geben Sie bitte diese Website an Kollegen und vor allem an die Kunden, Familienangehörigen, Freunde und Bekannten  weiter, die auch der Hilfe bedürfen.

Und der Teil der Leser, der der Auffassung ist, sich finanziell erkenntlich zeigen zu müssen, findet das Bankkonto auf der Seite Kontakt und Impressum. Vergessen Sie aber auf gar keinen Fall den Zusatz "Spende". Sie wissen doch: Die üble Nachrede blüht das ganze Jahr. Selbst im strengsten Winter.....

Vielen Dank!

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Die Angst von Betrügern.....

Die Angst von Betrügern von Betrügern

Frage an Radio Eriwan: "Warum haben Betrüger selbst so viel  Angst vor anderen Betrügern?"

Die Antwort von Radio Eriwan: "Das ist die ganz normale Panik von Menschen, die die Furcht haben, dass da noch Fachkräfte auf dem Markt tätig sind, die das Geschäft des Betrugs noch besser oder gar viel besser beherrschen als sie selbst.

So oder so ähnlich kann man die Meldung bei T-Online vom 15.05.2020 verstehen, die die Arbeit unserer moralkeuleschwingenden Rentenbetrüger beschreibt.

Der Betrug bei der Rente von hunderttausenden kleinen Gewerbetreibenden neben ihrer oftmals wirtschaftlichen Ruinierung hier zur Erinnerung nochmals.

Und hier ein Blick auf die Werbung zum medienwirksamen Umgang mit der unliebsamen Konkurrenz

Fazit: Zu viel Selbstgerechtigkeit scheint so manches Mal den notwendigen Blick vor allem für die eigene Realität ganz gewaltig zu vernebeln.

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19.05.2020

Lösungsvorschläge

​Wie allgemein bekannt, ist die Umsatzsteuer die "heilige Kuh der Finanzverwaltung". Und deren Hardliner tun sich, wie wir wissen, schon bei der richtigen Gestaltung der Kleinunternehmerregelung sehr schwer. Wie aber lässt sich dieses Problem bei der Krankenversicherung, Pflegeversicherung und der geplanten Pflicht zur Bildung einer Altersvorsorge für Gewerbetreibende und Selbständige umgehen, um dennoch den Ansprüchen einer demokratischen Gesetzgebung gerecht werden zu können, und die Menschenrechte zu wahren?

Eine Möglichkeit sieht der Verfasser darin, dem Teil der laut Mitteilung der Krankenkasse für die Steuererklärung tatsächlich entrichteteten Beiträge, die bei einem sozialversicherungspflichtig Beschäftigten der vom Arbeitgeber zu tragende Teil und damit Betriebsausgabe sind, bei einem freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse oder privat versicherten Gewerbetreibenden oder Selbständigen gleichfalls die Anerkennung als Betriebsausgabe zu gewähren. Damit hätte der Gesetzgeber wenigstens mal hier die laut Grundgesetz notwendige Pflicht zur Gleichstellung aller Bürger vor dem Gesetz endlich erfüllt.

Beispiel: Ein Gewerbetreibender oder Selbständiger erhält nach dem Jahreswechsel die Mitteilung seiner Krankenkasse, dass er im abgelaufenen Kalenderjahr 5.000,00 Euro Beiträge für die Krankenversicherung und 500,00 Euro für die Pflegeversicherung entrichtet hat. Die Beiträge wurden auf dem Konto 1822(SKR 03) verbucht. Mit dem Beleg der Krankenkasse sollte der Gewerbetreibende oder Selbständige die Möglichkeit erhalten, 50 % der von der Krankenkasse bestätigten Beiträge auf das Konto 4130 (Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung umzubuchen. Bei diesem Beispiel also 2.500,00 Euro für die Krankenversicherung und 250,00 Euro für die Pflegeversicherung. Damit wäre die Gleichstellung aller Bürger vor dem Gesetz hergestellt, und das Problem unzureichender oder völlig fehlender, aber dringend notwendiger Freibeträge bei diesem Beispiel vom Tisch.

Bei der geplanten Einführung der Pflicht zur Bildung einer Altersvorsorgen für Gewerbetreibende und Selbständige sollte gleichlautend verfahren werden.

Ungelöst wären dann "nur noch" Fragen zu Beiträgen für die  GEZ, IHK oder Handwerkskammer, der Gewerbesteuer, Ausbildungsabgaben und der tatsächlich notwendigen Höhe der Kleinunternehmerregelung.

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