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Sozialversicherung - die Diskriminierung pur

Wer nun meint oder der Annahme ist, die Frage der Gestaltung der freiwilligen Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung wie auch die der Rahmenbedingungen bei der freiwilligen Versicherung insgesamt durch die von den Sozialexperten deutscher Bundesregierungen seit 40 Jahren bestimmte Form wie beschrieben sei eine Ausnahme bei den Sozialversicherungen, oder vielleicht gar ein Irrtum, der einfach nur übersehen wurde, der irrt ganz gewaltig.

Im Gegenteil - die Diskriminierung wird hier zielstrebig gefördert und gepflegt.

Wie schon bei den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung stellt sich doch zunächst mal grundsätzlich die Frage, ob denn von den darin Versicherten selbst überhaupt Beiträge zum jeweiligen Sozialversicherungssystem entrichtet werden. damit die Solidargemeinschaft der Versicherten dauerhaft existenzfähig ist und bleibt, ober ob letztendlich die Solidargemeinschaft der tatsächliche Arbeitenden und Leistungswilligen die Ausfälle von Beiträgen bei gleichzeitig gewährten Leistungen über ihre Beiträge mitbezahlen muss.

 

Denn neben den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und den in der gesetzlichen Sozialversicherungen freiwillig Versicherten gibt es noch jede Menge von Personen, die keine Leistungen in Form von Beiträgen zur Solidargemeinschaft leisten, aber Leistungen daraus beziehen.

 

 

Gemeint ist damit in allererster Linie der Teil der Bezieher von Leistungen nach SGB II, der vermutlich nie Beiträge zum Sozialversicherungssystem erbringen wird, weil er der Gesellschaft ein Leben lang auf der Tasche liegen will. Die Klientel der amtlich geförderten Schmarotzer (siehe auch: Das Paradies der amtlich geförderten Schmarotzer.      ) Also in etwa das Gegenstück zu den in der gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versicherten Beitragszahlern.

Denn den freiwillig Versicherten wird nicht nur durch hoffnungslos überzogene Beiträge in den unteren Bereichen des Einkommens andernorts dringend benötigte Liquidität entzogen, mit der sie vielleicht auch einen weiteren Arbeitsplatz für einen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten schaffen könnten, sie werden im Zusammenhang mit ihrer freiwilligen Mitgliedschaft auch noch grenzenlos schikaniert. Auch dann, wenn ihr Einkommen tatsächlich so hoch ist, dass sie die fällig werdenden Beiträge mühelos entrichten können.

Die letzten beiden Abschnitte muss man sich mal Wort für Wort auf der Zunge zergehen lassen. Menschen, die  vielleicht nie einen Cent Beitrag zu einem der Sozialversicherungssysteme entrichten werden, werden anscheinend willenlos aufgenommen. Menschen, die als Mitglied der Solidargemeinschaft mit ihren Beiträgen die Leistungsfähigkeit der Sozialversicherungssysteme sichern helfen können, werden dagegen nach allen Regeln der Kunst schikaniert.

Denn um überhaupt versichert sein zu dürfen, wird der sozialversicherungspflichtige Status des beschäftigen Lebenspartners(Ehefrau, Ehemann, Lebenspartner/-in) nachhaltig geprüft.

Und jetzt stellen Sie sich doch einfach mal folgende Fragen vor.

3.4 - Ist der mitarbeitende Angehörige in Ihrem Betrieb tatsächlich eine Person jüdischen Glaubens, und wird dieser Glaube auch tatsächlich ausgeübt und gelebt?

Jeder nur halbwegs normale Mensch denkt im ersten Augenblick "Pfui Teufel!". Nicht nur Herr Friedmann würde völlig zu Recht Amok laufen, auch die Zitierung der Bundesregierung vor die Organisation für Menschenrechte der Vereinten Nationen dürfte wohl umgehend erfolgen.

Oder:

 

3.4 - Ist der gleichfalls leistungsunwillige Familienangehörige der permanenten Leistungsverweigerung ihrer Bedarfsgemeinschaft auch vollständig untergeordnet, oder ergeben sich Bedenken beim Tatbestand der Erfüllungsverweigerung durch vielleicht auch mehrfache, wiederholte Arbeitseinsätze in Form von Minijobs oder Teilzeitarbeit?

Anmerkung: So oder so ähnlich lesen sich auch die "Anhörungsbögen" der Jobcenter, wenn mal wieder versehentlich zu viel Einkommen erzielt wurde....

Da hätten dann wahrscheinlich die Sozialversicherungsexperten von CDU/CSU und SPD ein größereres Problem, weil bei deren Parteien vermutlich die Gemeinschaft der Leistungswilligen als auch die der davon betroffenen Leistungsverweigerer dann wohl in Scharen flüchten würden....

Der immerwährende Kampf der politischen Berufsexhibitionisten um die Wähler. Mit allen Mitteln.....

Aber genau so oder mit annähernd gleichem oder ähnlichem, geistigen Inhalt hinter den Wörtern steht die Frage in der Anlage zum Statusfeststellungsantrag für mitarbeitende Angehörige von Gewerbetreibenden und Selbständigen:

3.4 - "Ist der mitarbeitende Angehörige in den Betrieb wie eine Arbeitskraft eingegliedert und wird die Tätigkeit tatsächlich ausgeübt?"

 

Da will vielleicht jemand ordentlich Beiträge zur Sozialversicherung entrichten, und darf dann nicht. Oder "soll nicht wollen dürfen"???!? Weil er vielleicht Mitglied der falschen Kaste (Gesellschaftsschicht) oder Nicht-Arier nach dem Stand der Gesetze nach dem 08. Mai 1945 ist???!? In was für einer Zeitordnung leben wird denn?

Und wie weit ist das denn dann noch bis zur deutschen Politik vor dem 08. Mai 1945???

"Wir haben uns moralisch nicht verbessert!"

Helmut Schmidt
 

Ganz bestimmt muss der Ehrlichkeit wegen auch noch erwähnt werden, dass dieser Fragebogen zur Statusprüfung in den oberen Bereichen des Einkommens durchaus auch Sinn macht. Wenn es zum Beispiel auch darum geht, bei den "oberen Zehntausend" neben der sinnlosen Beschäftigung von Familienangehörigen allein zur Verschaffung von Vorteilen auch die Beschäftigung von Mätressen(Matratzen) und Callboys auf Kosten des Steuerzahlers zu verhindern. Da ist das dann auch durchaus angebracht, was die immer wiederkehrenden Pressemeldungen zu diesem Thema nachhaltig bestätigen.

Anscheinend haben unsere gewählten Volksvertreter aber vergessen, dass die einfache Übertragung dieses Fragebogens auf die unteren Einkommensschichten, denen man sogar das Sozialgeld pfändet (oder stiehlt), ohne weiteres nicht möglich ist. Weil der Fragebogen damit dann gleichzeitig auch hochgradig beleidigend wird.

Sie steht übrigens auch noch der gerade anlaufenden Wahlkampagne zur Gleichstellung von Frauen beim Lohn auch noch ausdrücklich im Wege. Und was für Frauen gilt, muss auch für alle männlichen Lebenspartner gelten, die ihrer gewerblich oder selbständig tätigen Lebenspartnerin gleich welchem Status des Zusammenlebens durch ihren Beitrag/ihre Leistung zur Seite stehen.

Denn hier geht es in den unteren Bereichen des Einkommens nicht um Luxus auf Kosten der Steuerzahler und auch nicht um Fragen zur Finanzierung einer moralisch vielleicht(?) unerwünschten Freizeitgestaltung(!), sondern um die nackte Existenz. Schon in der Vergangenheit nicht. Heute nicht. Und Morgen mit Sicherheit auch nicht.

Auch weil der Staat bei Gewerbetreibenden im unteren Einkommensbereich die dafür notwendigen Mittel durch seine überzogenen Forderungen schon vorab abzieht. Er eine angemessene Bezahlung der Lebenspartnerin/des Lebenspartners oftmals verhindert. Und er somit auch hier nach besten Kräften diskriminiert.....

So betrachtet wäre es dann auch keinesfalls verwerflich, wenn die davon Betroffenen den politisch Verantwortlichen als "Quittung" dafür von Morgens bis Abends die Bratpfanne um die Ohren schlagen würden....

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