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Gewerbetreibende oder Selbständige

Keine Menschen im Sinne der Gesetze und der Verfassung?

 

Zur Einleitung und Einstimmung nochmals die Tabellen von der Willkommensseite.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Hier wird unübersehbar der Wille zum Leistungsunwillen nachhaltig gefördert, im Gegensatz dazu der Leistungswille bestraft. Bis hin zur Vollstreckung in die Bereiche des steuerlichen und sozialen Existenzminimums hinein.

Siehe Projekt 1 - der Fall Basirat. 

 

 

 

Haben wir vielleicht die falschen Politiker gewählt? Das könnte man eventuell dann bei der nächsten Bundestagswahl im Herbst gemeinsam ändern. Um rege Teilnahme daran wird schon jetzt gebeten.

Wie dieser Weg unverändert weitergehen wird, kann man der am 30.01.2017 überarbeiteten Tabelle entnehmen.

Im ersten Schritt wurden nur die Beiträge zu den Sozialversicherungen auf den aktuell gültigen Stand angepasst.

2017 - Tabelle 1

Konnte ein selbstständig tätiger Handwerker im Jahr 2015 bei diesem Beispiel noch davon ausgehen, bei einem Jahresumsatz  von ca. 70.000,00 Euro keine Anträge auf Leistungen nach SGB II mehr stellen zu müssen, um seine Familie einfach nur ordentlich ernähren zu können, wird das in 2017 nicht mehr möglich sein.

Berücksichtigt man dann noch weitere Steigerungen der privaten Lebenshaltungskosten wie Mieterhöhungen und nur die Anpassung von Versicherungsprämien mit 100,00 Euro monatlich, dann sind bei dem verwendeten Beispiel selbst 80.000,00 Euro Umsatz keine Garantie mehr für ein Leben ohne Leistungen nach SGB II.

2017 - Tabelle 2

Lesehinweis:

Die für Preissteigerungen angesetzten 100,00 Euro höhere Ausgaben monatlich finden sich bei den Leistungen nach

SGB II wieder, weil die auch angepasst werden müssen. Bei 2,8 % Preissteigerungen im Januar 2017 nicht unrealistisch.

2019 könnte die Grenze für den Bezug von Leistungen nach SGB II dann vielleicht bei 100.000,00 Euro Umsatz im Kalenderjahr liegen.

Und 2023/2024 möglicherweise bei 150.000,00 Euro...

Da werden dann vielleicht Menschen Leistungen nach SGB II beantragen müssen, die heute noch nichts von ihrem "Glück" ahnen. Oder im Augenblick darüber noch in völliger Ahnungslosikgkeit lachen...

Ursache:

Der Gewerbetreibende und Selbständige existiert - im Augenblick noch - in den unteren Einkommensbereichen bis monatlich 6.000,00 Euro vor Steuern, Beiträgen und sonstigen Abgaben für Politik und Verwaltung als Mensch nicht...

Was vermutlich allein dem Umstand geschuldet ist, dass nach dem Selbstverständnis mancher Mitmenschen "immer irgendeine Sau durch`s Dorf getrieben werden muss". Was, wenn man mal von den menschenunwürdigen Verfehlungen während der Nazi-Zeit absieht, anscheinend nicht nur in Deutschland ein Problem darstellt, sondern es sich um ein globales handelt. Und ganz besonders bei den jeweiligen Verwaltungen aller Staaten recht häufig vorzukommen scheint. Unter dem ganz besonders die "Bessere-Menschen-Kultur" mit all ihren Absurditen blüht. Und je nach gerade "politisch individuellem Bedarf" geht das dann halt auch mal bis hin zum Erschießen oder Vergasen.

Billiges Buckeln unter Mithilfe von irrtümlich oder vorsätzlich fehlerhaft gestalteten Gesetzen um eines gleichfalls billigen Vorteils wegen. Einfach nur schleimig und widerlich.

"Wir haben uns moralisch nicht verbessert"

(Helmut Schmidt)

Eine Art Fortsetzung des Judentums Rechtsstand 08.Mai 1945 - nur mit anderen Beteiligten?

Der Wille des Volkes...???!

Vergleichen wir doch einfach mal die Jahreswerte der Lohnabrechnung eines sozialversicherungspflichtig beschäftigen Arbeitnehmers über 35.244 (35.242,96) Euro und dem sich daraus ergebenden Monatslohn über 2.937,00 Euro mit dem, was einem Gewerbetreibenden oder Selbständigen noch übrig bleibt (siehe Werte Tabelle), nachdem bei dem der staatlich organisierte Plünderdienst durchgezogen ist. Immer ausgehend von: verheiratet, Ehefrau nicht berufstätig, 2 Kinder.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

"Das Handeln nach den Prinzipien des Sozialstaates..."

Hier in seiner ganzen Verlogenheit und Würdelosigkeit.

Der sozialversicherungspflichtig beschäftige Arbeitnehmer kann ohne Anträge auf Leistungen nach SGB II leben, der Gewerbetreibende und Selbständige wird dazu gezwungen, sich mit diesen Anträgen das wieder zuholen, was bei ihm die Gesetzgebung mit ihren Erfüllungsgehilfen zuvor unter Ignorierung von Grund- und Menschenrechten einschließlich der Leerung von Opferstöcken per Gesetz (siehe Projekt 4 - "Härtefallregelung wird selbst zum Härtefall"       ) geplündert hat.

Noch schlimmer wird die Betrachtung, wenn man dann zum Vergleich mit dem Empfänger von Leistungen nach SGB II schreitet. Und die Frage, ob denn der Gesetzgeber die hier fällig werdenden Sozialversicherungsbeiträge einschließlich Zusatzbeiträgen für sein Suvbentions-Potpourri so ordentlich, gewissenhaft und vor allem so vollständig im Bezug auf die Höhe der Beiträge abführt, wie er das von den übrigen Beitragszahlern erwartet, oder ob er die Beitragszahler über ihre Beiträge "indirekt" und damit hinter ihrem Rücken an der Finanzierung und Subventionierung des SGB II -Apparates beteiligt, wollen wir doch doch mal lieber gleich offen und damit unbeantwortet lassen.....

Eine in den finanziellen Abgrund führende Spirale nennt auf der vom Verfasser bei change.org initiierten Petition, in der Menschenrechte für Gewerbetreibende und Selbständige gefordert werden, der Befürworter Armin Prauser diesen Zustand, bei dem durch die Gesetzgebung auch noch die Entstehung von Arbeitsplätzen in der freien Wirtschaft zugunsten volkswirtschaftlich fragwürdiger Pöstchen in der Verwaltung nachdrücklich verhindert wird.

Als Folge entzogener Liquidität werden in vielen Fällen weitere Mahngebühren und Vollstreckungskosten fällig. Die dann oft genug "den Rest besorgen". Der "Sozialstaat" und sein Plünderdienst...

Dem preussischen Herrscher Friedrich der Große (1712 - 1786) werden ja die Worte zugeordnet, dass dem Bürger nach Entrichtung der Abgaben 50 % des erzielten Einkommens zur Sicherung seines Lebensunterhalts auf jeden Fall verbleiben müssen, damit er in den Genuß seiner Arbeitsleistung kommen, einen ordentlichen Lebenswandel führen, und seinen sozialen Verpflichtungen gegenüber dem Staat, der Gesellschaft und seiner Familie nachkommen kann. Davon kann im Jahr 2017 bei Selbständigen wahrhaftig nicht mehr die Rede sein.

Das belegen ja die Auswertungen des Verfassers klar und deutlich.

Der Leser muss sich hier vor Augen halten, dass dem Gewerbetreibenden bei Anrechnung des Kindergeldes, das ja kein selbst erwirtschaftetes Einkommen darstellt, nach der Entrichtung aller möglichen Abgaben von einem erzielen Einkommen jährlich vor Steuern über 35.000,00 Euro noch rund 44% verbleiben, bei 40.000,00 Euro nur rund 40 %, bei 50.000,00 Euro nur rund 34 % und bei 60.000,00 Euro nur rund 37 %.

Noch schlechter sieht es dann beim tatsächlich selbst erwirtschafteten Einkommen aus. Da sind es bei 35.000,00 Euro jährlich vor Steuern, Beiträgen und Abgaben dann nur noch rund 31 %, bei 40.000,00 Euro nur rund 28 %, bei 50.000,00 Euro nur rund 25 %, und bei 60.000,00 Euro nur rund 30 %.

Jeder von Beginn an arbeitsunwillige Bezieher von Leistungen nach SGB II ist um Klassen besser gestellt......

"Das Handeln nach den Prinzipien des Sozialstaaates....."

Der Verfasser erinnert sich an dieser Stelle an das Gespräch im Finanzamt Ludwigshafen, bei dem ihm von dieser ganz besonderen Sorte von "Dienern am Volk" klar und deutlich erklärt wurde, man möge keine Dienstleistungen in Form von Antragstellung für Sozialleistungen. Und ganz besonders nicht für ausländische Mitbürger.

Von was träumen die bei diesen gesetzlichen Realitäten? Missbräuchlich hergestellt von den Spießgesellen ihres Berufsverbandes im Deutschen Bundestag als dort uneingeschränkt herrschende Mehrheit. Alias Volkskammer des Deutschen Beamtenbundes....

Was für eine Sorte soziale Nieten haben wir da tatsächlich als Folge eines politisch gewillkürten Erklärungsirrtums gewählt?

Und dieses "Pack" möchte nun im Herbst wieder gewählt werden....???!?

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