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 Im Würgegriff des deutschen Gesetzgebers

Warum Deutschland mit dieser Politik nicht funktionieren kann.....

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Wohl kaum eine andere politische Arbeitsweise hat in den vergangenen 40 Jahren die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung in diesem Land so geprägt wie die des Aussitzens von Kohl und Merkel. Für die Einen ist dabei ein von weiten Teilen der Bevölkerung nahezu unbemerkter, riesiger wirtschaftlicher Vorteil entstanden, für die Anderen ein ungeheurer Verlust von sozialen Werten ohne Ende. Bis hin zur verfassungswidrig hergestellten, künstlich erzeugten Altersarmut von Teilen der deutschen Gesellschaft. Um was geht es dem Verfasser mit dieser Aussage? Und was meint er mit dem Begriff des "Aussitzens". Schauen wir uns zunächst mal an, wie Wikipedia diesen Begriff beschreibt. Und schauen wir mal, was sich im Internet dazu findet.

Quelle:

https://www.planet-wissen.de/geschichte/persoenlichkeiten/helmut_kohl/pwiediewendevon100.html

Das "Aussitzen" galt vielen als herausragendes Kennzeichen seines Politikstils: Helmut Kohl taktierte, zögerte und schob Probleme und offene Fragen vor sich her, bis sich diese von alleine erledigt hatten oder leichter zu entscheiden waren.

Zu dieser Taktik griff er nicht erst, als er Regierungschef im Kanzleramt wurde. Genau genommen verhalf ihm seine Beharrlichkeit überhaupt erst dorthin.

Kohls erste und wichtigste Phase des Aussitzens dauerte sechs Jahre und begann 1976. Als Kanzlerkandidat der CDU schrammte er mit einem überragenden Ergebnis von 48,6 Prozent knapp an der absoluten Mehrheit vorbei. Die sozialliberale Regierung unter Bundeskanzler Helmut Schmidt blieb, wenn auch geschwächt, im Amt.

Eine etwas andere Art des Aussitzens wird im deutschen Bundestag seit rund 40 Jahren mit der äusserst zögerlichen Anpassung von Zahlenwerten an den tatsächlichen Entwicklungsbedarf praktiziert. Durch die Jahrzehntelang praktizierte, unterschiedliche Fortschreibung  von Werten zur Gestaltung der täglichen Arbeit, die zu einer enormen Belastung der Wirtschaft führten, wurde eine künstliche wirtschaftliche Not geschaffen, die das Entstehen und den Bedarf für soziale Leistungen des deutschen Gesetzgebers merklich verstärkten. Profitiert haben davon zwei im deutschen Bundestag stark vertretene Berufsverbände. Darunter gelitten dagegen haben die wirtschaftliche Freiheit von Gewerbetreibenden und Selbständigen mit der Folge, dass die bis zu einem Einkommen von 80.000,00 Euro in die Altersarmut gedrängt werden, und der Arbeitsmarkt im unteren Bereich des Einkommens.

Nicht zuletzt durch Corona und den Ukraine-Krieg haben sich die Bedingungen vor allem für kleine und mittlere Betriebe erneut erheblich verschärft. Sucht man gezielt nach den Ursachen, dann kann man eigentlich schnell fündig werden. Der Betreiber dieser Website wird dazu in wenigen Tagen ein Buch veröffentlichen, in dem die Probleme ausführlich beschrieben werden. Ausschnitte davon werden bereits hier veröffentlicht. Alle wirtschaftlichen Probleme in Deutschland beginnen eigentlich damit, dass durch die Vorgabe von falschen Zahlenmaterial zur Berechnung von Abgaben sowohl für die Sozialversicherung als auch die für die Besteuerung des Einkommens im Zusammenhang mit der Erstellung von Steuerbescheiden seit bald 40 Jahren allein im wirtschaftlichen Interesse von zwei im deutschen Bundestag traditionell stark vertreteten Berufsverbänden die Wirtschaft vor immer größere Probleme stellt. Und arbeitende Menschen unter Anderem ganz gezielt in die Altersarmut treibt. Was das dann noch mit einem "Handeln nach den Prinzipien des Sozialstaates" zu tun haben soll, kann vermutlich nicht einmal die Urheberin dieser Floskel erklären. Es kann allenfalls nur den Verdacht verstärken, dass es sich da nur um einen von vielen faulen Sprüchen zu Wahlkampfzeiten gehandelt haben kann.

Betrachten wird uns einfach mal die chronologische Entwicklung von Zahlenwerten, die allesamt bei der wirtschaftlichen Entwicklung eine große Rolle spielen.

Chronologie

 

Sozialhilfesatz                            01.04.2000      550,00 DM = rund 275,00 Euro       

                                                01.01.2022      449,00 Euro                                       63,27 %

 

Geringfügigkeit                          01.04.2003      400,00 Euro

                                               01.01.2013      450,00 Euro                                        12,5 %

                                               01.10.2022      520,00 Euro                                        30,0 %

 

Kleinunternehmerregelung         01.01.2002      17.500,00 Euro

                                               01.01.2021      22.000,00 Euro                                    25,71 %

 

Mindestlohn                              01.01.2000    10,00 DM = ungefähr 5,00 Euro

 

                                               01.01.2015      8,50 Euro

 

                                               01.01.2022      9,82 Euro (ausghd. von 8,50 Euro)        15,52 %

                                                                       (ausgehend von 5,00 Euro ergibt das   96,52 %)

 

Seit dem                                  01.10.2022    12,00 Euro                             41,17 %

                                              (ausgehend von 5,00 Euro =            240,00 %)

 

Bei einem Stundenlohn von 5,00 Euro konnten in so einem Beschäftigungsverhältnis bei 400,00 Euro geringfügig bis zum 31.12.20214 maximal 80 Arbeitsstunden abgerechnet werden. Bei einem Mindestlohn von 8,50 Euro bei 450,00 Euro geringfügig waren es noch knapp 53 Stunden, bei einem Mindestlohn von 9,60 waren es noch knapp 47 Stunden, bei einem Mindestlohn von 12,00 Euro – vorausgesetzt die Erhöhung auf maximal 520,00 Euro für den Minijob kommt auch – werden es dann noch 43,33 Stunden sein. Wenn nicht, werden es noch 37,5 Stunden mögliche Arbeitszeit sein.

 

Damit ist durch das Auseinanderklaffen von Werten auch bei den Minijobs das nächste Problem dieser Politik für Steuer- und Beitragszahler schon erkennbar. Es wird vermutlich nicht weniger, sondern noch viel mehr Bezieher von Leistungen nach SGB II (Hartz IV) geben. Soviel auch zum tatsächlichen „sozialen“ Denken unserer gewählten Volksvertreter.

 

In Verbindung mit den – vermutlich gezielt – mangelhaft und völlig unzureichend gehaltenen Freibeträgen bei der Kleinunternehmerregelung, nämlich für Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Beiträgen zur IHK, HWK und Ausbildungsabgaben hat das zu einer massiven Verschärfung der Situation von Gewerbetreibenden und Selbständigen beigetragen. Denn die dem Verfasser bekannten, durchschnittlichen Gewinne von Unternehmen im unteren Bereich des Einkommens haben sich weder um 41,17 % noch um 240 % erhöht). Dafür haben allein schon die vermutlich vorsätzlich mangelhaft und völlig unzureichend gehaltenen Freibeträge und eine völlig unbrauchbare Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG gesorgt.

Es versteht sich wohl von alleine, dass unter solchen Bedingungen ein vernünftiges wirtschaftliches Arbeiten völlig unmöglich ist. Und dass das, was vielleicht mal ein „Handeln nach den Prinzipien des Sozialstaates“ sein sollte, sich hier nur noch als „soziales“ Gewürge von arbeitenden Menschen.entpuppt. Das ist, wie wir noch sehen werden, auch bei den sozialversicherungspflichtig beschäftigten Menschen in diesem Land keinen Deut besser. Und beginnt schon mit der vorsätzlich(?) falschen Berechnung des sozialversicherungsrechtlichen und steuerlichen Existenzminimums.

12 - 14 Millionen Bedarfsgemeinschaften für Leistungen nach SGB II (Hartz IV) soll es in diesem Land schon jetzt geben. Bedingt durch die kommenden wirtschaftlichen Probleme als Folge der Corona-Krise und dem Ukraine-Krieg als Auslöser der Energie-Krise könnten es bald 30 - 40 Millionen sein. Vorausgesetzt natürlich, der deutsche Gesetzgeber sitzt schon lange überfällige Änderungen bei den wirtschaftlichen Grundlagen dieses Landes in ganz eigenen wirtschaftlichen Interesse von zwei Berufsverbänden weiterhin aus.

Das Existenzminimum

Deutsches Dauermärchen oder deutsche Dauerlüge…..!!?!

 

Mit dem Existenzminimum soll verkündet werden, was ein nicht arbeitender Mensch in Deutschland nach den Vorstellungen gewählter politischer Geldverteiler erhalten muss, damit er auf Kosten der Steuerzahler einen bescheidenen Lebenswandel in Armut führen kann.

Oder so ähnlich.

Zuständig für dessen Bekanntgabe ist das höchste deutsche Gericht, das Bundesverfassungsgericht. Weil es einen besseren, seriöseren, ehrlicheren(?) Eindruck macht, wenn vermeintlich von der Politik unabhängige Stellen den Wählern verkünden, was hier Sache zu sein hat. So etwa wie ein übergeordnetes Gremium in Sachen dick aufgetragener Ehrlichkeit und Anständigkeit.

 

Oder so ähnlich.

Die bekanntesten Berechnungen dafür sind das soziokulturelle Existenzminimum, das sächliche Existenzminimum, das steuerrechtliche und das schuldrechtliche Existenzminimum. Aber stimmen die Angaben, die den Wählern zum Zweck der Information vermittelt werden, was für bedürftige Menschen aufgebracht werden muss, oder werden da Dinge verschwiegen? Welche Werte enthalten diese Angaben, und welche nicht?

In den offiziell verkündeten steht nur, was einem Menschen zu seiner Ernährung zur Verfügung stehen muss, mehr nicht. Nämlich 449,00 Euro seit der Definition im Jahr 2019. Nun gehört zu einem bescheidenen Lebenswandel auch eine bescheidene Unterkunft. Damit sind die höchstrichterlich verkündeten 449,00 Euro schon mal nur ein Teil der Wahrheit. Und gerade die Kosten für die Miete haben sich durch die Zuströme von Asylsuchenden drastisch erhöht. Im Jahr 2005 konnte man um Beispiel in Ludwigshafen bei dem damaligen Leerstand noch eine 1-Zimmer Wohnung für 150,00-200,00 Euro anmieten. Mittlerweile ist das längstens Geschichte, und unter 500,00 Euro pro Monat so gut wie nichts mehr zu bekommen. Was einer Steigerung bis zu 333 % entspricht. Ähnlich ist seit Januar 2022 die Entwicklung der Preise für Lebensmittel verlaufen. Das hat dazu geführt, dass auch die 449,00 Euro für Lebensmittel pro Monat schon längst wieder Vergangenheit sind. Der Verfasser bekam im Juni 2022 einen Bescheid des Jobcenters Ludwigshafen zu Gesicht, da wurden rund 650,00 Euro im Monat für Lebensmittel bewilligt. Und in Städten wie München, Stuttgart, Köln, Hamburg oder Berlin dürften auch die 500,00 Euro für Miete schon wieder ein fragwürdiger, weil viel(?) zu niedriger Wert sein.

Wir sollten also davon ausgehen, dass für Ernährung und Miete zusammen monatlich 1.150,00 – 1.250,00 Euro fällig werden. Mindestens.

Ist das schon das Ende der Fahnenstange? NEIN!

 

Im Bescheid des Jobcenters findet sich ein Hinweis, dass Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung an die Krankenkasse des Leistungsempfängers abgeführt werden. Wie viel genau steht da nie. Der Gesetzgeber und seine Ämter hüllen sich hier in Schweigen. Von Rentenversicherungsbeiträgen steht da nichts, weil schon seit einigen Jahren von den Jobcentern keine Beiträge mehr an die Deutsche Rentenversicherung Bund oder dieser gleich gestellten Einrichtungen abgeführt werden. Damit sind auch die Jobcenter der direkte Weg in die Altersarmut.

Nun verhält es sich aber so, dass auch im Jahr 2022 von den für die Grundsicherung der Rentner zuständigen Ämtern in den deutschen Kommunen Gelder für soziale Leistungen aufgebracht werden müssen.

Da die Rentenversicherung ein Generationenvertrag ist, hält es der Verfasser für Rechtens, wenn für die Beiträge, die von den Ämtern für Grundsicherung für die Leistungsempfänger aufgebracht werden müssen, einfach die Beträge zur Berechnung herangezogen werden, die ein Betrieb für einen Arbeitnehmer mit einem Verdienst in genau der gleichen Höhe wie die betreffende Sozialleistung an  die Sozialversicherung abführen muss. Plus natürlich dem Arbeitgeberanteil. Und von einem Gewerbetreibenden oder Selbständigen wird ohnehin der Betrag in voller Höhe verlangt.

Denn irgendwo her muss das Geld ja schließlich kommen. Auf den Bäumen wächst keines, und so mal eben vom Himmel fällt da auch nichts.

Bei einer Abgabenlast von grob gerechnet 50 %, bestehend aus Arbeitnehmerbeiträgen, Arbeitgeberbeiträgen plus die vom Arbeitgeber abzuführenden Umlagebeiträge sind das bei 1.150,00 Euro dann 575,00 Euro monatlich.

Somit wären wir bei dem, was die Gemeinschaft der Arbeitenden für einen Sozialhilfeempfänger erarbeiten muss, bei 1.725,00 Euro.

 

Ist das schon das Ende der Fahnenstange? NEIN!!

 

Es fehlen noch die Angaben für eines der bestgehüteten deutschen Staatsgeheimnisse.

Die Verwaltungsgemeinkosten für eine künstlich aufgeblähte Sozialverwaltung.

Wie hoch sind die für eine Leistungsgemeinschaft? Völlig gleich, ob nur 1 Person oder 1+x Personen. Also Raumkosten für Büros einschließlich der Nebenkosten, Energie, Löhne plus Lohnnebenkosten, Aufwendungen für Rechtsstreitigkeiten bis hin vor das Bundesverfassungsgericht, Telefon, Porto, Fax, Internet, Software und, und, und…...

Wir können hier Mangels brauchbarer Information nur schätzen.

250,00 Euro pro Monat pro Bedarfsgemeinschaft? Dann wären wir bei 1.975,00 Euro, die die Gemeinschaft der Arbeitenden jeden Monat für einen Leistungsempfänger aufbringen muss. Weniger werden es auch im günstigsten Fall nicht sein.

Mit dem ab 01.10.2022 gültigen Mindestlohn von 12,00 Euro müsste ein Mensch 164,583 Stunden pro Monat arbeiten, wenn er genauso viel verdienen möchte, wie ein nicht arbeitender Mensch quasi zum Nulltarif bekommt – das ginge aber nur dann, wenn er keine Abzüge hätte!!! Mit Abzügen dann mindestens 240 Stunden.

Wir können also erkennen, dass das vom Bundesverfassungsgericht bekannt gegebene Existenzminimum nur für nicht arbeitende Menschen einen Sinn macht.

Ganz sicher keinen Sinn macht es dagegen für arbeitende Menschen. Die dürfen sich als "Entschädigung" in ihrer Freizeit von den deutschen Jobcentern terrorisieren lassen.

Immerhin können wir uns glücklich schätzen, dass wir endlich wissen, wie hoch das steuerfreie Existenzminimum und die Untergrenze für Beiträge zur Sozialversicherung wirklich sein müssten. Nämlich 1.975,00 Euro pro Monat. Oder 23.700,00 Euro jährlich. Alles andere sind nur Maßnahmen für die Beschaffung von Pöstchen zugunsten überflüssiger Staatsdiener, die dann auf dem Rücken von arbeitenden Menschen die Pflege ihrer Hämorrhoiden betreiben. Selbstverständlich hat das auch nur für den Fall seine Richtigkeit, dass die Verwaltungsgemeinkosten mit dem geringsten berechneten Betrag vollständig und richtig abgerechnet wurden. Höhere Kosten können Mangels genauer Informationen nicht ausgeschlossen werden. Und dann natürlich auch nur für den Fall, dass der Steuerpflichtige tatsächlich alleinlebender Single ist, und keine Betriebsunfälle sein Eigen nennt. Oder genauer gesagt:

 

Er tatsächlich keine Kinder hat, für die er unterhaltspflichtig ist.

Wie das dann aussehen muss, wenn der Steuerpflichtige verheiratet ist und 5 Kinder hat, können Sie dem vorgestellten Steuerfall 1 entnehmen.

 

 

Da entpuppt sich der Sozialwahn unserer gewählten Volksvertreter dann als Fass ohne Boden…..

Über die wirtschaftliche Nötigung arbeitender Menschen, die Behinderung der Wirtschaft und die Zerstörung des Arbeitsmarktes in diesem Bereich des Einkommens wurde bereits an anderer Stelle geschrieben.

 

Ist das schon das Ende der Fahnenstange? NEIN!!!

 

An dieser Stelle trennt sich der Weg von sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und Gewerbetreibenden und Selbständigen. Während die Betrachtung des zuerst genannten Personenkreises abgeschlossen ist, fehlt bei Gewerbetreibenden und Selbständigen der Freibetrag noch, damit sie überhaupt eine Altersvorsorge bilden können. Was, wie wir bereits wissen, mit der aktuell gültigen Gesetzgebung nicht funktioniert. Selbständige Handwerker müssen schon jetzt für ihre Altersvorsorge einen monatlichen Beitrag von rund 600,00 Euro Geld an die Rentenversicherung abführen.

Somit wären wir hier bei einem Betrag von 2.575,00 Euro angekommen.

Oder 30.900,00 Euro jährlich.

Erinnern wir uns – der Höchstbetrag für die Kleinunternehmerregelung beläuft sich auf 22.000,00 Euro. Bis vor knapp zwei Jahren waren es noch 17.500,00 Euro. Und somit völlig ungeeignet, den sozialen Grundrechten dieser Bevölkerungsgruppe auch nur im Ansatz gerecht werden zu können. Folglich ist das nur ein soziales Armutszeugnis. Und das schon seit Jahrzehnten. Aber wie bereits erwähnt – der hier ermittelte Betrag gilt nur für ledige Menschen ohne Kinder. Wenn Sie wissen möchten, was für einen Verheirateten mit fünf Kindern gebraucht wird, schlagen Sie einfach nochmals im Steuerfall 1 nach.

Das Werk von Erbsenzählern im deutschen Bundestag, die hier nur ihre eigenen wirtschaftlichen Interessen pflegen. Die gerne von Sozialem faseln, und damit eigentlich die Versorgung ihrer Berufskollegen mit volkswirtschaftlich überflüssigen Pöstchen meinen und betreiben. Genossenfilz ist hier also Trumpf.

 

„Das Handeln nach den Prinzipien des Sozialstaates …..“

Das Bundesverfassungsgericht –

nur noch eine teure Nachtkappen- oder Narrenkappen-Truppe???

 

Schaut man sich die zum Thema Hartz IV ergangenen Urteile mal etwas genauer an, dann kann beim Lesen – wie bereits an anderer Stelle erwähnt – der Eindruck entstehen, dass diese Urteile alle nur für Menschen gemacht wurden, die nicht arbeiten. Nicht aber für arbeitende Menschen in genau der gleichen finanziellen Situation. Wie sonst lässt sich das Ergebnis des Vergleichs erklären, dass einem arbeitenden Menschen bei einem Verdienst im Bereich des Existenzminimums noch rund 500,00 Euro für Steuern und Beiträge zur Sozialversicherung abgezogen werden?

 

Ein nicht arbeitender Mensch muss sich in diesem Land keine Sorgen um sein Geld machen. Ein arbeitender dagegen schon. Vor allem dann, wenn er nicht aufs Amt zum Betteln gehen möchte. Weil ihn der deutsche Gesetzgeber buchstäblich „bis unter die Schuhsohlen“ mit zu leistenden Abgaben regelrecht zugepflastert hat. Um ihn um jeden Preis zum Sozialfall machen zu können.

 

Oder ein Mensch, der – aus welchen Gründen auch immer – mit seinem eigenen Auto zur Arbeit fahren muss, allenfalls nie ausreichende 10 Cent pro gefahrenem Kilometer als Ausgabenpauschale anerkannt werden, und er den verbleibenden Rest mit dem bezahlen muss, was einem nicht arbeitenden Menschen unbedingt und unantastbar zur Verfügung zu stehen hat, und sich der Staat bei Arbeitenden auf diese Weise so an Geldern bereichert, die ein nicht arbeitender Mensch laut Bundesverfassungsgericht unbedingt haben muss?

 

Sehen das die dort tätigen, teuer bezahlten Menschen in ihren Roben nicht? Oder wollen sie es nicht sehen? Es wird an das Kapitel „Die Mauer des Schweigens“ erinnert, in der der Verfasser die aktuell übliche Situation im deutschen Bundestag beschrieben hat. Und ihm drängt sich der Verdacht auf, dass das für den deutschen Bundestag beschriebene Verhalten ohne jegliche Änderung auch direkt auf das Bundesverfassungsgericht übertragen werden kann.

 

 

Welchen Stellenwert, welchen wirklich sozialen und demokratischen Nutzen hat aber dann das Bundesverfassungsgericht für die Bürger, vor allem aber für arbeitende Menschen überhaupt noch?

Mit der momentanen Arbeitsleistung in Fragen zu Hartz IV wie auch zu sozialen Grundrechten von arbeitenden Menschen hat es für die Bevölkerung dieses Landes nur noch den Stellenwert einer – man möchte/sollte sagen dürfen – teuren Mietmaul-Truppe auf Karneval-Niveau.

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